Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

18 Wohnungsgeberbestätigung ausdrucken  Geburts- Ehe- Lebenspartnerschafts-  und Sterbeurkunden beantragen Briefwahlunterlagen beantragen  Wasserzählerstände eingeben  Abmeldung ins Ausland  Übermittlungssperren beantragen  Meldeauskunft  Gewerbezentralregisterauskunft  BÜCHEREI GRUNDSCHULE GROSSBERG Öffnungszeiten: Montag 17:00 Uhr – 19:00 Uhr  Donnerstag 15:30 Uhr – 17:30 Uhr  Die Bücherei ist erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: buecherei@pentling.de Aktuelle Hinweise finden Sie im Internet unter https://webopac.winbiap.de/pentling. Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten, Desinfektionsmittel stehen bereit. ABFALLENTSORGUNG Restmüll Mi. 20.12., 04.01., 18.01.  Papiertonne Fr. 29.12.  Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und denAbfallratgeber unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl Entsorgungsservice von zu Hause abgeholt.Anmeldung: Tel. 0941/830 20-0 oder www.meindl-entsorgung.de Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internet www.meindlentsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. Den Entsorgungskalender finden Sie im Internet unter Landkreis-Regensburg - Entsorgungskalender und denAbfallratgeber unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/ ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHOF Großberger Weg 30, 93080 Pentling Montag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  Mittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  Freitag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr  Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr  Zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter am Wertstoffhof halten Sie bitte weiterhin den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg 09405/2160  Grundschule Großberg  (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule  Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling 0941/93370  Kindergarten Großberg 09405/6211  Hand in Hand Kinderkrippe  Pentling 0941/698411-800 Kinderhort Großberg 09405/9699158  Seniorenpflegeheim  Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz 0941/899 355 01  Störung Strom REWAG (24 h)  0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk  0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h)  0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV) 09406/9410-0  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING DEZEMBER 2023 Vorstellung der Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung mit Satzungsbeschluss der neuen Gebühren und Beiträge zum 01.01.2024 Die Entwässerungsgebühr hat regelmäßig nach einem 4 Jahreszyklus neu kalkuliert und angepasst zu werden. Die letzte Anpassung war zum 01.01.2020. Das Kalkulationsbüro Schneider & Zajontz, 91171 Greding hat die Kalkulation durchgeführt und dem Gemeinderat erläutert. (Die BGS-EWS finden Sie unter www.pentling.de unter „Gemeindliche Satzungen“ veröffentlicht) Ab 01.01.2024 ergeben sich lt. der Kalkulation folgende kostendeckende Gebührensätze: Kanalgebühren: Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnisse der Vorjahre: Schmutzwasser: 2,12 € / m³; Niederschlagswasser: 0,70 € / m² Kanalgebühren: Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre: Schmutzwasser: 2,43 € / m³; Niederschlagswasser: 0,77 € / m² Kanalgebühren: Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre und Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Vermögen: Schmutzwasser: 2,87 € / m³; Niederschlagswasser: 0,95 € / m² Gebühr lt. aktueller Satzung (BGS-EWS vom 18.11.2019): Schmutzwasser: 1,45 € / m³; Niederschlagswasser: 0,59 € / m² Es wurde darauf hingewiesen, dass bei dieser Kalkulation noch keine Berücksichtigung von Abschreibungen auf Wiederherstellungswerte erfolgt ist, da diese die Gebühren noch weiter erhöhen würde. Um die Finanzierung der Entwässerungseinrichtung zu sichern, wird empfohlen, zumindest die kostendeckenden Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre anzusetzen und die Gebühren auf 2,43 €/m³ für Schmutzwasser und 0,77 €/m² für Niederschlagswasser zu erhöhen. Um auch zukünftige Investitionen wirtschaftlich sinnvoll finanzieren zu können, wäre eine Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Vermögen sinnvoll. So könnten Rücklagen gebildet werden, welche gebührenmildernd für künftige Kalkulationen sind. Der Gemeinderat hat eine neue Gebührensatzung zu beschließen. Als Grundlage dieser Satzung ist die Mustersatzung des Bayer. Innenministeriums herangezogen und an die örtlichen Verhältnisse angepasst worden. Der Gemeinderat beschließt die Beitragsund Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pentling (BGS-EWS). Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft, die Satzung vom 18.11.2019 und die Änderungssatzung vom 27.07.2020 treten außer Kraft. Ab 01.01.2024 gelten somit folgende Gebühren: Schmutzwasser: 2,43 €/m³; Niederschlagswasser: 0,77 €/m² Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 und Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Energiestandort Neudorf“; Behandlung von Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung, Satzungserlass und Feststellung der Flächennutzungsplanänderung Der Planentwurf des Bebauungsplanes und das Deckblatt Nr. 12 zur Änderung des Flächennutzungsplanes lagen einschließlich Begründung, Umweltbericht in der Zeit vom 01. September 2023 bis einschließlich 06. Oktober 2023 öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen oder Einwände von Bürgern sind nicht eingegangen. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Gemeinderatssitzung vom 16. November 2023

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