Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

Oktober 2023 Pentlinger Mitteilungsblatt Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Pentling Birnbaum am Großberger Weg Foto: Redaktion

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3 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 Aus der gemeinde Vor zwei Jahren nahm die Waldgruppe des Kindergartens Großberg ihren Betrieb auf und nach der offiziellen Eröffnungsfeier im vergangenen Kindergartenjahr erhielten nun die Waldhütte und der Waldplatz den kirchlichen Segen. Die Waldkinder versammelten sich mit ihren Eltern, Betreuerinnen und zahlreichen Gästen imWaldkreis. Kindergartenleiterin Frau Burger begrüßte besonders Frau Pfarrerin Erichsen von der evangelischen Kirchengemeinde St. Johannes und Herrn Pfarrer Reber von der katholischen Seelsorgeeinheit Hohengebraching / Matting und bedankte sich bei allen Beteiligten für die Vorbereitung und Umsetzung der Segensfeier. Das Rahmenprogramm, die Aufbauten und die festliche Dekoration hatten die Betreuerinnen der Waldgruppe Frau Zeppin, Frau Müller und Frau Hecht übernommen. Einen besonderen Rahmen bot die instrumentale Begleitung einiger Waldeltern, die den Gesang der Waldkinder unterstützten. Frau Bürgermeisterin Wilhelm bedankte nochmals bei den „Erbauern“ der Waldhütte, allen voran Herrn Gemeinderat Markus Weigert und Pentlings dritten Bürgermeister, Herrn Franz Geiselhöringer, und bei den Kindergartenleiterinnen und Betreuerinnen der Waldgruppe, die diese täglich mit viel Einsatz und Liebe führen. Zur Segnung stellten sich die Waldkinder dann um ihre Waldhütte auf, um alles ganz genau beobachten zu können. Nach der Segnung war der Einsatz für die beiden Seelsorger allerdings noch nicht beendet. Offiziell wurden beide dann, begleitet durch ein Waldlied, als Waldpfarrerin und Waldpfarrer aufgenommen und durften durch das Waldtor schreiten. Pfarrerin Erichsen und Pfarrer Reber bekamen als Dankeschön und Erinnerung noch von den Kindern gestaltete und überreichte Geschenke. Anschließend folgte ein gemütliches Beisammensein, mit vielen Leckereien, vorbereitet von den Waldeltern - die Waldkinder spielten in gewohnter Weise in ihrem Waldkindergarten. BeRicht: tanja BuRgeR; Fotos: chRistina gReineR Waldhütte erhält kirchlichen Segen anzeige

Aus der gemeinde 4 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 Nachruf Am 19. September 2023 verstarb im Alter von 86 Jahren Frau Rosina Renner Frau Renner arbeitete 30 Jahre lang im Dienste der Gemeinde Pentling. Sie hat von 1991 bis 2021 im Kindergarten Pentling für Sauberkeit gesorgt und war nicht nur bei den Kindern und Beschäftigten im Kindergarten beliebt, sondern auch in der Gemeindeverwaltung schätzten wir sie als engagierte, pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin. Wir werden sie mit ihrer erfrischend lebhaften Art stets in guter Erinnerung behalten. Barbara Wilhelm Erste Bürgermeisterin anzeige anzeige anzeige

5 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 Aus der gemeinde Liebe Mitglieder der Gemeinde Pentling, ich möchte diese Ausgabe des Pentlinger Mitteilungsblattes nutzen, ummich bei Ihnen vorzustellen und Ihnen etwas über das Gemeindearchiv Pentling zu erzählen. Mein Name ist Peter Soller. Nach meiner Tätigkeit im Stadtarchiv Straubing, arbeite ich seit dem 1. Juli als Archivar für den Verein „Kommunale Archivpflege im Landkreis Regensburg e. V.“ und betreue neben Pentling acht weitere Gemeindearchive im Landkreis Regensburg. Vielen ist nicht bewusst, dass ein Gemeindearchiv die zentrale Dokumentationsstelle für die Geschichte der Gemeinde ist. Als „Gedächtnis der Verwaltung“ ist das Archiv eine wichtige Quelle für die Orts- und Zeitgeschichte. Hier werden die historischen Aktenbestände und das in der Verwaltung entbehrlich gewordene Schriftgut aufbewahrt und Unterlagen über die Geschichte der Gemeinde gesammelt. Meine Aufgabe ist es Bestände zu prüfen, zu ordnen, zu verzeichnen und archivgerecht aufzubewahren, um es der Öffentlichkeit zu ermöglichen, sich daraus benötigte Informationen zusammenzustellen. Da die Akten von heute das Archivgut von morgen sind, wird das Archiv trotz Digitalisierung ständig wachsen. Die Voraussetzungen dazu sind in den Räumlichkeiten in der Gemeinde Pentling reichlich gegeben. Die Gemeinde besitzt im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis eine vielseitige Sammlung von verzeichneten Beständen. Nennen möchte ich hier nur eine kleine Auswahl: Großgemeinde Pentling (1876-2019) n Gemeinde Graßlfing (1845-2000) n Gemeinde Poign (1894-1978) n Gemeinde Neudorf (1801-1974) n Gemeinde Matting (1801-2000) n Gemeinde Hohengebraching (1894-1995) n Gemeinde Großberg (1840-1978) n Sammlung Papst Benedikt XVI (1928-2022) n Liebe Gemeindemitglieder, um dafür zu sorgen, dass das Gemeindearchiv auch weiterhin seine Altbestände erweitern kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir wollen das gemeindliche Schriftgut ergänzen, um zusätzliche Auskunft vom Leben in Ihrer Heimatgemeinde Pentling geben zu können. Hierzu gehören zum Beispiel Unterlagen von Vereinen, politischen Gruppen, Gewerbe und Landwirtschaft. Auch private Sammlungen von Bürgern bereichern das Archiv. Das können Tagebücher, Briefe, Reden, Urkunden, Postkarten, Fotos, Sammlungen von Zeitungsartikeln oder Interviews über die Zeitgeschichte sein. Ich würde mich freuen, wenn das Gemeindearchiv dadurch weiterwächst und biete an, diese Materialien mit biografischen oder anderen ortsgeschichtlich interessanten Inhalten von den Besitzern zu übernehmen, zu verwahren, dauerhaft zu sichern und der Öffentlichkeit im Rahmen des Datenschutzes zugänglich zu machen. Wer entsprechende Materialien anbieten kann, möchte sich bitte bei der Gemeindeverwaltung melden. „Leid, werfts nix weg!“ In diesem Sinne Ihr neuer Gemeindearchivar Peter Soller Archivpflege anzeige

