DEZEMBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 Regionaler Planungsverband, Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde, Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Deutsche Telekom Technik GmbH, Markt BadAbbach, Gemeinde Obertraubling, Stadt Regensburg, Gemeinde Thalmassing, Stadt Kelheim, Staatl. Bauamt Regensburg, Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bayernwerk Netz GmbH, bayernets GmbH, Regensburg Netz GmbH. Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg Süd,Vodafone Kabel Deutschland GmbH, MERO Germany GmbH, Landratsamt Regensburg: Kreisbrandrat, Kommunale Abfallentsorgung, Denkmalschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, Bodenschutt, Kreisbauhof, Verkehrsentwicklung, Immissionsschutz, Gesundheitsamt, Kreisjugendamt. Die von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in je einer Tabelle für die Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan zusammengefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 mit Begründung und Umweltbericht, ausgearbeitet vom Büro Blank & Partner, 92536 Pfreimd (Planfassung vom 16.11.2023) wird hiermit verbindlich festgestellt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 beim Landratsamt Regensburg zur Genehmigung einzureichen. Erlass der Satzung über den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Sondergebiet Energiestandort Neudorf“ Die Gemeinde erlässt aufgrund §§ 2 Abs. 1, 9, 10 und § 30Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl 2023 I Nr. 221), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) vom 26.06.1962 (BGBl. I S. 429), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 Nr. 176), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23.06.2023 (GVBl. S. 250) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 371),Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), des Art. 4 des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatschG) in der Fassung vom 23.02.2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2022 (GVBl. S. 723) und dem Landesentwicklungsprogramm Bayern in der derzeit gültigen Fassung folgenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Energiestandort Neudorf“ § 1 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung in der Fassung vom 16.11.2023 festgesetzt. Er umfasst die Flurstücke Nr. 89, 91, 94, 94/2, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 113, 114, 115, 116, 118, 119, 120, 126 der Gemarkung Neudorf, Gemeinde Pentling und einen Geltungsbereich von 212.265 m² § 2 BESTANDTEILE DER SATZUNG Bestandteile der Satzung sind: 1. Verfahrensvermerke 2. Planzeichnung mit Legende und Übersichtsplan 3. Textliche Festsetzungen 4. Planungsvorgaben 5. Wesentliche Belange der Planung 6. Begründung der Festsetzungen, naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung 7. Umweltbericht 8. Spezielle Artenschutzprüfung 9. Maßnahmen zur Verwirklichung 10. Flächenbilanz § 3 INKRAFTTRETEN Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Beschlussfassung über den Antrag auf isolierte Befreiung für eine Stellplatzüberdachung, Erlenstr. 35 Bei der Gemeinde Pentling ging ein Antrag auf isolierte Befreiung ein. Es wird die Überdachung der Hofeinfahrt in der Erlenstr. 35 beantragt. Die Planunterlagen wurden dem Gemeinderat aufgezeigt. Der Bebauungsplan sieht für diesen Bereich kein Baufenster vor. Ebenso besagt die Stellplatzsatzung, dass Stauraum vor geschlossenen Carports 3m beträgt. Bei offenen Carports kann davon abgewichen werden, wenn es die Verkehrssicherheit zulässt (§4 Stellplatzsatzung). Der Gemeinderat stimmt der Befreiung zu. Erweiterung des Jugendtreffs Schlupfloch Der Jugendtreff „Schlupfloch“ in Pentling ist bei den Jugendlichen sehr beliebt und gut besucht. Es handelt sich um eine Containeranlage bestehend aus 4 Containern (Grundfläche ca. 70,00 m²), die damals im gebrauchten Zustand aufgestellt wurden. Diese befinden sich mittlerweile in einem schlechten Zustand und sind für die Jugendlichen zu klein geworden. Der Wunsch der Jugendlichen und der Leiterin des Jugendtreffs ist eine Erweiterung des Jugendtreffs. Von der Verwaltung wurden fünf Firmen angefragt, drei davon haben ein Angebot abgegeben. Eine Bestandserweiterung um 5 Container hat folgendes Ergebnis gebracht: Bestandserweiterung Bauweise: Container; Größe/ Anzahl 5;Ausstattung: Küche, 5 Heizkonvektoren (elektrisch) Preis Brutto nur für Container 113.083,79 € Lieferzeit ca. 12-14 Monate Alternativ wurden folgende Angebote für einen Neubau erstellt: Firma 1: Bauweise Container Anzahl / Größe 9 Stk / 160,00 m²; Ausstattung Heizung: Heizkonvektor, Küche nicht enthalten: Genehmigungsplanung,Anpassung der Ver- und Entsorgungsleitungen, Fläche herrichten, Brandschutzkonzept, Einrichtung Preis Brutto 161.688,63 € Lieferzeit 12 – 14 Wochen Firma 2: Bauweise Container Anzahl / Größe 10 Stk. / 179,00 m²;Ausstattung: Heizung: Flachkörperheizung, LuftWärmepumpe, Klimaanlage, Brandschutzkonzept, Planungsleistung nicht enthalten:Anpassung der Ver- und Entsorgungsleitungen, Fläche herrichten, Küche, Einrichtung Preis Brutto 594.150,08 € Lieferzeit ca. 12 Wochen Systembau: Bauweise Fertigteile Anzahl / Größe 160,00 m²;Ausstattung: Heizung: Fußbodenheizung, Wärmepumpe nicht enthalten: Genehmigungsplanung,Anpassung der Ver- und Entsorgungsleitungen, Fläche herrichten, Brandschutzkonzept, Einrichtung, Fassadenanstrich Preis Brutto 365.500,00 € Lieferzeit: ca. 15 Wochen Die Verwaltung wird beauftragt eine Genehmigungsplanung für die Erweiterung des Jugendtreffes zu beauftragen. Es soll auf Basis der Containerlösung Firma 1 weitergearbeitet werden. Die alten Container sind jedoch durch neue zu ersetzen. Aufstellung der Bedingungen und Vergabekriterien für die Bauplatzvergabe im Baugebiet „Jahnstraße“ Aus dem Baugebiet „Jahnstraße“ sind veräußerte Grundstücke an die Gemeinde zurückgegeben worden. Ferner ist nicht aus-
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