Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

OKTOBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 Vorstellung der Ergebnisse des Sturzflutrisikomanagements für das Gemeindegebiet Der Gemeinderat hat am 09.12.2021 die Planung für ein kommunales Sturzflut-Risikomanagement für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. DenAuftrag erhielt, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 15.09.2022, die Fa. Spekter GmbH aus Herzogenaurach.Die Ausarbeitung des Konzeptes ist nun abgeschlossen. DasWasserwirtschaftsamt als Fördergeber war während des Verfahrens stets involviert. Neben der Verwaltung, Bauhof und den Feuerwehren wurden auch die Bürger beteiligt. Zur genaueren Erörterung wurdenVorortbesichtigungen durchgeführt und, falls notwendig, an bestimmten PunktenVermessungen durchgeführt. Für das gesamte Gemeindegebiet wurde nun, unter Berücksichtigung aller Faktoren, Gefahrenkarten entwickelt. Die Firma Spekter GmbH stellt auszugsweise das Gutachten in der Sitzung vor. Ferner ist zur Bürgerversammlung 2024 in Graßlfing geplant, den Bürgern die Ergebnisse vorzustellen. Neubau Bauhof: Vorstellung der Kostenberechnung und Beratung über die weitere Vorgehensweise Für das Neubauprojekt Bauhof liegt nun eine belastbare Kostenberechnung vomArchitekturbüro Gutthann vor. In dieser Kostenberechnung sind nun erstmalig auch Positionen für die Tiefbauarbeiten (wie z.B. Erdaushub) und den Abbruch enthalten. Auch von den Fachplanern liegt nun erstmalig eine genaue Berechnung vor. Die Kostenberechnung liegt deutlich über der Kostenschätzung und beläuft sich auf: für den Bauabschnitte 1a (1) mit Verwaltungsgebäude, Halle 1 mit Vordach, Silo 1 6.461.989,27 € für den Bauabschnitt 1b (2) mit Halle 2, Silo 2, Schüttgut, Abbruch 3.023.418,63 € Der optionale Bauabschnitt 1 c ist mit 884.303,11 € berechnet. Es wurde nun vorgeschlagen, dass sich eine ARGE „Bauhof“ gründen soll in, welcher Gemeinderatsmitglieder zusammen mit der Verwaltung das Einsparpotential und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten soll. Änderung der Mischgebietsflächen im Bebauungsplan „Hospiz“ zum „Urbanen Gebiet“ Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 04.07.24 mit einem Bauvorhaben in der Hohengebrachinger Str. 29 beschäftigt. Der Gemeinderat stimmte einer Nutzungsänderung vom Hotel in einAuszubildendenwohnheim zu. Das Landratsamt teilte der Gemeinde Pentling im Schreiben vom 11.07.2024 nun mit, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da der Bebauungsplan ein Mischgebiet vorsieht und eine Nutzungsänderung das Gebiet zum Kippen bringen würde. Insgesamt gesehen haben sich die Nutzungen im Mischgebiet MI 1 geändert. Aktuell ist nur noch ein Gewerbebetrieb gemeldet. Die restliche Nutzung im MI 1 dient dem Wohnen. Ein festgesetztes Mischgebiet hat den Nachteil, dass es vomWesen her ein annäherndes Gleichgewicht anWohnen und Gewerbe bieten muss. Um nun als Gemeinde den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden, wäre die richtige Gebietsart ein „Urbanes Gebiet“. Die zu duldenden Lärmanforderungen wären dieselben wie im Mischgebiet. Jedoch wäre, ohne die starre Gleichgewichtsanforderung von Wohnen und Gewerbe, eine Entwicklung in beiden Richtungen möglich. Das „Urbane Gebiet“ schützt somit gleichermaßen das angrenzende Gewerbegebiet.Vom Eigentümer des Hotels wurde die Kostenübernahme der Planungskosten in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat ist grundsätzlich bereit den Bebauungsplan „Hospiz“ zu ändern und das Mischgebiet in ein Urbanes Gebiet umzuwandeln. Die Kosten des