Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

30 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 08/2024 AuS dem lAndkreiS Reaktion von Landrätin Tanja Schweiger auf den KreistagsBeschluss, Hans Hopfensperger als Ehrenkreisbrandmeister auszuzeichnen. Erst im Juni dieses Jahrs hatte sich der Pentlinger altersbedingt als Feuerwehrkommandant und Kreisbrandmeister in den verdienten Ruhestand verabschiedet. 31 Jahre hatte er dieses Amt bekleidet. Im Feuerwehrdienst war er insgesamt 50 Jahre aktiv, davon 42 Jahre als Kommandant der Feuerwehr Pentling. Zu diesem Anlass wurde er zum Ehren-Feuerwehrkommandanten ernannt und erhielt außerdem das Bayerische Feuerwehrehrenkreuz in Gold. Doch nicht nur die Feuerwehr war es, für die Hopfensperger in seiner Heimatgemeinde Pentling aktiv war – auch die Brauchtumspflege lag ihm am Herzen. Aufgrund der Fülle seien nur zwei von den vielen Aufgaben, die er mit Leidenschaft ausführte, an dieser Stelle erwähnt: So fungierte er als Gründungstrommler der überregional bekannten Musikkapelle Josef Menzl. Außerdem war er immer wieder als Aushilfsmesner unter anderem auch von Professor Dr. Joseph Ratzinger – dem späteren Papst Benedikt XVI.–, der bis zu seinem Tod seinen Wohnsitz in Pentling hatte, im Einsatz. Impressionen vom Sommerfest gibt es auf der Homepage (www.landkreis-regensburg.de) sowie auf der Facebook-Seite des Landkreises. Die alten (grauen und rosafarbenen) Papierführerscheine und auch ältere Scheckkartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Weil dieser sogenannte Pflichtumtausch sehr viele Menschen betrifft, wird er über mehrere Jahre verteilt. So sollen Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie Überlastungen bei den Behörden vermieden werden. Derzeit sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgerufen, ihren (Papier)Führerschein bis 19. Januar 2025 umzutauschen. Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes frühzeitig vor dem 19. Januar 2025 einen entsprechenden Antrag stellen – entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.buergerserviceportal.de/ bayern/lkrregensburg/igvfsw Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer aber Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist (in der Regel) mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden. Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto. Führerscheininhaber (Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerschei ne&orga=161092 Geburtenjahrgänge ab 1971: Frist für Umtausch von Papierführerscheinen endet am 19.01. 2025 Das Ausländeramt des Landratsamtes Regensburg weist darauf hin, dass ab 01.08.2024 erstmalig im Bundesgebiet ankommende ukrainische Staatsangehörige eine vorherige Terminvereinbarung unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/online-services/online-termin-buchen/ vornehmen müssen, wenn sie – nach Ersterfassung in der Anker-Einrichtung Regensburg sowie nach melderechtlicher Erfassung in der Wohnortgemeinde – im Ausländeramt persönlich vorsprechen wollen. Dies entspricht der Regelung, wie sie auch für alle anderen Staatsangehörigen bereits gilt. Bisher gab es für Geflüchtete aus der Ukraine die Ausnahmeregelung, dass sie auch ohne Terminvereinbarung ins Ausländeramt kommen konnten. Im Landkreis Regensburg leben aktuell 2225 ukrainische Staatsangehörige, von denen knapp 2000 ein Aufenthaltsrecht nach der Massenzustromrichtlinie haben. Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung wurden bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse automatisch bis 04.03.2025 verlängert. Diese wurden und werden für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Neu ankommende Ukraine-Geflüchtete benötigen Termin

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