JULI 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 Bauvoranfrage für den Bau eines Mehrparteienhauses mit Garage, Großberger Weg 2 a, Fl.Nr. 22/1 Gemarkung Pentling Bereits am 28.07.2022 hat sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag hierzu beschäftigt. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da es sich nach Maß der baulichen Nutzung nicht einfügt. Nachdem auch das Landratsamt aus rechtlicher Sicht den Bauantrag als nicht genehmigungsfähig eingestuft hat, wurde dieser vom Bauherrn inzwischen zurückgenommen. Nun reichte der Bauwerber einen neuenAntrag als Bauvoranfrage für die Fl.Nr. 22/1 Gemarkung Pentling ein. Die Planung sieht lediglich marginale Änderungen vor: Das Gebäude soll um 30 cm tiefer ge- legt werden. geänderte Dachform Dies alles führt dazu, dass die Firsthöhe auf 13,46 m über OKF Kellergeschoss (vorher 14,46 m) reduziert wird. Die in der Abwägung relevanten Wandhöhen bleiben mit 8,94 m bzw. 10,005 m aber unverändert. Lt. Abstandsflächenplan können die Abstandsflächen eingehalten werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Bauvoranfragen für ein Einfamilienhaus mit Garage in der Lärchenstr. 4a, Fl.Nr. 271/16 Gem. Pentling Bei der Gemeinde Pentling ging eine Bauvoranfrage (Baubuch Nr. 2024-0017) zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Lärchenstr. 4a, Fl.Nr. 271/16 Gem. Pentling ein. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Pentling Nord“. Die Parzelle 91 besteht aus zwei Flurnummern. Eine davon ist die des Bauwerbers. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen beide Flurnummern als eine Parzelle (Nr. 91) vor, worauf ein Haus gebaut werden kann. Der getrennte Verkauf der beiden Flurnummern an verschiedene Eigentümer führt nun dazu, dass auf beiden Flurnummern nur mit einer Befreiung zum Bauen außerhalb des Bauraumes ein Wohnhaus entstehen kann. Es sind somit eine Vielzahl an Befreiungen nötig, welche in den Planunterlagen dargestellt sind. Durch eine Bauvoranfrage möchte nun der Bauherr wissen, ob die eingereichten Planunterlagen genehmigungsfähig sind. Die Planunterlagen wurden dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Es ergeht der Hinweis, dass die Fl.Nr. 271/16 Gem. Pentling über keinen Kanalanschluss verfügt. Insofern ist die Erschließung noch nicht gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sobald die Kanalerschließung gesichert ist und eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde geschlossen ist. Die im Plan dargestellten Befreiungen oder Ausnahmen werden bewilligt. Neugestaltung Dorfplatz Matting im Rahmen der Städtebauförderung; Genehmigung der neuen Kostenschätzung In der Sitzung vom 08.12.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein Antrag auf Aufnahme des städtebaulichen Einzelvorhabens „Neugestaltung des Dorfplatzes Matting“ in das Städtebauförderprogramm gestellt werden soll. Die Kostenschätzung vom März 2022 betrug rund 375.000 €zzgl. Planungskosten in Höhe von ca. 68.000 €, gesamt also 443.000 €.Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung wurde bereits in der Sitzung vom 08.12.2022 darauf hingewiesen, dass mit höheren Kosten gerechnet werden muss. Die neue Kostenschätzung des Ingenieurbüros Neidl & Neidl beläuft sich inklusiv Planungskosten auf ca. 499.045 €. Der Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz für die o.g. Maßnahme ist eingegangen, die in Aussicht gestellte Förderung beträgt 299.400 €, dies entspricht rund 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Lt. Bewilligungsbescheid ist aufgrund der Kostensteigerung der Maßnahme von ca. 443.000 € auf ca. 499.045 € ein erneuter Beschluss des Gemeinderates notwendig. Der Gemeinderat genehmigt die neue Kostenschätzung für das städtebauliche Einzelvorhaben „Neugestaltung des Dorfplatzes Matting“ in Höhe von 499.045 € und stimmt der Durchführung der Maßnahme zu. Die Mittel sind entsprechend im Haushalt bereitzustellen. Neubau Bauhof; Entscheidung über die Fassaden und Dachgestaltung In den bisher vorgestellten Entwürfen und den dazugehörigen Kostenschätzungen war der Neubau des Bauhofes im Ganzen als Holzkonstruktion mit Holzfassade, zum Teil in Holzmassivbauweise geplant. Um die Baukosten zu reduzieren, werden die tragenden Elemente für Verwaltungsgebäude und Halle nun in Stahlbetonbauweise geplant. Für das Verwaltungsgebäude sollen die tragenden Elemente wie Stützen, Decken, Treppenhaus in Stahlbeton, die Außenwände in einer Holztafelkonstruktion sowie die Fassade in Holz gebaut (geplant) werden. Ferner erhält es ein begrüntes Dach. Dies bringt für dieses Gebäude verschiedene Vorteile: Das Raumklima (Luftfeuchtigkeit und Temperatur) wird verbessert bauphysikalische Vorteile bei Holzbau- weise durch Energieeffizienz und Wärmeschutz schnellerer Baufortschritt und Qualität durch Vorfertigung (Holzrahmen bzw. – tafelbau) ökologischer Aspekt der Holzbauweise wird (zum Teil) berücksichtigt ökologischer Aspekt beim Gründach (Wasserrückhaltung und -verdunstung) Bei den weiteren Planungen für den Neubau Bauhof soll nun noch über die Fassaden und Dachgestaltung der Hallen entschieden werden. Für die Ausbildung der Fassaden, sowie der Dächer werden zwei Varianten aufgezeigt. Bei Halle A, Halle B und Halle C sind Ausführungen sowohl in Holzbau- als auch in Alu-Sandwichbauweise denkbar. Empfehlung des Architekturbüros: Ausführung der Dächer bei Halle A, Hal- le B in Alu-Sandwichbauweise. Einsparpotential ca. 47.000 €. Die Möglichkeit der Ausstattung mit Photovoltaik wird statisch berücksichtigt um ein nachträgliches Anbringen zu ermöglichen. Fassade/Wandaufbau bei Halle A soll in Holz ausgebildet werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild des Baukörpers zu gewährleisten. Halle B kann in Alu-Sandwich geplant werden. Das Einsparpotential bei dieser Variante, bezogen auf eine reine Holzfassade beträgt rd. 61.000 € Der Gemeinderat beschließt: Die Dachkonstruktion bei beiden Hallen soll in einer Alu-Sandwichbauweise gebaut werden. Die Fassade soll bei allen Hallen in Holz- bauweise gebaut werden .-abgelehntDie Fassade soll bei Halle A in Holzbau- weise und bei Halle B in Alu-Sandwich gebaut werden. Auf dieser Basis sollen die Planungen fortgeführt werden. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Kauf Breitbandrohre Speedpipe und Hausanschlüsse im Ziegelweg/Ziegelackerweg, REWAG 24.490,20 € Planungsauftrag Wärmeschutznachweis, Energieausweis, Bauphysik für den Bauhof, Ing.Büro Lammel, Lerch und Partner Regensburg, ca.11.500 €. Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 folgende Beschlüsse zur Veröffentlichung freigegeben: Das Busunternehmen Watzinger wurde für das Schuljahr 2024/2025 mit der Schülerbeförderung beauftragt. » Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2024
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