Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

38 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 06/2024 Aus dem lAndkreis Im ersten Quartal 2024 wurden im Landkreis Regensburg 171 Wohnungen genehmigt. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahresquartal (320 Wohnungen) einen Rückgang um 46,6 Prozent. Während bei den Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Einzelwohnungen die Genehmigungen in etwa gleich blieben, gab es bei Wohnungsgenehmigungen für Dreiund Mehrfamilienhäuser einen massiven Einbruch. Wurden im ersten Quartal 2023 noch 194 Genehmigungen erteilt, waren es im ersten Quartal dieses Jahres nur noch 37; was einen Rückgang um knapp 80 Prozent bedeutet. Bei einzelnen Wohnungen in Bestandsbauten wurden sechs Wohnungen mehr genehmigt. Dies entspricht einer Steigerung von 23 Prozent. Und auch sonstige Vorhaben wie Anbauten, Aufstockungen oder Wohnraumerweiterungen, haben sich nahezu verdoppelt. Innerhalb aller 41 Landkreisgemeinden wurden die meisten neuen Wohnungen im ersten Quartal 2024 – in absoluten Zahlen – in Lappersdorf (21), Hemau (11), Wörth a.d.Donau (9) und in Köfering, Altenthann und Kallmünz (jeweils 8) genehmigt. In Relation zur Einwohnerzahl verzeichnet die Gemeinde Altenthann mit 5,2 neuen Wohnungen pro tausend Einwohner das stärkste Wachstum. Auf den weiteren Plätzen folgen Wörth a.d.Donau (3,8), Aufhausen (3,0), Köfering (2,9) und Kallmünz (2,5). Im Bild: Baubilanz zum 31. März 2024. Rückgang derWohnungsbaugenehmigungen imMehrgeschosswohnungsbau, Stabilität im privaten Baubereich Anfang des Jahres wurden mit den neuen Bescheiden der Abfallentsorgungsgebühren auch neue Gebührenmarken für Restmüll- und Papiertonnen ausgegeben. Zum 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist. Nach diesem Stichtag werden nur noch Tonnen entleert, die ordnungsgemäß angemeldet wurden und mit der neuen Marke versehen sind. Die neuen Gebührenmarken sind rechteckig mit abgerundeten und nach innen versetzten Ecken. Je Tonnenart und - größe gibt es eine andere Farbe und sie sind mit dem Schriftzug „gültig ab 2024“ versehen. Um einen reibungslosen Tausch der Müllmarken gewährleisten zu können, wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 vereinbart. Bis zu diesem Tag werden sowohl Tonnen mit den neuen als auch den alten Gebührenmarken geleert. Ab dem 1. Juli 2024 aber werden nur noch ordnungsgemäß angemeldete Abfalltonnen entleert. Sollte nur eine alte Marke aufgeklebt sein oder die Marke gänzlich fehlen, wird die Abfalltonne (sowohl Restmüll als auch Papier) nicht mehr geleert. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Regensburg bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Abfallbehälter für Restmüll und Papier auf die korrekten Gebührenmarken hin zu kontrollieren. Bei nicht mehr gültigen, falschen oder fehlenden Marken stehen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Für ergänzende Informationen steht der Fachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises Regensburg gerne zur Verfügung: Andreas Einweg, Telefon 0941 4009-848, E-Mail: abfallwirtschaft@landratsamt-regensburg.de Übergangsfrist für Müllmarken endet am 30. Juni anzeige

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