Aus der gemeinde 6 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 Am 24. September fand der 1. Kinder-Herbst-Basar im Rathaus Pentling statt. Ausgerichtet wurde dieser wieder von den Elternbeiräten der Kindergärten Großberg und Pentling. Nach dem Erfolg des ersten Frühjahrbasars im März 2023 folgte nun der Herbstbasar. Die Nachfrage an Verkaufstischen war so groß, dass die Damen bei der Tischanmeldung eine Warteliste anlegen mussten, man hoffte auf schönes, warmes und trockenes Wetter, um auf dem Vorplatz des Rathauses noch Tische aufstellen zu können. Dies konnte dann durch das bombastische Herbstwetter umgesetzt werden, somit konnten sich zu den 27 Tischen im Bürgersaal noch 5 weitere Verkaufstische auf dem Rathausplatz gesellen. Die Besucher kamen zahlreich und stöberten durch die 32 Verkaufstische. Hier konnten man alles finden, von Spielzeug über Laufräder/ Fahrräder, bis hin zu Bekleidung und Kindersitzen. Das tolle Wetter lud auch nach der Shoppingtour zum Kaffeeund Kuchenverzehr und auf den aufgestellten Sitzgelegenheiten zum Verweilen ein und die Kinder hatten auf dem Rathausplatz Gelegenheit, sich auszutoben. Die Einnahmen von Tischgebühr, dem Kaffee- und Kuchenverkauf bis zu den freiwilligen Spenden kommen den beiden Pentlinger Kindergärten zu gute. text und Foto: elteRnBeiRat kiga gRossBeRg und Pentling Kinderbasar anzeige

7 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 Aus der gemeinde Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres startete das Kindergartenteam des Kindergartens Großberg mit einer Teamfortbildung zum Thema „Fitter Rücken- (k)ein Kinderspiel“. Die Referentin Claudia Luxi, die als Physiotherapeutin tätig ist, erläuterte dem pädagogischen Personal zunächst den Aufbau und die Funktionen von Hals- Brust- und Lendenwirbelsäule. An vielen praxisnahen Beispielen wurden die für den Arbeitsalltag im Kindergarten wichtigsten Aspekte zur Rückengesundheit veranschaulicht. Die Referentin riet besonders davon ab, dass sich das Erzieherpersonal auf die Kinderstühle setzten sollte. Vielmehr sollen die in ausreichender Zahl vorhandenen „Erzieherstühle“ zum Einsatz kommen. Im zweiten Teil der Fortbildung zeigte die Referentin verschiedene einfache Übungen zum Stärken der Rückenmuskulatur und betonte die Wichtigkeit von Dehnübungen. Mit Therabändern durfte das Kinderpersonal dann noch aktiv tätig werden und alle Teilnehmerinnen nahmen sich vor, in Zukunft bewusster auf einen fitten Rücken zu achten. BeRicht: tanja BuRgeR, Foto: chRistina gReineR Fitter Rücken für Kindergartenpersonal anzeige anzeige anzeige

