FEBRUAR 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 Änderung der Feuerwehrzuwendungsrichtlinie Die Gemeinde Pentling erstattet die Kosten des LKW-Führerscheins zu 90 Prozent, sofern dieser von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet zum Führen der Feuerwehrfahrzeuge gemacht wird. Laut Bayerischen Gemeindetag hat der Feuerwehrdienstleistende einen gesetzlichen Anspruch auf komplette Auslagenerstattung, wonach ein Eigenanteil nicht mehr zulässig ist. Zudem ist in den Richtlinien zur Förderung der Feuerwehren in der Gemeinde Pentling geregelt, dass Feuerwehrdienstleistende, die den 90prozentigen Zuschuss zum Führerschein erhalten, sich verpflichten müssen, 6 Jahre aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Die „Bleibeverpflichtung“ widerspricht dem Ehrenamtsgedanken in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayFwG. Jeder Feuerwehrdienstleistende hat das Recht, jederzeit seinen Dienst zu quittieren ohne Nachteile befürchten zu müssen. Aus diesem Grund muss die Richtlinie zur Förderung der Feuerwehren in der Gemeinde Pentling dementsprechend geändert werden, dass die Kosten des LKW-Führerscheins zum Fahren der FW-Fahrzeuge zu 100 % übernommen werden und die Bleibeverpflichtung ersatzlos gestrichen wird. Um eine übermäßige Beanspruchung der Kostenübernahme zu vermeiden, soll die Entscheidung, wer den LKW-Führerschein bei einer der Feuerwehren im Gemeindegebiet machen darf, vom Kommandanten in Absprache mit der Verwaltung getroffen werden. Ein entsprechender Passus wird in den Richtlinien aufgenommen. Zudem soll zur Verwaltungsvereinfachung die Abrechnungsmodalität der Standortlehrgänge geändert werden. Anstelle der Abrechnung über das Formular für die Auszahlung der Unkostenpauschalen, soll zukünftig anhand der vom Kreisfeuerwehrverbandes Regensburg vorgegebenen Stundenzahl (Stundenpläne) der jeweiligen Lehrgänge abgerechnet werden. Dies erspart sowohl den Kommandanten als auch der Verwaltung unnötige Arbeit. Sofern kein Stundenplan für einen Lehrgang existiert, können die abgeleisteten Stunden weiterhin über das Formular für die Auszahlung der Unkostenpauschalen nachgewiesen werden. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Feuerwehren in der Gemeinde Pentling zu und beschließt die neue, geänderte Richtlinie. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung der Feuerwehren in der Gemeinde vom 11.10.2021 außer Kraft. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Keine Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat hat für die weiteren Planungsschritte zum Neubau des Bauhofes Planungsleistungen vergeben: – für Haustechnik an Fa. ibmp Ingenieur GmbH & Co.KG, Zeitlarn – für Elektro an Planungsbüro Kaulich und Hofmann, Lappersdorf – für Gebäude an Gutthann HIW Architekten GmbH Der Gemeinderat hat einem Rücktritts- gesuch der Feuerwehrkommandanten Matting entsprochen. Im Januar 2024 finden Neuwahlen statt. Bis zur neuen Bestellung bleiben sie jedoch im Amt. Bekanntgabe von Bauvorhaben Austausch einer Werbeanlage, Ammer- holz 3 Unterstellhalle Regensburger Str. 30 Sanierung und Erweiterung Wohnhaus Erlenstr. 35 Erweiterung Jugendtreff, Großberger Weg Umbau eines Wohnhauses von 3 auf 4 Wohneinheiten, Regensburger Str. 137 Information zu aktuellen Themen Antragstellung zur Förderung einer kommunalen Wärmeplanung war nicht mehr möglich. Grund hierfür war die Haushaltslage des Bundes. 14.01.2024 Neujahrsempfang Terminprogramm für Rathausdienstleis- tungen online Seit 01.01.2024 geänderte Öffnungszei- ten im Rathaus Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2024 Ostermarkt 2024 – Anmeldung der Aussteller Der Ostermarkt 2024 findet heuer am 10.03.2024 von 10.00 bis 16.00 Uhr statt. Alle Aussteller können sich mit nachfolgendem Formular anmelden.Anmeldeschluss ist der 20.02.2024. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an info@pentling.de. Formular: https://www.pentling.de/wpcontent/uploads/2024/01/Anmeldeformular-Ostermarkt-2024.pdf
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