14 BÜRGERSERVICEPORTAL Nutzen Sie unseren Onlineservice auf unserer Homepage www.pentling.de für Gemeindedienstleistungen wie: Meldebescheinigungen anfordern Führungszeugnisse beantragen » Wohnungsgeberbestätigung ausdrucken Geburts- Ehe- Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden beantragen Briefwahlunterlagen beantragen Wasserzählerstände eingeben Abmeldung ins Ausland Übermittlungssperren beantragen Meldeauskunft Gewerbezentralregisterauskunft BÜCHEREI GRUNDSCHULE GROSSBERG Öffnungszeiten: Montag 17:00 Uhr – 19:00 Uhr Donnerstag 15:30 Uhr – 17:30 Uhr Die Bücherei ist erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: buecherei@pentling.de Aktuelle Hinweise finden Sie im Internet unter https://webopac.winbiap.de/pentling. Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten, Desinfektionsmittel stehen bereit. ABFALLENTSORGUNG Restmüll Mi. 13.03., 28.03., 10.04. Papiertonne Do. 28.03. Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und denAbfallratgeber unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl Entsorgungsservice von zu Hause abgeholt.Anmeldung: Tel. 0941/830 20-0 oder www.meindl-entsorgung.de Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internet www.meindlentsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und denAbfallratgeber unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHOF Großberger Weg 30, 93080 Pentling Montag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg 09405/2160 Grundschule Großberg (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling 0941/93370 Kindergarten Großberg 09405/6211 Hand in Hand Kinderkrippe Pentling 0941/30787990 Kinderhort Großberg 09405/9699158 Seniorenpflegeheim Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz 0941/899 355 01 Störung Strom REWAG (24 h) 0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk 0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h) 0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV) 09406/9410-0 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING MÄRZ 2024 IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 13. April Anzeigenschluss: Freitag, 29.03.2024 Redaktionsschluss: Donnerstag, 28.03.2024 Immer wieder gehen bei der Gemeinde Pentling Beschwerden von Mitbürgern ein, die sich über die Verunreinigung der Bürgersteige durch Hundekot beklagen. Aktuell wird eine Ansammlung in Hohengebraching, unterhalb des Wohngebietes an der Schlossbreite, täglich größer. Dies erweckt den Eindruck, dass manche Hundebesitzer nicht wissen, wo sie die gefüllten Hundekotbeutel entsorgen können. Nach Art. 16 Bayer. StraßenundWegegesetz in Verbindung mit § 32 Straßenverkehrsordnung, hat derjenige, der eine Straße über das übliche Maß verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Dies trifft auch auf Verunreinigungen durch mitgeführte Tiere (z. B. Hunde) zu. Auch nach § 3 Abs. 2 Nr. b der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen imWinter, der Gemeinde Pentling vom 02.04.1984 ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Ebenso sind nach dem Bußund Verwarnungsgeldkatalog zumAbfallbeseitigungsgesetz Verunreinigungen durch kleinere Mengen von Fäkalien, wie Hundekot, mit Geldbuße oder einemVerwarnungsgeld bedroht. Wir bitten deshalb alle Hundebesitzer erneut darauf zuachten, dass ihre Hunde die Bürgersteige und sonstige öffentliche Einrichtungen, insbesondere auch Kinderspielplätze, Kindergartenbereiche und die Beach – Volleyball - Anlage nicht verunreinigen. Bitte nutzen Sie die im Gemeindebereich aufgestellten Hundekottütenspender samt Entsorgungsbehälter oder entsorgen Sie die Beutel in der Restmülltonne zu Hause. Verunreinigung der Bürgersteige und Kinderspielplätze durch Hundekot
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