Aus der gemeinde 8 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 Gemeinsam mit der Trägervertreterin des Kindergartens Großberg, Frau Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, hat das Kindergartenteam entschieden, die Kindergartenkonzeption schrittweise um einen neuen pädagogischen Schwerpunkt zu erweitern: die Bildung nachhaltiger Entwicklung (BNE). „Dieser Bildungsschwerpunkt passt sehr zu unserer Einrichtung, zu unserer Einstellung und zu unseren Kindern und Familien. Nicht zuletzt, weil wir auch seit zwei Jahren eine dem Haus angegliederte Waldkindergartengruppe haben.“, meint Kindergartenleiterin Tanja Burger. Bildung für nachhaltige Entwicklung greift Themenfelder auf, die für die Zukunft relevant und bedeutsam sind und betrachtet diese unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Viele Projekte und Bildungsimpulse befassen sich mit Themen, die sich mit Umwelt- und Klimaschutz, mit Gerechtigkeit oder globalen Herausforderungen auseinandersetzen. Hierbei sollen in Zukunft die Kinder, die Eltern, der Kindergarten selbst und das Umfeld miteinbezogen werden. Themenfelder für Bildung nachhaltiger Entwicklung sind Klima, Konsum, Natur, Mobilität, Wasser, Energie, Ernährung, Abfall/Müll und kulturelle Vielfalt. Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist es, dass Bedürfnisse des Menschen so angepasst werden, dass auch zukünftige Generationen noch eine lebenswerte Welt vorfinden. Bildung für nachhaltige Entwicklung möchte Wissen, Werte und Kompetenzen vermitteln, umMenschen zu einem vorausschauenden Denken und Handeln zu befähigen. Dabei geht es insbesondere um die vier Aspekte Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Diese Aspekte können in alle Bereiche der Bildung miteinbezogen werden. Die Art und Weise sowie die Zugangswege können und müssen dem Alter des Kindes angepasst werden. Das pädagogische Personal des Kindergartens möchte in einem längeren Prozess und in Schritten passende Wege und Methoden finden, um die Bildung nachhaltiger Entwicklung den Kindergartenkindern nahe zu bringen. In einer gemeinsamen Teamsitzung haben die pädagogischen Mitarbeiterinnen des Haus- und Waldkindergartens zunächst nach nachhaltigen Ansätzen gesucht, die bereits im Kindergartenalltag etabliert sind. Außerdem wurden Schwerpunkte und Ziele für die Einrichtung festgelegt. Nach und nach sollen diese Aspekte nun in den Kindergartenalltag einfließen und ebenfalls etabliert werden. Das Kindergartenteam freut sich über diese Herausforderung, die Zusammenarbeit mit den Eltern und dem neuen Elternbeirat des Kindergartens und über viele Anregungen und neue Ideen. BeRicht: tanja BuRgeR, Foto: chRistina gReineR BNE (Bildung nachhaltiger Erziehung) wird in Konzeption integriert anzeige

9 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 Aus der gemeinde Kinder haben Träume, Fantasie, klare Meinungen- und sie haben Rechte! Diese Kinderrechte zu stärken und die Freundschaft der Kinder und Jugendlichen weltweit zu fördern, ist das Ziel des Weltkindertages. Die Idee eines Weltkindertages gibt es schon sehr lange. Auf der 9. Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. September 1954 wurde UNICEF von den Vereinten Nationen beauftragt, einen weltweiten Kindertag einzurichten. Jeder Staat sollte einen eigenen Weltkindertag feiern. Inzwischen passiert das in 145 Ländern. Unter dem diesjährigen Motto „Kinderrechte schützen- Kinder stark machen“ stand der Tag auch im Kindergarten Pentling im Zeichen der Rechte und des Wohlbefindens der Kinder. Das Team hatte vielfältige Mitmachaktionen vorbereitet, bei denen auch unsere neuen Kindergartenkinder begeistert mitmachten. So gab es beim Sockentheater viel zum Lachen. Beim Dosenwerfen im Garten konnten die Kinder ihre Treffsicherheit unter Beweis stellen. Bunte Fallschirmspiele, Schminken und Luftballons brachten die Kinderaugen zum Strahlen. Als süße Leckerei konnten die Kinder ein kleines Stückchen Zuckerwatte probieren, deren Herstellung sie staunend beobachteten. Der Weltkindertag imKindergarten Pentling war nicht nur ein Tag des Spielens und Naschens, sondern erinnerte uns daran, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse der Kinder zu respektieren. In den Teamsitzungen reflektieren wir deshalb regelmäßig unser Kinderschutzkonzept. Kinder sind unsere Zukunft und es liegt an uns, sie stark zu machen und ihren Blick zu schärfen für die schönen und guten Dinge in der Welt. BeRicht:jana heinRich, Fotos: kindeRgaRten Pentling „Das ist unser Tag“ – Weltkindertag imKindergarten Pentling anzeige

Aus der gemeinde 10 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 10/2023 217 Schüler, davon 59 Erstklässler starteten am 12. September ins Schuljahr 2023/2024. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Schulleiterin Michaela Halter und die Klassenlehrerinnen, boten die zweiten Klassen traditionell Begrüßungslieder dar. Anschließend wurden die ABC-Schützen von ihren Eltern ins Klassenzimmer gebracht. Während die Kinder dann jeweils mit ihrer neuen Lehrerin die erste Schulstunde verbrachten, wurden die Erstklasseltern in der Aula vom Elternbeirat mit Kaffee und Kuchen verwöhnt. Im Anschluss fand dann noch ein Wortgottesdienst in der Kirche Großberg statt, zu dem die Vierklässler als Tutoren ihre Schützlinge begleiteten. Im Lehrerkollegium begrüßten wir neu Tanja Gerling (4a), Sina Hofmayer (LAAin), Michaela Markytan (Werken und Gestalten), Andrea Meier-Thumann (Mobile Reserve 1a), Maria Sporrer (Gemeindereferentin) und Klara Steinleitner (1c). BeRicht: Michaela halteR anzeige Aus dem Schulleben anzeige

