Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

20 BÜRGERSERVICEPORTAL Nutzen Sie unseren Onlineservice auf unserer Homepage www.pentling.de für Gemeindedienstleistungen wie: Meldebescheinigungen anfordern  Führungszeugnisse beantragen »  Wohnungsgeberbestätigung ausdrucken  Geburts- Ehe- Lebenspartnerschafts-  und Sterbeurkunden beantragen Briefwahlunterlagen beantragen  Wasserzählerstände eingeben  Abmeldung ins Ausland  Übermittlungssperren beantragen  Meldeauskunft  Gewerbezentralregisterauskunft  BÜCHEREI GRUNDSCHULE GROSSBERG Öffnungszeiten: Montag 17:00 Uhr – 19:00 Uhr  Donnerstag 15:30 Uhr – 17:30 Uhr  Die Bücherei ist erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: buecherei@pentling.de Aktuelle Hinweise finden Sie im Internet unter https://webopac.winbiap.de/pentling. Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten, Desinfektionsmittel stehen bereit. ABFALLENTSORGUNG Restmüll Do. 04.01.,  Mi., 17.01., 31.01. Papiertonne Di. 30.01.  Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und denAbfallratgeber unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl Entsorgungsservice von zu Hause abgeholt.Anmeldung: Tel. 0941/830 20-0 oder www.meindl-entsorgung.de Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internet www.meindlentsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und denAbfallratgeber unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHOF Großberger Weg 30, 93080 Pentling Montag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  Mittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  Freitag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr  Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr  WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg 09405/2160  Grundschule Großberg  (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule  Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling 0941/93370  Kindergarten Großberg 09405/6211  Hand in Hand Kinderkrippe  Pentling 0941/698411-800 Kinderhort Großberg 09405/9699158  Seniorenpflegeheim  Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz 0941/899 355 01  Störung Strom REWAG (24 h)  0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk  0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h)  0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV) 09406/9410-0  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2024 Bebauungsplan „Großberg Nord“; Behandlung von Bedenken und Anregungen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Der Planvorentwurf des Bebauungsplanes „Großberg Nord“ lag einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 30.03.2023 bis einschließlich 05.05.2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB, mit Schreiben vom 08.03.2023, von der frühzeitigen Beteiligung informiert und der Entwurf mit Anlagen zum Download auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt. Für die Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Frist bis 05.05.2023 gestellt. Es wurden 30 Stellungnahmen bzw. Einwände von Bürgern eingereicht. Sämtliche Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat beschließt die in der Tabelle aufgeführten Abwägungen. Sie ist Teil des Beschlusses. Der Gemeinderat beauftragt die Einholung der entsprechend notwendigen Gutachten für die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes. Das Planungsbüro Bartsch wird mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes zur öffentlichen Auslegung beauftragt. Neubau Bauhof; Billigung der Entwurfsplanung und Maßnahmenbeginn 1. Bauabschnitt Der Gemeinderat hat das Thema „Neubau Bauhof“ nach der Vorstellung in der Sitzung vom 14.09.2023 in einer Klausurtagung nochmal ausgiebig diskutiert. Die Verwaltung hat daraus den Vorschlag überprüfen lassen, das Verwaltungsgebäude lediglich erdgeschossig zu bauen und ist zu folgenden Ergebnis gekommen: Die Folge daraus wäre nicht eine vollständige Flächenreduktion sämtlicher Flächen des Obergeschosses. Eine pauschale Streichung von Flächen ist wie vorgeschlagen nicht möglich. Einige Flächen des Obergeschosses müssten im Erdgeschoss zusätzlich untergebracht werden. Die Grundfläche des Erdgeschosses würde somit größer werden. Der ganze Baukörper 1A würde sich in den Hang schieben, mit all den negativen Auswirkungen. Der vorgeschlagenen Flächenreduktion und der damit verbundenen erdgeschossigen Bauweise stehen folgende Mehrkosten und Probleme gegenüber: Vergrößerung der Grundfläche Erdge-  schoss – und damit verbundene Mehrkosten Hinzu kommen Bewegungsflächen im  Erdgeschoss um Räume zu erschließen - Mehrkosten Mehrkosten für Dachflächenkonstrukti-  on Mehrkosten Bodenaushub für Verwal-  tungsgebäude und v.a. im Hallenbereich Mehrkosten Stützmauern und Funda-  mente Mehrkosten Hoffläche für Vergrößerung  Hoffläche Mehrkosten für Planungsleistungen  zusätzliche nicht notwendige Bodenver-  siegelung Bau eines Gebäudes, welches von An-  fang an nicht zukunftsfähig ist kein künftiger Erweiterungsbedarf um-  setzbar komplettes fehlen von Stauraumflächen  Im Kosten – Nutzenvergleich ist es sinnvoller die mit der Erdgeschossigkeit verbundenen Mehrkosten in ein entsprechend zukunftsfähiges Gebäude zu investieren, bei welchem man den Platz optimal ausnutzen kann. Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2023

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