Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING OKTOBER 2023 16 Ergebnisvorstellung Markterkundungsverfahren 2.0; Beschlussfassung Gigabit-Ausbau 2.0 (dunkelgraue Flecken) durch LNI GmbH A. AUSGANGSLAGE: Am 03.04.2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-RL des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0). Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-RL des Bundes im Graue-FleckenFörderprogramm, fortgeführt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2020 wurde der LNI auf Grundlage der „Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur“ die Aufgabe des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet imWege einer sog. Inhousevergabe gemäß § 108 GWB übertragen. Die LNI nimmt seitdem verschiedene Aufgaben für den Auf- und Ausbau der (über)örtlichen Breitbandinfrastruktur wahr. B. EINLEITUNG UND ABSCHLUSS DER MARKTERKUNDUNG Die Bundesregierung will den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet notwendig ist, weiter fördern und damit konvergente Netze aufbauen, die auch den künftigen Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGANetz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann. Im Vorfeld einer Förderung nach Nummer 3.1 oder 3.2 der Gigabit-RL 2.0 ist – beispielsweise im Rahmen des Fördergegenstandes nach Nummer 3.3 dieser Richtlinie – auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sogenannter Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen. Im Rahmen des Förderaufrufes für das Jahr 2023 kann hiervon abgesehen werden. Die LNI hat in Abstimmung mit allen Gesellschafterkommunen vorausschauendAnfang 2021 mit der weiteren Stufe und der fallendenAufgreifschwelle ab dem 1. Januar 2023 gerechnet und ist daher vorzeitig in das Verfahren eingestiegen. C. ABLEITUNGEN FÜR DEN FÖRDERFÄHIGEN AUSBAU IM GEMEINDEGEBIET Das vorläufige Ergebnis des Markterkundungsverfahrens 2.0 liegt bereits vor. Auf Grundlage der bisherigen Vorarbeiten wurden damit förderfähige Ausbauadressen im Gebiet der LNI unter dem Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 identifiziert. Daraus werden für den Ausbau und Betrieb der Telekommunikationsinfrastruktur sog. Cluster gebildet, dass eine möglichst wirtschaftliche und zügige Erschließung unter Berücksichtigung von Synergieeffekten erfolgen kann. Ihre Gemeinde liegt hierbei im Cluster Süd. Konkret wurden für Ihre Kommune daraus die jeweils förderfähigen Adressen für das Erschließungsgebiet abgeleitet. Diese Adressen sollen nunmehr unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der GigabitRL 2.0 ausgebaut werden, um den Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Unternehmen sowie den öffentlichen Liegenschaften ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. D. FINANZIERUNG DURCH EIGENUND FÖRDERMITTEL 1. Erörterung des Sachverhalts Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-RL 2.0 in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern 2.0 aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 1. August 2023 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich inAbhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands ist wie auch bei der Gigabit-RL 1.0 beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) auf Infrastrukturförderung zu stellen. Der verbleibende Anteil, der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss von den Kommunen in Form eines Eigenanteils selbst getragen werden. Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Gemeinde von Bau- und Materialkosten in Höhe von EUR 1.230.000 auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. Die vorläufige Kostenschätzung soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert. Konkret gliedert sich die Finanzierung in Pentling wie folgt: Konkret gliedert sich die Finanzierung in Pentling wie folgt: Gigabit-Richtlinie 2.0 Förderquote, 50 Prozent, Förderumfang: 615.000 €; Kofinanzierung Bayern 2.0: Förderquote: Aufstockung auf ca. 15 Prozent, Förderumfang: 184.500 €; Eigenanteil der Gemeinde: ca. 35 Prozent, Förderumfang: 430.500 € ergibt Förderumfang Summe 1.230.000 €. Beschlussfassung Gigabit-Ausbau 2.0 (dunkelgraue Flecken) durch LNI GmbH Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: 1. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. 2. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Gemeinderatssitzung vom 20. September 2023

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