11 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 10/2023 Vereine und Arbeitskreise Dieser Artikel soll für ein Thema sensibilisieren, welches aktuell brisant für Natur und Klimaschutz ist und worüber sich der eine oder andere noch keine Gedanken gemacht hat. Wer an diesem Thema interessiert ist, kann sich nun mit vielen wichtigen Informationen und Fakten hierzu befassen. Denn Lichtverschmutzung im urbanen und ländlichen Bereich betrifft jeden von uns. Was ist Lichtverschmutzung? Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliches Licht. Bereits 80 % der Bevölkerung sind heute schon von Lichtverschmutzung betroffen. Das künstliche Licht der Menschen vertreibt die Dunkelheit. Und das hat verheerende Auswirkungen auf unseren Körper. weniger Melatonin wird im Körper produziert (je heller n es ist desto weniger wird produziert) die Nachtphase wird verkürzt n Nacht-Tag-Rhythmus gerät durcheinander n Es können auch Schlafstörungen, Depressionen, Stim- n mungs-schwankungen sowie Diabetes und Alzheimer die Folge sein. Damit sind aber noch nicht einmal alle Symptome aufgezählt. Auch Tier- und Pflanzenwelt geraten in Mitleidenschaft. Viele Pflanzen nehmen Schaden durch die künstliche n Beleuchtung. Etwa 100 Mrd. Insekten sterben jährlich weltweit an n Straßenlaternen. Für Zugvögel kann Beleuchtung zu großer Desorientie- n rung führen. Gibt es Lösungen, um der Lichtverschmutzung entgegenzuwirken? Wie man den „eigenen Lichtkonsum“ unter Kontrolle hält: Um unnötige Streuung des Lichts, vor allem in Außenbereichen (Garten) zu vermeiden, sollte man sich folgende Fragen stellen: Was ist der Zweck der Beleuchtung? Was soll genau beleuchtet werden und wird etwas beleuchtet, was vielleicht nicht unbedingt beleuchtet werden muss? Genaue Planungen sollten getätigt werden Ist die Beleuchtung grundsätzlich nötig? Wer also eine neue Außenbeleuchtung plant, oder die bereits vorhandene Beleuchtung umgestalten will, der sollte erst einmal in sich gehen und auch Gedanken darauf verwenden, » „Lichtverschmutzung“ –Wird die Nacht zum Tag? anzeige

Vereine und Arbeitskreise 12 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 10/2023 wie er selbst Lichterverschmutzung vermeiden und dabei auch andere Mitmenschen motivieren kann, beispielsweise Nachbarn sich für dieses Thema zu sensibilisieren. In so einem Fall ist Kommunikation zu den Nachbarn sehr wichtig. Kommen Sie nett auf Ihre Nachbarn zu und versuchen Sie imDialog herauszufinden, ob sie gemeinsame Schnittmengen finden, die Lichtverschmutzung zu verringern. Leuchtet das Nachbarlicht nachts zu hell ins Schlafzimmer? Könnten Bewegungsmelder angepasst werden, um sich auf Bewegungshöhe von Katzen anzupassen? Ein beidseitiger wertschätzender Austausch und Entgegenkommen helfen Mensch und Tier und all unserer Gesundheit. Wichtig: Wer Weihnachtsbeleuchtung aufbauen möchte, könnte versuchen, diese vor dem Schlafengehen auszuschalten, oder eine Zeitschaltuhr einbauen, denn nachts sieht sie eh kaum jemand, und unser Nachthimmel mit seinen Sternen kann funkeln. Und übrigens: Wer an Beleuchtung spart, schont somit auch den Geldbeutel. Es liegt an uns allen, die ungesunde Lichtverschmutzung zu verringern. Denn nichts geht über unseren wunderbaren, klaren Nachthimmel, an dem wir die Milchstraße mit all ihren Sternen mit Freude betrachten und wahrnehmen wollen. Weitere Informationen über die Lichtverschmutzung, die Maßnahmen dagegen und die sogenannte „Earth Night“ sind auf der Website der Stadt Regensburg unter >Leben >Umwelt >Lichtverschmutzung zu finden. text: BalthasaR Betz, ogV gRossBeRg. Foto: Quelle stadt RegensBuRg httPs://www.RegensBuRg.de/leBen/uMwelt/lichtVeRschMutzung In der hier gezeigten Aufnahme ist zu sehen, dass leider ganz Europa sehr beleuchtet ist, vor allem unsere Hauptstädte. anzeige Einladung zum SkiartikelBasar – Skiclub Großberg Sonntag: 22. Oktober 2023 n Annahme: 9.30 - 12.00 Uhr n Verkauf: 14.00 - 15.30 Uhr n Ort: Aula Schule Großberg n Bitte bringen Sie nur gut erhaltene Kleidungsstücke, Ski, Stöcke, Stiefel etc. zum Verkauf. Eine vorherige Beschriftung ist nicht notwendig, kann aber die Annahme beschleunigen, Sie sollten aber bereits eine Preisvorstellung haben. Es besteht keine „Verhandlungsmöglichkeit“ für den ausgeschriebenen Preis vor Ort. Bitte holen Sie Ihre nicht verkauften Sachen oder ihre Erlöse ab ca. 15:15 Uhr wieder ab. Vom Verkaufspreis werden 10% für den Skiclub einbehalten. Dieter Meny 1. Vorsitzender

OKTOBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 13 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 GEMEINDEVERWALTUNG Am Rathaus 5, 93080 Pentling Telefon: 0941/92082-0 Telefax: 0941/92082-20 Internet:www.pentling.de E-Mail: info@pentling.de Montag 8–12 und 14–16 Uhr  Dienstag 8–12 Uhr  Mittwoch 8–12 Uhr  Donnerstag 10–12 und 14–18 Uhr  Freitag 8–12 Uhr  ANSPRECHPARTNER Erste Bürgermeisterin Barbara Wilhelm Zimmer O.11 Telefon 0941/92082-18 info@pentling.de barbara.wilhelm@pentling.de Assistentin der Bürgermeisterin / Mitteilungsblatt Birgit Burgel Zimmer O.10 Telefon 0941/92082-17 mitteilungsblatt@pentling.de birgit.burgel@pentling.de Information / Bürgerbüro Sylvia Wittmann Zimmer E.09 Telefon 0941/92082-11 mitteilungsblatt@pentling.de buergerbuero@pentling.de sylvia.wittmann@pentling.de Geschäftsleitung, Hauptverwaltung, Bauleitplanung, Grundstücke, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Christoph Limmer Zimmer E.10 Telefon 0941/92082-29 info@pentling.de christoph.limmer@pentling.de Einwohnermeldeamt, Beantragung von Ausweisen, Pässen, Änderung der Tonnen für die Müllabfuhr, Bürgerbüro Cornelia Kopp Zimmer E.08 Telefon 0941/92082-12 buergerbuero@pentling.de cornelia.kopp@pentling.de Finanzverwaltung Markus Maier Zimmer E.11 Telefon 0941/92082-27 info@pentling.de markus.maier@pentling.de Standesamt Zimmer E.03 Telefon 0941/92082-21 standesamt@pentling.de Friedhofsverwaltung / Kasse / Müllsäcke Zimmer E.02 Telefon 0941/92082-14 rechnung@pentling.de Soziales, Gewerbeanmeldungen, Schwerbehindertenausweise, Fischereischeine, Fundsachen Kathleen Schmula Zimmer E.07 Telefon 0941/92082-16 buergerbuero@pentling.de nachbarschaftshilfe@pentling.de kathleen.schmula@pentling.de Bauamtsleitung / Bauhof Thomas Kohlmeier Zimmer O.01 Telefon 0941/92082-19 bauamt@pentling.de thomas.kohlmeier@pentling.de Bauamt / Grundstücksentwässerung Adrienne Halbrucker Zimmer O.02 Telefon 0941/92082-25 bauamt@pentling.de adrienne.halbrucker@pentling.de Bauamt / Unterhalt gemeindlicher Anlagen Wolfgang Heigl Zimmer O.02 Telefon 0941/92082-24 bauamt@pentling.de wolfgang.heigl@pentling.de Bauamt / Straßensperrungen Katja Schmidl Zimmer O.07 Telefon 0941/92082-22 bauamt@pentling.de katja.schmidl@pentling.de Kindergartengebühren / Wassergebühren Andrea Rosenberg Zimmer O.06 Telefon 0941/92082-23 standesamt@pentling.de andrea.rosenberg@pentling.de Personalverwaltung / Beitragswesen Stefan Walig Zimmer O.08 Telefon 0941/92082-21 standesamt@pentling.de stefan.walig@pentling.de BÜRGERSERVICEPORTAL Nutzen Sie unseren Onlineservice auf unserer Homepage www.pentling.de für Gemeindedienstleistungen wie: Meldebescheinigungen anfordern  Führungszeugnisse beantragen » 

