30 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 07/2024 Aus dem lAndkreis Knapp 1100 im Landkreis Regensburg untergebrachte Asylbewerber erhalten ihre – nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden – monatlichen Geldleistungen nun nicht mehr bar, sondern über eine Bezahlkarte. Deren Ausgabe erfolgte seit April persönlich über Mitarbeiter des Sozialamtes, um die Asylbewerber umfassend über die Handhabung informieren zu können. Aus Sicht des Landratsamtes verlief bisher alles problemlos. Demnächst ist ein Treffen mit Flüchtlingsberatern geplant. Hierbei soll ein Austausch über bisherige Erfahrungen bei der Benutzung der Bezahlkarte stattfinden. Das Sozialamt des Landkreises geht davon aus, dass nach der Einführungsphase eine Entlastung der Verwaltung eintreten wird, vor allem durch denWegfall der bisher sehr aufwendigen Barauszahlungen. In welcher Größenordnung diese Entlastung stattfinden wird, wird man erst nach der Anlaufphase beurteilen können. Die Kosten für die Karten und das Bezahlkartensystem übernimmt der Freistaat Bayern. Zur Akzeptanz der Karte im Landkreis sagt der Leiter des Sozialamtes, Martin Laumer: „Der überwiegend größte Teil der über 1100 Karteninhaber hat dieses Bezahlmittel akzeptiert. Die Karte funktioniert. Probleme gibt es lediglich vereinzelt hinsichtlich offenstehender Zahlungen mancher Asylbewerber, da diese nicht mit der Karte beglichen werden können. Hier suchen wir aber nach Lösungen.“ Mit der Bezahlkarte soll nicht nur der erhebliche Verwaltungsaufwand bei der bisherigen Barauszahlung reduziert, sondern auch der Missbrauch der Leistungen wie etwa durch Geldtransfers ins Ausland oder an Schleuser und Schlepper verhindert werden. Auch der Zuwanderungsanreiz soll damit abgeschwächt werden, so die Ansicht der Bundesregierung. Landrätin Tanja Schweiger bezweifelt, dass die Bezahlkarte den Zweck erfüllt, Fluchtanreize zu senken: „Ob die Geflüchteten ihre finanziellen Leistungen in Form einer Barzahlung oder mittels einer Karte bekommen, ändert doch nichts an unserer Situation. Die Zahl der geflüchteten Menschen ist nach wie vor sehr hoch. Ziel sollte sein, die finanzielle Unterstützung seitens des Staates zu reduzieren. Dazu muss man die Menschen mit Bleibeperspektive so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt integrieren, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können“, so die Landrätin. Die Bezahlkarte wird in der Regel an alle Personen ausgegeben, die Anspruch auf Leistungen nach demAsylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Bezahlt werden kann mit dieser Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren. Abgehoben werden können 50 Euro Bargeld pro Person im Monat. Für Online-Käufe (ausgenommen ÖPNV), Glücksspiel oder die Verwendung bei Geldübermittlungsdienstleistern ist die Karte gesperrt. Personen, die ihren Lebensunterhalt zum größten Teil aus Einkommen decken und nur noch in geringem Umfang Asylbewerberleistungen „zur Aufstockung“ erhalten oder Personen, die nur für kurze Zeit Asylbewerberleistungen beziehen, bekommen keine Karte. Reibungsloser Start der Bezahlkarte für Asylbewerber anzeige
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