Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

NOVEMBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 steht. Es sind somit eine Vielzahl an Befreiungen nötig. Durch eine Bauvoranfrage möchte nun ein potentieller Käufer wissen, ob die eingereichten Planunterlagen genehmigungsfähig sind. In einem anderen Fall in diesem Bebauungsplanbereich wurde auch das Dachgeschoss ausgebaut. Hier wurde ein Kniestock von höchstens 1,50m vom Landratsamt zugelassen. Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung wurden nicht gewährt. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies als Referenz verwendet werden. Die weiteren Befreiungen hinsichtlich Garage, Stellplatz und überbaubare Grundstücksflächen könnten inAussicht gestellt werden. Es ergeht der Hinweis, dass die Fl.Nr. 271/16 Gem. Pentling über keinen Kanalanschluss verfügt. Insofern ist die Erschließung noch nicht gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die aufgeführten Befreiungen undAusnahmen bewilligt. Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 9 Gemarkung Matting, An der Donau 17a Bei der Gemeinde Pentling ging eine Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 9 Gemarkung Matting ein. Das Vorhaben grenzt an die vorhandene Bebauung an, ist aber dem Außenbereich zuzuordnen. Das Vorhaben verfügt über eine eigene Zufahrt. Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist nicht gesichert. Das Plangrundstück ist nicht erschlossen. Eine derartige Erschließung ist nur mit einer Übernahmeerklärung der Kosten möglich. Das Vorhaben befindet sich außerhalb des Hochwasserbereiches. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bauantrag über die Nutzungsänderung im Erdgeschoss von Wohnfläche in Praxisfläche, Kunigundenweg 3, Fl.Nr. 32/5, 39/13, 362/51 Gem. Großberg Im Bauvorhaben Kunigundenweg 3, Fl.Nr. 32/5, 39/13, 362/51 Gem. Großberg sollen, anstelle vonWohnflächen, Praxisflächen errichtet werden. Der Bauherr stellte daher einen Antrag auf Nutzungsänderung. Für das Gesamtvorhaben existiert bereits eine rechtskräftige Baugenehmigung. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Änderung der Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges Lagelbergweg; Nähe Rathaus/Breitwiesen Nach Art. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes sind die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege und Eigentümerwege einzuteilen. Für Gemeindestraßen und sonstige Straßen sind Bestandsverzeichnisse zu führen. Das Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege der Gemeinde Pentling führt unter der Nr. 147 mit einer Länge von 500 Metern den Feld- undWaldweg „Lagelbergweg“ der Fl.Nr. 42/2 Gem. Pentling (Anfangspunkt: Einmündung in Hölkeringer Str., Endpunkt: Einmündung in Fl.Nr. 50 Gem. Pentling) Dieser öffentliche Feld- undWaldweg ist tatsächlich jedoch durch die Ortsstraße „Am Rathaus“ getrennt. Um das Bestandsverzeichnis den tatsächlich vorhandenen Verhältnissen anzupassen, ist deshalb eine neue Widmung erforderlich. Die u.g. öffentlichen Feld- und Waldwege sind in einem förmlichen Beschluss zu widmen und anschließend in das Bestandsverzeichnis einzutragen. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend fortzuführen. Der Gemeinderat beschließt die Widmung des „Lagelbergweges nördlicher Teil“ mit einer Länge von 144m. Der Gemeinderat beschließt dieWidmung des „Lagelbergweges südlicher Teil“ mit einer Länge von 350m. Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat vergab einen Auftrag  zur Anlage von Grünflächen und Pflanzinseln im Baugebiet „Jahnstraße“ an die Fa. Lehmann aus Abensberg zum Preis von 29.721,34 €. Bekanntgabe von Bauvorhaben Carport mit Lagerraum, Brunnweg 7  Neubau Einfamilienhaus mit Doppelga-  rage, Jahnstr. 21 Anbau an ein Einfamilienhaus mit Bau  einer Garage, Lilienweg 6 und 6a Information zu aktuellen Themen Landtags- und Bezirkswahl 2023 für die  Gemeinde Pentling: Wahlbeteiligung 80,3% (4.750 Wahlberechtigte, 3.815 Wähler davon 56,91% mit Briefwahl) CSU: 38,4% Freie Wähler: 19,6% Grüne: 13,4% AfD: 12,8% SPD: 7,5% Ab 01.11.2023 werden vom LRA vo-  raussichtlich 32 überwiegend arabische und persische Asylbewerber und Asylbewerberinnen in der Dorfstr. 12 Graßlfing untergebracht. Aufgrund von Straßensanierungsarbei-  ten ist die GVS Hohengebraching – Neudorf in der Zeit vom 06.11.2023 bis voraussichtlich 26.11.2023 gesperrt. Im November/Dezember 2023 wird der  Kreuzungsbereich Stadtweg/Ziegelackerweg gesperrt. Grund hierfür sind Kabel und Kanalarbeiten. Dauer ca. 3 Wochen. In der Nähe des Ortsteiles Matting ver-  sammeln sich regelmäßig Trommler. Die Verwaltung hat bereits mehrere Schritte versucht und entsprechend die Behörden informiert. Letztendlich ist es nötig, dass von Seiten der Bürger Anzeigen wegen Lärmbelästigung bei der Polizei Neutraubling geschaltet werden. Erst wenn hier entsprechende Vorgaben überschritten werden, ist es möglich behördlich einzugreifen. Die KUBUS-Ausschreibung und Vergabe  für den Gasliefervertrag hat stattgefunden, der zukünftige Arbeitspreis (Verbrauchspreis) für unsere Liegenschaften beträgt 2024 6,1 ct/kWh, 2025 5,8 ct/kWh und 2026 5,0 ct/kWh. Anbieter ist die N-Ergie AG, Nürnberg. Neujahrsempfang am 14.01.2024  Termine Gemeinderatsitzungen bis Juli  2024 veröffentlicht Bürgerversammlungen von 07.11.-  09.11.2023; zusätzliche Bürgerversammlung für Graßlfing am 02.11.2023, 20 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Graßlfing – Schwerpunktthema Asylbewerberunterbringung IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. 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