Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

MÄRZ 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Geberichstr. 67, Fl.Nr. 22 Gem. Hohengebraching Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle ein. Sie soll auf der Fl.Nr. 22 (Geberichstr. 67) entstehen. Sie wird für Stroh und Getreide verwendet. Das Vorhaben ist ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Öffentlich-rechtliche Belange stehen nicht entgegen. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bauvoranfrage über den Bau eines freistehenden Hauses Rehfeld 15, Fl.Nr. 391/3 Gem. Hohengebraching Bei der Gemeinde ging eine Bauvoranfrage ein. Diese begehrt den zusätzlichen Bau eines freistehenden Hauses im Rehfeld 15 (Fl.Nr. 391/3 Gem. Hohengebraching). Das zusätzliche Haus soll im Garten situiert werden. Für das Gebiet existiert der Bebauungsplan „Rehfeld“. Einen Bauraum für das Haus gibt es lt. Festsetzungen nicht. Es bedarf insofern einer Befreiung. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses Lärchenstr. 4, Fl.Nr. 271/17 Gem. Pentling Bei der Gemeinde Pentling ging ein Bauantrag zur Bebauung des Grundstückes Lärchenstr. 4 (Fl.Nr. 271/17 Gem. Pentling) ein. Für das Grundstück existiert der Bebauungsplan „Pentling Nord“. Das Grundstück wurde privatrechtlich geteilt, was dazu führt, dass auf keinem der beiden Parzellen ein gesichertes Baurecht existiert. Der Bauwerber benötigt eine Vielzahl an Befreiungen die dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt wurde. Das Grundstück ist nicht ausreichend erschlossen. Zwar existiert ein Kanalanschluss im Mischsystem, es fehlt jedoch einWasseranschluss. Dieser ist nur möglich, wenn durch den Eigentümer eine Kostenübernahmevereinbarung mit demWasserzweckverband geschlossen wird. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bauantrag zum Dachgeschossausbau eines Wohnhauses für Errichtung einer Wohnung als Wohngemeinschaft im Prüfeninger Weg 7, Pentling Der Gemeinderat lehnte am 11.05.2023 einen Bauantrag für den Dachgeschossausbau im Prüfeninger Weg 7 ab. Nun wurde die Gemeinde Pentling vom Landratsamt erneut aufgefordert sich mit demVorhaben zu beschäftigen. Der Bauherr hat noch einmal um geplant. Die Wohnungen/Appartements im Keller wurden rausgenommen. Diese werden auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht genutzt, sprich auch nicht vermietet. Diese Appartements werden zurückgebaut. Bei Wegfall dieser Wohnfläche ergibt sich auch ein geringerer Stellplatzbedarf. Dieser beträgt 22 Stellplätze. Im Plan werden aktuell nur 21 betitelt. Die nichtnummerierte Rasengitterfläche wäre als 22. Stellplatz zu deklarieren. Die Stellfläche entspricht jedoch auch nicht der Gestaltung wie sie in §4Abs.6 der Stellplatzsatzung gefordert wird. Danach wären Stellplatzanlagen mit mehr als 10 Stellplätze durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Pro 10 Stellplätze fordert die Satzung einen standortgerechten Baum. Dies alles fehlt. Ansonsten entspricht der neue Plan imWesentlichen den bereits am 11.05.2023 aufgezeigten Plan. Der Kniestock soll künftig 88 cm betragen. Aktuell ist keiner vorhanden. Es soll hier eine zusätzlicheWohneinheit entstehen, welche alsWohngemeinschaftswohnung geführt wird. Ferner sollen Dachgauben eingebaut werden. Die Gebäudegröße und Höhe sowie der Kniestock sind in der Umgebung vorhanden. Für das Gebiet existiert der Bebauungsplan Pentling Süd. Es sind Befreiungen bzgl. Dachgauben und Kniestock (88cm statt 30 cm) erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Diese wenden sich erneut mit einem Schreiben vom 07.02.2024 gegen das Bauvorhaben. Die darin aufgeworfenen Themen unterliegen der bauordnungsrechtlichen Beurteilung, wofür das Landratsamt zuständig ist. Die Verwaltung wird deshalb dieses Schreiben, mit der Bitte um Bearbeitung, weiterleiten. Der Bauantrag wurde abgelehnt. Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben und stimmt den beantragten Befreiungen hinsichtlich Kniestock und Gauben zu. Die Gestaltung der Stellplätze hat nach § 6 Abs. 4 Stellplatzverordnung der Gemeinde Pentling zu erfolgen. Entsprechend sind hier noch planerische Tätigkeiten notwendig. Eine Befreiung von der Stellplatzsatzung wird nicht erteilt. Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses Lerchenschlag 7 Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag für ein weiteres Mehrfamilienhaus auf der Fl.Nr. 529/33 Gem. Hohengebraching, Lerchenschlag 7 ein. Das Haus soll 4Wohneinheiten erhalten. Für das Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Die Abstandsflächen können nicht eingehalten werden. Deshalb beantragt der Bauherr eine Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO. 8 Stellplätze werden zeichnerisch nachgewiesen (Insgesamt nun 10 Stellplätze). Die Funktionalität dieser Stellplätze unter Berücksichtigung vonWendekreisen sollte jedoch vom Landratsamt überprüft werden. Auch die Bemaßung Bestandshaus, Bestandsgaragen und Stellplätze 6-8 soll vom Landratsamt geprüft werden. Der Garagentrakt verfügt nämlich über einen nicht eingemessenen Anbau. Ebenso wird auch § 4 Abs. 6 der Stellplatzverordnung nicht erfüllt. Es wäre mindestens 1 standortgerechter Baum zu pflanzen. Weiter sollte von der Bauaufsicht der Brandschutz geprüft werden, da das geplante Haus mit einem Löschfahrzeug nicht angefahren werden kann.Allein die Durchfahrtsbreite zum Grundstück beträgt lediglich ca. 2,50m sofern Stellplatz 2 belegt ist (wovon ausgegangen werden muss). Im Weiteren ist die Zufahrt durch Stellplätze 6-8 blockiert. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Reparatur LKW - Mercedes 24.296,84 €  Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen keine  Bekanntgabe von Bauvorhaben Bauvoranfrage zum Bau zweier Einfami-  lienhäuser, Geberichstr. 5 Neubau eines Ladeparks für Elektrofahr-  zeuge, Ammerholz 11 Errichtung eines Anbaus als Wohnraum-  erweiterung für eine zusätzliche Wohneinheit, Godimstr. 13 Information zu aktuellen Themen A3 Brückensanierung ab Anfang März  für ca. 3 Monate, Fahrtrichtung Rgb.- Nürnberg, anschließend Gegenrichtung Schlüsselzuweisung rd. 193.000 € weni-  ger (rd. 1.081.000€ für 2024) Kreisumlageerhöhung geplant; 1 Punkt  Erhöhung bedeutet rd. 80.000 € Mehrbelastung; bis zu 5 Punkte im Gespräch Faschingsdienstag Rathaus geschlossen  Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2024 Sitzungsplan 2024 An folgenden Tagen sind Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant: Do., 21. März 2024 um 19:30 Uhr  Do., 18. April 2024 um 19:30 Uhr  Do., 16. Mai 2024 um 19:30 Uhr  Do., 13. Juni 2024 um 19:30 Uhr  Do., 04. Juli 2024 um 19:30 Uhr  Do., 25. Juli 2024 um 19:30 Uhr 

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