Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

SEPTEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 21 Aus gegebenem Anlass weisen wir die Anwohner unserer Gemeinde auf die Erfüllung ihrer Reinigungsplicht hin.Vielerorts wächst mittlerweile das Unkraut hoch aus den Ritzen der Straßenrändern. Anwohner haben die Pflicht, gemäß § 4 und 5 der gemeindlichen Straßenreinigungsverordnung Gehwege, die gemeinsamen Gehund Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen und Parkstreifen nach Bedarf zu kehren; entsprechendes gilt für die  Entfernung von Unkraut auf den Grünstreifen im Herbst sind die Reinigungsarbeiten  bei Laubfall durchzuführen von Gras und Unkraut sowie Moos und  Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst insbesondere nach einem Unwetter so-  wie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (s. § 6 Reinigungs- und Sicherungsverordnung) liegen. Die vollständige Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) finden Sie unter „Gemeindliche Satzungen“ auf unserer Homepage. Verstöße können mit Geldbuße bis zu 500 € belegt werden. Ferner weisen wir auf die Pflicht zum Rückschnitt der Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume hin, welche auf die öffentlichen Gehund Radwege, bzw. Fahrbahnen ragen. Über Gehwegen ist ein Mindestlichtraum von 2,5 m und über Fahrbahnen von 4,5 m einzuhalten. Bei Schäden die durch Nichtbeachtung entstehen, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Reinigungsarbeiten Der Wasserzweckverband Regensburg-Süd hat die turnusgemäßeWassergebührenkalkulation in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Berechnung macht nun die Anpassung desWasserpreises zum 01.10.2024 erforderlich. Seit dem 01.10.2022 beträgt die Wasserbenutzungsgebühr netto 1,39 € pro Kubikmeter Trinkwasser. Die Kalkulation ergibt eine Erhöhung der Wasserbenutzungsgebühr, u. a. bedingt durch den notwendigen Ausgleich der Gebührenunterdeckung des Nachkalkulationszeitraums von 01.01.2022 bis 30.09.2024 in Höhe von -1.223.568 €, sowie durch den Anstieg der Fixkosten. Diese stiegen hauptsächlich wegen der hohen Kosten für den Strombezug im Jahr 2025, der angestiegenen Personal- und Personalnebenkosten inkl. tariflicher Erhöhungen und der hohen Preissteigerungen in denAufwendungen für Material und bezogene Leistungen. Zudem erhöhen sich die kalkulatorischen Kosten, bedingt durch die laufenden und noch bevorstehenden Neuinvestitionen wie z. B. Neubau des Hochbehälter Oberndorf, Neubau der Fernleitung von Köfering nach Thalmassing an der R30, Erneuerung der Wasserleitung Demling St 2125, sowie Anbau und Sanierung des Verwaltungs- und Betriebsgebäudes des Zweckverbandes. Das Kommunalbüro Bieramperl errechnete eine Gebühr in Höhe von netto 1,68 € pro Kubikmeter Trinkwasser. Die Erhöhung des Wasserpreises wird nach Zustimmung der Verbandsversammlung zum 01.10.2024 auf 1,68 €/qmWasser festgesetzt werden. Erhöhung der Wasserbenutzungsgebühr Der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in unserer Heimat Bayern, für eine funktionierende Demokratie und ein respektvolles Miteinander. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat widmet sich daher mit dem „Heimatdialog.Bayern – Zukunftsperspektiven für ein Miteinander in unserer Gesellschaft!“ gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zentralen Fragestellungen zu diesem wichtigen Thema – unter anderem: Was ist in der Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern wichtig für eine bessereWahrnehmung und ein besseres Verständnis?Wie können wir gesellschaftlicheWerte, genauso wie unsere Kultur und bayerische Tradition lebendig halten? Und wie schafffen wir es, mit den Herausforderungen des demografischenWandels auch in Zukunft eine starke und verbundene Gesellschaft zu bleiben? Das Kernstück unseres Heimatdialogs sind bayernweit vier regionale Bürgerdialoge vor Ort im Zeitraum von Oktober 2024 bis März 2025, zu denen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren herzlich eingeladen sind. Regionaler Bürgerdialog (jeweils von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Memmingen  1. Oktober 2024, Stadthalle – Platz der Deutschen Einheit 1,87700 Memmingen Bamberg  12.November 2024, Harmoniesäle – Schillerplatz 5, 96047 Bamberg Landshut  20. Februar 2025, Stadtsäle Bernlochner – Ländtorplatz 2-5,84028 Landshut Regensburg  13. März 2025, marinaforum – JohannaDachs-Straße 46,93055 Regensburg Mit unserer Online-Umfrage können die Bürgerinnen und Bürger vom 1. August 2024 bis 13. März 2025 auch bequem von zu Hause oder unterwegs unter www.heimatdialog.bayern/umfrage mitmachen. Im Anschluss an die regionalen Bürgerdialoge wird zudem ab dem 14. März 2025 ein Online-Dialog angeboten, in dem weitere Ideen eingebracht sowie vorliegende Ergebnisse diskutiert und bewertet werden können. Weitere Details finden Sie unter www.heimatdialog.bayern. Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an heimatdialog@stmfh.bayern.de wenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Albert Füracker (MdL, Staatsminister) Martin Schöffel (MdL, Staatssekretär) „HEIMATDIALOG.BAYERN“ DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS DER FINANZEN UND FÜR HEIMAT Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Bayern

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