Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2024 22 Zustimmung zur Satzungsänderung in der KERL eG Die Satzung der KERL eG ist vom 7. Dezember 2011. Anlässlich der Weiterentwicklung und der Gründung der KERL Projekt GmbH sowie den Erlass einer Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat ist eine Überarbeitung und Anpassung der Satzung notwendig. Die Generalversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. November 2023 die vorgestellten Änderungen der Satzung einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Folgende wesentliche Änderungen sollen vorgenommen werden: §3 Möglichkeit zur Aufnahme weiterer  kommunaler Gebietskörperschaften, die sich in der Region Regensburg, aber nicht im Landkreis befinden; natürliche Personen wurden herausgenommen §5 vor dem Hintergrund eines etwaigen  Beitritts verschiedener Kommunen aus der Region wurde die Kündigungszeit auf 10 Jahre (=Mindestdauer der Mitgliedschaft) verlängert. Für die bisherigen Mitglieder hat die Kündigungszeit keine Auswirkung, da diese bereits mehr als zehn Jahre Mitglied sind. Damit soll eine Gleichstellung erfolgen. §7 wurde gestrichen, nachdem keine  natürlichen Personen mehr Mitglied werden können. §14 zur Verwaltungsvereinfachung und  Beschleunigung des Projektfortschritts wurde eine Einzelvertretung der Vorstandsmitglieder und Prokuristen (=Geschäftsführer) ermöglicht. Bisher konnten nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich Verträge für die KERL schließen. Im Innenverhältnis sind die Vorstände und Prokuristen (=Geschäftsführer) durch die Geschäftsordnung gebunden. §18 zur Verwaltungsvereinfachung wird  die Protokollführung auf ein Ergebnisprotokoll umgestellt. Wesentliche Wortbeiträge, insbesondere bei unterschiedlichen Meinungen, werden weiterhin erfasst. § 16 künftig muss mindestens jährlich  eine Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen. Häufigere Sitzungen sind bei Bedarf aber gleichwohl möglich. Eine regelmäßige Information der Mitglieder soll künftig zusätzlich über einen regelmäßigen Newsletter erfolgen. §22 Rechtsgeschäfte über Grundstücke  usw. (Pachtverträge für Erneuerbare Energien) können bis zu einer Höhe der jährlichen Pacht von 250 T EUR von einem Vorstand oder Prokuristen (=Geschäftsführer) geschlossen werden, sonstige Rechtsgeschäfte bis zu einer Wertgrenze von 100 T EUR. §25 Stimmrechte wurde angeglichen.  Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bisher gab es für juristische Personen des Privatrechts Ausnahmen (bis zu 3 Stimmen), die in der Praxis aber nicht angewendet wurden. §26 Die Generalversammlung kann  auch online mittels Ton-Bild-Übertragung durchgeführt werden. §27 die Möglichkeit der elektronischen  Ladung und Nutzung eines Ratsinformationssystems wird geschaffen. Die Satzung ist zunächst in den Gremien der Mitglieder zu beschließen. Im Rahmen der kommenden Generalversammlungen (voraussichtlich Februar 2024) soll sodann eine mehrheitliche Beschlussfassung über die Satzungsänderung erfolgen. Der Gemeinderat stimmt der beigefügten und vorgestellten Änderung der Satzung der KERL eG in der Fassung vom 7. November 2023 zu. Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, der Satzungsänderung in der nächsten Generalversammlung der KERL eG zuzustimmen. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses; Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung der Verwaltung Die Jahresrechnung 2022 wurde in der Zeit vom 24.08.2023 – 13.11.2023 gemäß Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Die Prüfung wurde von den Prüfern erläutert. Unstimmigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102Abs. 3 GO festgestellt, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Das Rechnungsergebnis wurde in der Sitzung vorgelesen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschließt der Gemeinderat, mit den heute festgestellten Ergebnissen zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung der Verwaltung zu erteilen. Bekanntgabe von Auftragsvergaben keine  Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2023 folgende Nachträge für die Erschließung des Baugebietes „Jahnstraße“ gebilligt: - Baustelleneinrichtung: Geprüfter  Nachtrag 46.043,82 € ohne MwSt. - Zulage für Bodenklasse: Geprüfter  Nachtrag 42.459,53 € ohne MwSt. - Dieselmehrkosten durch Ukraine-Russ-  land-Konflikt: Geprüfter Nachtrag 58.904,51 € ohne MwSt. - Asphaltmehrkosten durch Ukraine-  Russland-Konflikt: Geprüfter Nachtrag 9.683,90 € ohne MwSt. Insgesamt eine Bruttosumme von  186.939,17 € inklusive MwSt. Bekanntgabe von Bauvorhaben keine  Information zu aktuellen Themen Information zur Strombelieferung in den  Jahren 2024-2026: Die Gemeinde hat sich an der Bündelausschreibung für die Strombelieferung in den Jahren 20242026 beteiligt. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2023 sollte 100 % Ökostrom beschafft werden, auf die Neuanlagenquote wurde verzichtet. Gewinner der Ausschreibung sind die Stadtwerke Amberg. Im Jahr 2023 wurde die Gemeinde durch Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH mit Strom versorgt, die Belieferung endet am 31.12.2023. 2023 lag der Preis bei 44,59 ct/kWh (zzgl. Umlagen und Steuern), für die nächsten 3 Jahre liegt der Preis bei 19 ct/kWh (zzgl. Umlagen und Steuern). Steuerkraft 2024: Die vorläufige Steuer-  kraft der Gemeinde Pentling für das Jahr 2024 liegt bei 1.180,51 € (Vorjahr: 1.085,74 €) je Einwohner. Der Grund für die Steigerung liegt in höheren Gewerbesteuereinnahmen und gestiegenen Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung. Im Vergleich liegt die Gemeinde auf Platz 10 im Landkreis (Vorjahr: Platz 12), Platz 58 in der Oberpfalz (Vorjahr Platz 63) und Platz 743 in Bayern (Vorjahr: Platz 837). Weihnachtsmarkt Pentling 09.12.2023.  Neujahrsempfang am 14.01.2024.  Zum 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Kinderreisepässe können seit dem 31.12.2023 weder ausgestellt, noch verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Für Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland muss dann entschieden werden, ob das minderjährige Kind einen Personalausweis oder Reisepass benötigt. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit von 6Wochen bei der Bundesdruckerei zur Erstellung von Ausweisdokumenten. Abschaffung des Kinderreisepasses

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