Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

34 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 09/2024 Aus dem lAndkreis Mit Beginn der Fallobstzeit gibt es wieder so viel Obst, dass die Gartenbesitzerinnen und -besitzer gar nicht alles verarbeiten oder verzehren können. Viel Fallobst wird deshalb unbrauchbar und muss daher leider entsorgt werden. Wie der Fachbereich Abfallwirtschaft des Landratsamtes mitteilt, gibt es im Landkreis Regensburg verschiedene Möglichkeiten, unbrauchbar gewordenes Fallobst abzugeben. Kleine, haushaltsübliche Mengen können in die Bioabfallsammelbehälter auf und vor den Wertstoffhöfen, aber auch an andere Stellplätze in den Landkreisgemeinden gegeben werden. Fallobst bis zu 0,5 Kubikmeter kann über die Grüngutcontainer beziehungsweise Grüngutschütten auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Wer noch größere Mengen an Fallobst hat, für den stehen die Kompostplätze des Landkreises zur Verfügung, um das Obst einem Verwertungsweg zuzuführen. Dort wird das Fallobst in den Kompostkreislauf aufgenommen; auf diese Weise entsteht dann hochwertige Komposterde. Die Öffnungszeiten unserer Entsorgungseinrichtungen finden Sie auf unseren Internetseiten unter: http://www.landkreisregensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/entsorgungseinrichtungen/ oder über die Abfall-App des Landkreises: https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/abfall-app/ Für Fragen steht Ihnen der Abfallberater für Grüngut, Thomas Weingart, unter der Telefonnummer 0941 4009-363; E-Mail: Abfallwirtschaft@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Fallobst: Nur kleine Mengen in die Biotonne amWertstoffhof Engagierte, die im Bereich Arten- und Naturschutz tätig sein möchten, können sich bis 31. Oktober 2024 bewerben: Das Landratsamt Regensburg sucht ehrenamtliche Hornissenund Biberberater beziehungsweise -beraterinnen. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen in konstruktiver Zusammenarbeit die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei der Beratung der Bürger vor Ort. Weitere Details zu den Aufgaben und Anforderungen erteilt die UNB am Landratsamt Regensburg. Das Bibermanagement in Bayern besteht aus den vier Säulen Beratung, Prävention, Entschädigung und Zugriff. Biberberater übernehmen einen großen Teil der Vorortarbeit, die entscheidend für ein erfolgreiches Bibermanagement ist. Die zukünftigen Berater werden von der Bayerischen Akademie für Natur und Landschaftspflege (ANL) in einem einwöchigen Kurs geschult. Der Kurs wird zweimal jährlich angeboten. Die Schulungsgebühr übernimmt der Landkreis Regensburg bei einer anschließenden Ausübung des Ehrenamtes. Es besteht die Möglichkeit, noch in diesem Jahr an einem Kurs zum Biberberater teilzunehmen. Dieser findet vom 09.12.2024 bis zum 13.12.2024 im Landkreis Landshut statt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl kann eine Teilnahme jedoch nicht gewährleistet werden. Ehrenamtliche Biberberaterinnen und -berater erhalten eine Aufwandsentschädigung und einen Fahrtkostenzuschuss. Fortbildungskosten werden ebenfalls seitens der UNB übernommen, Versicherungsschutz wird gewährleistet. Eine Einarbeitung erfolgt durch die bereits bestellten Biberberater des Landkreises Regensburg. Die Hornissenberaterinnen und -berater unterstützen die UNB bei der Aufklärung und Beratung von Bürgern, die ein Hornissennest in ihrer Nähe vorfinden. Gemeinsam werden Lösungsmöglichkeiten vor Ort gesucht und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen und Umsiedlungen durchgeführt. Für den ehrenamtlichen Einsatz ist die Teilnahme an einem Lehrgang zum geprüften Wespen- und Hornissenberater erforderlich. Die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) bietet hierzu Lehrgänge an. Die Schulungsgebühr übernimmt der Landkreis Regensburg bei einer anschließenden Ausübung des Ehrenamtes. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und anfallende Fahrtkosten werden erstattet. Der Zeitaufwand hängt vom jährlichen Wespen- und Hornissenvorkommen ab. Um anschließend als ehrenamtlicher Biber- oder Hornissenberater beziehungsweise –beraterin tätig werden zu können, ist eine Bestellung durch die UNB am Landratsamt Regensburg notwendig. Für Nachfragen steht Luisa Peißer, UNB, telefonisch unter der 0941 / 4009-199 oder per E-Mail naturschutz@lra-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bewerbungen bis zum 31.10.2024, unter Angabe des Betreffs „Biberberater“ beziehungsweise „Hornissenberater“ an das Landratsamt Regensburg, Untere Naturschutzbehörde, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg oder per E-Mail an naturschutz@lra-regensburg.de . Ehrenamtliche Hornissen- und Biberberater für den Landkreis Regensburg gesucht Im Landkreis Regensburg stehen verschiedene Einrichtungen zur Abgabe des Fallobstes zur Verfügung. Foto: heidRun Waidele

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