OKTOBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 den Fahrzeughallen, Werkstätten und Waschhalle. Dieser wird rd. 4,9 Mio. € kosten. Frühestens ab dem Jahr 2026 kann mit dem Bauabschnitt 1B begonnen werden. Die Baukosten hierfür belaufen sich auf rd. 2,33 Mio €. Die Planung für den Abschnitt 1C ist lediglich eine Erweiterungsoption und wird vollständigkeitshalber dargestellt. Für den aktuell ermittelten Bedarf ist der Abschnitt 1C jedoch nicht notwendig. Ein Gemeinderatsmitglied stellte den Geschäftsordnungsantrag, diesen Tagesordnungspunkt, aufgrund der hohen Kosten, heute nicht zu entscheiden und in eine Klausurtagung zu geben. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. Ertüchtigung der Skateanlage am Jugendtreff und Anschaffung neuer Geräte Die Skateanlage am Jugendtreff ist inzwischen in die Jahre gekommen und die Jugendlichen sowie Fr. Zeller, die Leiterin vom Jungendtreff, sind auf die Gemeinde zugekommen, um den Platz attraktiver zu gestalten. Der Wunsch der Jugendlichen besteht darin, eine Halfpipe, Jumpbox und das Gegenstück zur Jumpbox neu anzuschaffen. Die Halfpipe soll neben dem Platz aufgebaut werden, um noch genügend Platz zu haben den Parcours fahren zu können. Ein weiterer Wunsch wäre es zusätzlich in dem Bereich einen Kletterwürfel und Bodentrampolin zu erhalten. Von der Verwaltung wurden fünf Skateanlagenhersteller angefragt, zwei davon haben einAngebot abgegeben.Angebotssummen 46.534,95 € und 70.571,76 € bei jeweils Lieferzeit 4 – 6 Monaten. Sofern sich der Gemeinderat für die Maßnahme entscheidet, empfiehlt die Verwaltung das etwas teurere Angebot anzunehmen, da die Beschaffenheit der Geräte langlebiger und nicht so wartungsintensiv sind. Ferner wird von diesem Hersteller der Bau der Fundamente übernommen, was für Garantieansprüche relevant sein kann. Ferner übernimmt er das Versetzen der bisherigen Geräte. Weitere Kosten für diese Maßnahme: Bearbeitung Asphalt: 4.544,95 € und Erdbewegung (bei unbelastetem Boden) ca. 10.000,00 €. Von der Verwaltung wurden Angebote über Kletterwürfel mit verschiedenen Größen eingeholt. Der große Würfel würde sich für einen größeren Altersbereich eigenen. Würfel klein: 8.486,50 €; Würfel mittel: 11.347,98 €; Würfel groß: 15.673,25 € Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme grundsätzlich zu. Schülerbeförderung: Beteiligung an den Fahrzeugkosten des Skiclub Großberg e.V. für die Zurverfügungstellung des Busses Die Gemeinde Pentling nutzt das vereinseigene Fahrzeug des Skiclub Großberg e.V. für die Schülerbeförderung. Hierfür wird von der Gemeinde aktuell eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 3600 € gezahlt, die in monatlichen Raten von je 300 € an den Skiclub überwiesen wird. Die Nutzungsgebühr fließt in die Kosten der Schülerbeförderung ein und wird mit ca. 60 Prozent gefördert. Laut Mitteilung vom Skiclub Großberg e.V. ist die aktuelle Nutzungsgebühr in Höhe von 300 € pro Monat nicht kostendeckend. Aus diesem Grund fordert der Skiclub eine Erhöhung der Nutzungsgebühr auf 450 € pro Monat. Das Anschreiben inkl. der detaillierten Berechnung des Skiclubs wurde allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich diese Berechnung: 11.700 km x 45,92 Cent/km = 5.372,64 €/Jahr, entspricht 447,72 €/Monat. Beschluss: Die monatliche Gebühr für die Nutzung des vereinseigenen Fahrzeugs des Skiclub Großberg e.V. für die Schülerbeförderung soll ab Oktober 2023 auf 450 € angehoben werden. Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes zur/m Verwaltungsfachangestellte/n zum 01.09.2024 Im Jahr 2024 schließt die derzeitige Auszubildende ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) ab.Wie die letzten Stellenausschreibungen zeigten, wird es zunehmend schwieriger gut ausgebildetes Personal zu finden. Die Verwaltung ist daher der Ansicht im Jahr 2024 wieder einen Ausbildungsplatz anzubieten. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zum 01.09.2024 einen Ausbildungsplatz zur/m Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) anzubieten. Antrag der CSU-Fraktion Hohengebraching-Pentling auf Änderung der Geschäftsordnung und Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes; Bildung von beschließenden Ausschüssen Mit Schreiben vom 20.08.2023 ging am 21.08.2023 bei der Gemeinde Pentling ein Antrag der CSU-Fraktion ein. Darin wird die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes beantragt. Es soll ein beschließender Bauausschuss und ein beschließender Personalausschuss gebildet werden. Der Antrag wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung übermittelt. Die Begründung und beabsichtigten Regelungen sind im Antrag aufgeführt. GRM Neumüller stellte den Geschäftsordnungsantrag die Abstimmung namentlich durchzuführen (§29 Abs. 5 GeschO). Ja-Stimmen: 7 Sadler, Neumüller, Steinhofer, Wulff, Haubner, Wittmann, Hartl Nein-Stimmen: 11 Wilhelm, Hopfensperger, Geiselhöringer, Kreil, Gruschka,Weigert, Resch, Paul, Eisvogel, Knittl, Wiesbauer Beschluss: Der Antrag wurde abgelehnt. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Vermessungsauftrag für das kommunale Sturzflut- Risikomanagement an die Geo Ingenieursservice Süd GmbH & Co.KG, 91126 Schwabach zum Preis von 11.681,04 €. Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat hat am 27.07.2023 beschlossen, den Auftrag für die Sanierung der Kanzel am Friedhof Pentling an die Fa. Hochschober aus Walkertshofen zu vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 58.898,00 €. Der stellvertretende Kommandant der Feuerwehr Pentling, Herr Humml, hat sein Amt zum 30.06.2023 niedergelegt. Bekanntgabe von Bauvorhaben Befreiung für den Bau einer Doppelga- rage, Kirchweg 95 Abbruch eines bestehenden Hauses und Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Seedorf 7 Information zu aktuellen Themen Zusätzlicher Sitzungstermin im Septem- ber am 20.09.2023 Termine Bürgerversammlungen: 07.11.2023 für Ortsteile Pentling, Hölkering, Graßlfing, Großberg, Nieder- und Hohengebraching sowie Neudorf im Bürgersaal Rathaus Pentling. 08.11.23 für Ortsteil Matting im Gasthaus Fänderl 09.11.23 für Ortsteil Poign/Seedorf im Gasthaus Lehner Staatsstraße durch Poign aufgrund des vielen Ausweichverkehrs auf Tempo 30 km/h vom LRA reduziert. Sanierung A93: Anschlussstelle Bad Ab- bach, Auf- und Abfahrt Richtung Holledau von 02.09.-30.10.23 gesperrt. Richtung Regensburg offen. Genehmigung der 11. FNP-Änderung (PV Poign V) vom Landratsamt eingetroffen. Bebauungsplan zum 19.09.2023 in Kraft. Öffentliche Auslegung für 12. FNP-Än- derung und Bebauungsplan PV-Anlage bei Neudorf für die Zeit vom 01.09. – 06.10.2023 gestartet.
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