Bauleitverfahrens sind vom Eigentümer des Hotels zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Stellungnahme zur erneuten Auslegung der Windvorranggebiete des Regionalen Planungsverbandes Mit Schreiben vom 29.07.2024 wurde die Gemeinde Pentling vom Regionalen Planungsverband Regensburg aufgefordert zur Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung Stellung zu nehmen, bzw. Einwendungen geltend zu machen. Der Regionale Planungsverband hat die überarbeitete Fassung und die zugehörigen Windkarten in der Sitzung vom 05.07.2024 beschlossen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis 04.10.2024. Sofern keine Stellungnahme eingeht, wird vom Einverständnis ausgegangen. Dem Gemeinderat wurden die ausgelegten Dokumente zur Verfügung gestellt. Bereits mit Beschluss vom 09.02.2023 hat sich der Gemeinderat hierzu geäußert. Aufgrund neuerer Erkenntnisse des Regionalen Planungsverbandes zur Wasserwirtschaft, Natur- undArtenschutz, Militär, Forstwirtschaft und Denkmalschutz wurden die Windkarten überarbeitet und neu bewertet. Die Gemeinde Pentling ist nach dieser Überarbeitung aktuell in 5 Gebieten betroffen: (Bezeichnung,Windgüte,Windgeschwindigkeit, Auszug aus Standortbögen) R1 „nordwestlich Seedorf“, 55 - 65%,  5,5 - 5,9 m/s, Überlagerungen mit Klimaschutzwald und Bannwald; bzgl.Windgüte überwiegend gut geeignet R2 „nördlich Seedorf“, 55 - 65%, 5,5 -  5,8 m/s, Kartierte Bodendenkmäler; Bannwald/Klimaschutzwald; bzgl.Windgüte überwiegend gut geeignet R3 „nördlich Hohengebraching“, 55 -  60%, 5,4 - 5,7 m/s, Überschneidung Landschaftsschutzgebiet nahezu flächendenkend; ABSP Flächen; Bannwald/Klimaschutzwald; besonderer Lebensraum, bzgl.Windgüte geeignet R4 „westlich Höhenhof“, 55 - 60%, 5,4 -  5,7 m/s, Bannwald/Klimaschutzwald; bzgl.Windgüte geeignet R6 „westlich Poign“, 50 - 60%, 5,3 - 5,6  m/s, Lokale ABSP Flächen; kartierte Bodendenkmäler; bzgl.Windgüte geeignet Alle Flächen befinden sich im untersten Bereich der Windgüteklassen. Die einzelnen Flächen wurden im Dokument „Standortbögen R“ vom 14.06.24 bewertend beurteilt. Großes Gewicht bei der Beurteilung von geeignetenWindstandorten nehmen im aktuellen Planungsschritt landschaftsprägende Denkmäler ein. Dieses Kriterium wurde im ersten Planungsschritt 2023 noch nicht berücksichtigt. So befinden sich nun sämtliche Flächen im Gemeindegebiet innerhalb des 10km Prüfradius zu einem besonders landschaftsprägenden Denkmal (Ensemble Regensburg). Die Wallfahrtskirche Hohengebraching Mariae Himmelfahrt ist für die Gemeinde Pentling ebenfalls ein bedeutendes und landschaftsprägendes Denkmal (D-3-75-180-7). Hohengebraching ist südlich von Regensburg der höchstgelegene Ort. Seine Kirche ist weithin von allen Seiten zu sehen. Es soll deshalb ebenfalls eine Schutzwirkung in einem Radius um die Kirche herum berücksichtigt werden. Die Standorte R 1,2,3,4 sollen deshalb komplett aus der Windkarte gestrichen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung und Abwägung der weiteren aufgegriffenen negativenAuswirkungen unter 6) im Dokument „Standortbögen“ lassen dies rechtfertigen und zu dem Schluss kommen, dass dies aufgrund der starken Eingriffe in Natur, Umwelt, Landschaftsschutz und gewichtige Denkmäler keine geeigneten Windkraftstandorte sind. Ferner erreicht die Gemeinde Pentling alleine mit dem Standort R6 eine Quote von 2%. Da ein bayernweiter Flächenausweis von 1,8% bis Ende 2032 gefordert wird, trägt die Gemeinde Pentling somit ausreichend zu diesem Ziel bei. » Gemeinderatssitzung vom 19. September 2024

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