JANUAR 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 25 Aus aktuellemAnlass möchte die Gemeinde Pentling wieder auf die allgemeine Räumund Streupflicht aufmerksammachen, damit Unfälle und daraus entstehende Schadensersatzforderungen vermieden werden und der gemeindliche Räumdienst nicht behindert wird. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ein Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge mit einer Schildbreite von 2,7 m möglich ist. Insbesondere bitten wir nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie inWendehämmern zu parken. Das Rückwärtsfahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Gefahr dar und verzögert die Arbeiten. Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, die Autos möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen. Bei Behinderungen wird die Gemeinde in den jeweiligen Straßen keinen Winterdienst durchführen. Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Anlieger die Gehbahnen oder die öffentliche Straße bis zu einer Breite von 1 Meter auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die Anlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee- , Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 19.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Vekehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dass nicht möglich, haben die Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für diese Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinne, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. WEITERE HINWEISE DES RÄUMDIENSTES: Damit in der schneereichen Zeit der Räumund Streudienst gewährleistet werden kann, sollten folgende Gesichtspunkte und Verhaltensweisen beachtet werden: Der Schnee von den privaten Grund- stücksflächen z. B. Garagenzufahrten darf nicht auf den gemeindlichen Straßen abgelagert werden. Die Wendehammer und Stichstraßen in den Siedlungsbereichen sollten nicht mit Autos zugeparkt werden, da das Durchkommen bzw. Wenden der Räumfahrzeuge unnötig erschwert wird und Beschädigungen zu befürchten sind. Parkende Fahrzeuge sollten nicht mit dem Räumgut amWegfahren behindert werden, indem die Fahrzeuge von allen Seiten mit Schnee angehäuft werden. Unnötige Freischaufelaktionen können dadurch verhindert werden. Die Gehwege bzw. die Gehbahnen sind frei zu halten - auch mehrmals am Tag. In schmalen Straßen sollten keine Fahr- zeuge parken, da ansonsten die Räumfahrzeuge mit ihren breiten Räumschildern nicht mehr vorbeifahren können, bzw. in die Straßen gar nicht hineingefahren wird. Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern erlaubt. Beachten Sie bitte, dass auch durch Schneelast tiefer hängende Gewächse den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen dürfen. Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und schneiden Sie Ihre Bepflanzung im Bedarfsfalle zurück. Der anfallende Baum- und Strauchschnitt kann am Grüngutlagerplatz beim Wertstoffhof kostenlos entsorgt werden. Räum- und Streupflicht, Gehölzrückschnitt Terminvergabe für Bürgerbüro und Standesamt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für Dienstleistungen unseres Bürgerbüros und Standesamtes ist es künftig nötig einen Termin zu vereinbaren. Wir möchten damit unseren Service verbessern, um optimal für Ihr Anliegen vorbereitet zu sein. Für Sie können somit Wartezeiten verkürzt werden. Es wird daher gebeten über „Terminplaner Bürgerbüro“ oder „Terminplaner Standesamt“ einen Termin zu vereinbaren. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Ihr Anliegen ohne Termin ggf. nicht bearbeitet oder mit Wartezeiten verbunden sein kann. Vielen Dank im Voraus. Barbara Wilhelm 1.Bürgermeisterin Sitzungsplan 2024 Neujahrsempfang: Sonntag, 14. Januar 2024 um 10:30 Uhr An folgenden Tagen sind im Jahr 2024 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant: Do., 11. Januar 2024 um 19:30 Uhr Do., 08. Februar 2024 um 19:30 Uhr Do., 29. Februar 2024 um 19:30 Uhr Do., 21. März 2024 um 19:30 Uhr Do., 18. April 2024 um 19:30 Uhr Do., 16. Mai 2024 um 19:30 Uhr Do., 13. Juni 2024 um 19:30 Uhr Do., 04. Juli 2024 um 19:30 Uhr Do., 25. Juli 2024 um 19:30 Uhr Änderung Öffnungszeiten Rathaus Ab 01. Januar 2024 gelten geänderte Öffnungszeiten im Rathaus: Donnerstags ist ab 13 Uhr für Parteiverkehr geöffnet. ÖFFNUNGSZEITEN AB 01.01.2024: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=