14 Wohnungsgeberbestätigung ausdrucken  Geburts- Ehe- Lebenspartnerschafts-  und Sterbeurkunden beantragen Briefwahlunterlagen beantragen  Wasserzählerstände eingeben  Abmeldung ins Ausland  Übermittlungssperren beantragen  Meldeauskunft  Gewerbezentralregisterauskunft  BÜCHEREI GRUNDSCHULE GROSSBERG Öffnungszeiten: Montag 17:00 Uhr – 19:00 Uhr  Donnerstag 15:30 Uhr – 17:30 Uhr  Die Bücherei ist erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: buecherei@pentling.de Aktuelle Hinweise finden Sie im Internet unter https://webopac.winbiap.de/pentling. Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten, Desinfektionsmittel stehen bereit. ABFALLENTSORGUNG Restmüll Mittwoch, 11.10.  Mittwoch, 25.10. Mittwoch, 08.11. Papiertonne Dienstag, 31.10.  Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl Entsorgungsservice von zu Hause abgeholt.Anmeldung: Tel. 0941/830 20-0 oder www.meindl-entsorgung.de Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internet www.meindlentsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHOF Großberger Weg 30, 93080 Pentling Montag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  Mittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  Freitag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr  Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr  Zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter am Wertstoffhof halten Sie bitte weiterhin den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg 09405/2160  Grundschule Großberg  (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule  Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling 0941/93370  Kindergarten Großberg 09405/6211  Hand in Hand Kinderkrippe  Pentling 0941/698411-800 Kinderhort Großberg 09405/9699158  Seniorenpflegeheim  Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz 0941/899 355 01  Störung Strom REWAG (24 h)  0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk  0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h)  0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV) 09406/9410-0  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING OKTOBER 2023 IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 11. November Anzeigenschluss: Freitag, 27.10.2023 Redaktionsschluss: Mittwoch, 25.10.2023 Neubau Bauhof: Festlegung der Energieversorgung für den Neubau Bauhof Die Planer für Heizung Lüftung Sanitär (HLS, Hr. Paulus) und für Elektro (Hr. Kaulich) erläuterten die Planungen zu ihren Gewerken. Bzgl. der Wärmeerzeugung wurden vier Varianten vorgestellt: Hackschnitzel-Heizung, Pellet-Kessel, Luft/Wasser-Wärmepumpe und Wasserstofferzeugung. Die Empfehlung des Planungsbüros ist eine Luft-Wärmepumpe (mit PV-Anlage für Stromgewinnung).Auf eine Laufzeit von 20 Jahren gesehen, kostet diese rund 150.000 € weniger als eine Hackschnitzelheizung. Die Luft-Wärmepumpe kann hinter dem Gebäude platziert werden.Warmwasser-Zubereitung soll dezentral elektrisch mit Durchlauferhitzer erfolgen. Auf den Dachflächen kann eine PV-Anlage mit max. rund 215 kWp / Megawattstunden pro Jahr installiert werden (Vollbelegung mit Modulen). Dies würde jedoch Kosten in Höhe von ca. 215.000 € (netto) verursachen. Da eine komplette Dachbelegung mit Modulen weit über den Eigenverbrauch hinausgehen würde, lässt sich dies nur wirtschaftlich darstellen, sofern noch andere Abnehmer oder eine „Verrechnung“ der Einspeisung mit anderen Gebäuden wie z.B. Rathaus oder Schule möglich ist. Die Entscheidung über die PV-Anlage richtet sich nun darauf, dass man den Eigenverbrauch und eine künftige E-Mobilität abdecken kann. Eine darüberhinausgehende Dachbelegung mit Photovoltaik kann getroffen werden, wenn alle Erkenntnisse und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen. Der Gemeinderat beschließt für den Bauhof eineWärmeversorgung durch eine Luft-Wärmepumpe in Verbindung mit einer PV-Anlage zur Stromgewinnung unter Berücksichtigung von E-Mobilität nach Variante 1. Die Voraussetzungen für eine Maximalbelegung mit Photovoltaik ist einzuplanen. BILLIGUNG DER ENTWURFSPLANUNG UND MASSNAHMENBEGINN 1. BAUABSCHNITT Der geladene Planer Herr Gutthann erläuterte die Entwurfsplanung des Bauhofes. Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich auf etwa 7,3 Mio.€. Darin ist die PVAnlage noch nicht enthalten. Für die Außenanlagen wurde zwar ein Ansatz pauschal eingepreist, hierzu ist jedoch noch kein Fachplaner beauftragt. Es soll nun zuerst im Jahr 2024 mit dem Bauabschnitt 1A begonnen werden. Dieser beinhaltet den aufgezeigten Neubau des Verwaltungsgebäudes mit angrenzenGemeinderatssitzung vom 14. September 2023

OKTOBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 den Fahrzeughallen, Werkstätten und Waschhalle. Dieser wird rd. 4,9 Mio. € kosten. Frühestens ab dem Jahr 2026 kann mit dem Bauabschnitt 1B begonnen werden. Die Baukosten hierfür belaufen sich auf rd. 2,33 Mio €. Die Planung für den Abschnitt 1C ist lediglich eine Erweiterungsoption und wird vollständigkeitshalber dargestellt. Für den aktuell ermittelten Bedarf ist der Abschnitt 1C jedoch nicht notwendig. Ein Gemeinderatsmitglied stellte den Geschäftsordnungsantrag, diesen Tagesordnungspunkt, aufgrund der hohen Kosten, heute nicht zu entscheiden und in eine Klausurtagung zu geben. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. Ertüchtigung der Skateanlage am Jugendtreff und Anschaffung neuer Geräte Die Skateanlage am Jugendtreff ist inzwischen in die Jahre gekommen und die Jugendlichen sowie Fr. Zeller, die Leiterin vom Jungendtreff, sind auf die Gemeinde zugekommen, um den Platz attraktiver zu gestalten. Der Wunsch der Jugendlichen besteht darin, eine Halfpipe, Jumpbox und das Gegenstück zur Jumpbox neu anzuschaffen. Die Halfpipe soll neben dem Platz aufgebaut werden, um noch genügend Platz zu haben den Parcours fahren zu können. Ein weiterer Wunsch wäre es zusätzlich in dem Bereich einen Kletterwürfel und Bodentrampolin zu erhalten. Von der Verwaltung wurden fünf Skateanlagenhersteller angefragt, zwei davon haben einAngebot abgegeben.Angebotssummen 46.534,95 € und 70.571,76 € bei jeweils Lieferzeit 4 – 6 Monaten. Sofern sich der Gemeinderat für die Maßnahme entscheidet, empfiehlt die Verwaltung das etwas teurere Angebot anzunehmen, da die Beschaffenheit der Geräte langlebiger und nicht so wartungsintensiv sind. Ferner wird von diesem Hersteller der Bau der Fundamente übernommen, was für Garantieansprüche relevant sein kann. Ferner übernimmt er das Versetzen der bisherigen Geräte. Weitere Kosten für diese Maßnahme: Bearbeitung Asphalt: 4.544,95 € und Erdbewegung (bei unbelastetem Boden) ca. 10.000,00 €. Von der Verwaltung wurden Angebote über Kletterwürfel mit verschiedenen Größen eingeholt. Der große Würfel würde sich für einen größeren Altersbereich eigenen. Würfel klein: 8.486,50 €; Würfel mittel: 11.347,98 €; Würfel groß: 15.673,25 € Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme grundsätzlich zu. Schülerbeförderung: Beteiligung an den Fahrzeugkosten des Skiclub Großberg e.V. für die Zurverfügungstellung des Busses Die Gemeinde Pentling nutzt das vereinseigene Fahrzeug des Skiclub Großberg e.V. für die Schülerbeförderung. Hierfür wird von der Gemeinde aktuell eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 3600 € gezahlt, die in monatlichen Raten von je 300 € an den Skiclub überwiesen wird. Die Nutzungsgebühr fließt in die Kosten der Schülerbeförderung ein und wird mit ca. 60 Prozent gefördert. Laut Mitteilung vom Skiclub Großberg e.V. ist die aktuelle Nutzungsgebühr in Höhe von 300 € pro Monat nicht kostendeckend. Aus diesem Grund fordert der Skiclub eine Erhöhung der Nutzungsgebühr auf 450 € pro Monat. Das Anschreiben inkl. der detaillierten Berechnung des Skiclubs wurde allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich diese Berechnung: 11.700 km x 45,92 Cent/km = 5.372,64 €/Jahr, entspricht 447,72 €/Monat. Beschluss: Die monatliche Gebühr für die Nutzung des vereinseigenen Fahrzeugs des Skiclub Großberg e.V. für die Schülerbeförderung soll ab Oktober 2023 auf 450 € angehoben werden. Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes zur/m Verwaltungsfachangestellte/n zum 01.09.2024 Im Jahr 2024 schließt die derzeitige Auszubildende ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) ab.Wie die letzten Stellenausschreibungen zeigten, wird es zunehmend schwieriger gut ausgebildetes Personal zu finden. Die Verwaltung ist daher der Ansicht im Jahr 2024 wieder einen Ausbildungsplatz anzubieten. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zum 01.09.2024 einen Ausbildungsplatz zur/m Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) anzubieten. Antrag der CSU-Fraktion Hohengebraching-Pentling auf Änderung der Geschäftsordnung und Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes; Bildung von beschließenden Ausschüssen Mit Schreiben vom 20.08.2023 ging am 21.08.2023 bei der Gemeinde Pentling ein Antrag der CSU-Fraktion ein. Darin wird die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes beantragt. Es soll ein beschließender Bauausschuss und ein beschließender Personalausschuss gebildet werden. Der Antrag wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung übermittelt. Die Begründung und beabsichtigten Regelungen sind im Antrag aufgeführt. GRM Neumüller stellte den Geschäftsordnungsantrag die Abstimmung namentlich durchzuführen (§29 Abs. 5 GeschO). Ja-Stimmen: 7 Sadler, Neumüller, Steinhofer, Wulff, Haubner, Wittmann, Hartl Nein-Stimmen: 11 Wilhelm, Hopfensperger, Geiselhöringer, Kreil, Gruschka,Weigert, Resch, Paul, Eisvogel, Knittl, Wiesbauer Beschluss: Der Antrag wurde abgelehnt. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Vermessungsauftrag für das kommunale  Sturzflut- Risikomanagement an die Geo Ingenieursservice Süd GmbH & Co.KG, 91126 Schwabach zum Preis von 11.681,04 €. Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat hat am 27.07.2023  beschlossen, den Auftrag für die Sanierung der Kanzel am Friedhof Pentling an die Fa. Hochschober aus Walkertshofen zu vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 58.898,00 €. Der stellvertretende Kommandant der  Feuerwehr Pentling, Herr Humml, hat sein Amt zum 30.06.2023 niedergelegt. Bekanntgabe von Bauvorhaben Befreiung für den Bau einer Doppelga-  rage, Kirchweg 95 Abbruch eines bestehenden Hauses und  Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Seedorf 7 Information zu aktuellen Themen Zusätzlicher Sitzungstermin im Septem-  ber am 20.09.2023 Termine Bürgerversammlungen:  07.11.2023 für Ortsteile Pentling, Hölkering, Graßlfing, Großberg, Nieder- und Hohengebraching sowie Neudorf im Bürgersaal Rathaus Pentling. 08.11.23 für Ortsteil Matting im Gasthaus Fänderl 09.11.23 für Ortsteil Poign/Seedorf im Gasthaus Lehner Staatsstraße durch Poign aufgrund des  vielen Ausweichverkehrs auf Tempo 30 km/h vom LRA reduziert. Sanierung A93: Anschlussstelle Bad Ab-  bach, Auf- und Abfahrt Richtung Holledau von 02.09.-30.10.23 gesperrt. Richtung Regensburg offen. Genehmigung der 11. FNP-Änderung  (PV Poign V) vom Landratsamt eingetroffen. Bebauungsplan zum 19.09.2023 in Kraft. Öffentliche Auslegung für 12. FNP-Än-  derung und Bebauungsplan PV-Anlage bei Neudorf für die Zeit vom 01.09. – 06.10.2023 gestartet.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING OKTOBER 2023 16 Ergebnisvorstellung Markterkundungsverfahren 2.0; Beschlussfassung Gigabit-Ausbau 2.0 (dunkelgraue Flecken) durch LNI GmbH A. AUSGANGSLAGE: Am 03.04.2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-RL des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0). Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-RL des Bundes im Graue-FleckenFörderprogramm, fortgeführt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2020 wurde der LNI auf Grundlage der „Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur“ die Aufgabe des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet imWege einer sog. Inhousevergabe gemäß § 108 GWB übertragen. Die LNI nimmt seitdem verschiedene Aufgaben für den Auf- und Ausbau der (über)örtlichen Breitbandinfrastruktur wahr. B. EINLEITUNG UND ABSCHLUSS DER MARKTERKUNDUNG Die Bundesregierung will den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet notwendig ist, weiter fördern und damit konvergente Netze aufbauen, die auch den künftigen Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGANetz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann. Im Vorfeld einer Förderung nach Nummer 3.1 oder 3.2 der Gigabit-RL 2.0 ist – beispielsweise im Rahmen des Fördergegenstandes nach Nummer 3.3 dieser Richtlinie – auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sogenannter Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen. Im Rahmen des Förderaufrufes für das Jahr 2023 kann hiervon abgesehen werden. Die LNI hat in Abstimmung mit allen Gesellschafterkommunen vorausschauendAnfang 2021 mit der weiteren Stufe und der fallendenAufgreifschwelle ab dem 1. Januar 2023 gerechnet und ist daher vorzeitig in das Verfahren eingestiegen. C. ABLEITUNGEN FÜR DEN FÖRDERFÄHIGEN AUSBAU IM GEMEINDEGEBIET Das vorläufige Ergebnis des Markterkundungsverfahrens 2.0 liegt bereits vor. Auf Grundlage der bisherigen Vorarbeiten wurden damit förderfähige Ausbauadressen im Gebiet der LNI unter dem Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 identifiziert. Daraus werden für den Ausbau und Betrieb der Telekommunikationsinfrastruktur sog. Cluster gebildet, dass eine möglichst wirtschaftliche und zügige Erschließung unter Berücksichtigung von Synergieeffekten erfolgen kann. Ihre Gemeinde liegt hierbei im Cluster Süd. Konkret wurden für Ihre Kommune daraus die jeweils förderfähigen Adressen für das Erschließungsgebiet abgeleitet. Diese Adressen sollen nunmehr unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der GigabitRL 2.0 ausgebaut werden, um den Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Unternehmen sowie den öffentlichen Liegenschaften ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. D. FINANZIERUNG DURCH EIGENUND FÖRDERMITTEL 1. Erörterung des Sachverhalts Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-RL 2.0 in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern 2.0 aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 1. August 2023 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich inAbhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands ist wie auch bei der Gigabit-RL 1.0 beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) auf Infrastrukturförderung zu stellen. Der verbleibende Anteil, der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss von den Kommunen in Form eines Eigenanteils selbst getragen werden. Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Gemeinde von Bau- und Materialkosten in Höhe von EUR 1.230.000 auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. Die vorläufige Kostenschätzung soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert. Konkret gliedert sich die Finanzierung in Pentling wie folgt: Konkret gliedert sich die Finanzierung in Pentling wie folgt: Gigabit-Richtlinie 2.0 Förderquote, 50 Prozent, Förderumfang: 615.000 €; Kofinanzierung Bayern 2.0: Förderquote: Aufstockung auf ca. 15 Prozent, Förderumfang: 184.500 €; Eigenanteil der Gemeinde: ca. 35 Prozent, Förderumfang: 430.500 € ergibt Förderumfang Summe 1.230.000 €. Beschlussfassung Gigabit-Ausbau 2.0 (dunkelgraue Flecken) durch LNI GmbH Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: 1. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. 2. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Gemeinderatssitzung vom 20. September 2023

OKTOBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nachVorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. 3. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Aufund Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen. Gigabit-Ausbau 2.0; Durchführung des Vergabeverfahrens Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, werden weitere umfangreiche Bauleistungen benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Bauleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten in verschiedene Cluster, um einen möglichst wirtschaftlichen Ausbau durch leistungsfähige Bauunternehmen sicherzustellen. Abhängig von den Fachplanungen werden die Bauleistungen in einzelnen Losen ausgeschrieben, um einerseits auch mittelständischen Unternehmen die Beteiligung am Vergabeverfahren zu ermöglichen und andererseits, um angesichts der verfügbaren Baukapazitäten möglicherweise mehrere Bauunternehmen auszuwählen. Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: 1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen. 2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der imVergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen. Gigabitausbau 2.0; Vergabe der Materialleistungen Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, werden zudem umfangreiche Materialleistungen zur Einbringung für die Errichtung der Trassen etc. benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Materialleistungen soll zur Sicherstellung der höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit und Liefersicherheit als Gesamtvergabe über alle Cluster hinweg einer Rahmenvereinbarung durchgeführt werden, sodass die Materialien nach Bedarf für die Ausbauvorhaben der einzelnen Gemeinden anlassbezogen abgerufen werden können. Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: 1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen vorzubereiten und durchzuführen. 2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen anhand der imVergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen. Gigabitausbau 2.0; Netzbetrieb Zum Betrieb der zu errichtenden Telekommunikationsinfrastruktur werden Leistungen von Netzbetreibern benötigt, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Netzbetreiberleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten ebenfalls in verschiedene Cluster, um eine möglichst hochwertige Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsdiensten zu günstigen Konditionen und möglichst wirtschaftlichen Pachteinnahmen sicherzustellen. Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, kann die LNI ein einseitiges Optionsrecht ausüben, um den Netzbetrieb auf die weiteren Adressen ausweiten. Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: Die LNI wird ermächtigt, das einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu verpflichten. Bauantrag zum Neubau eines Wohnund Geschäftshauses, Fl.Nr. 141/1 Gemarkung Pentling, Bergstraße 14 a Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses auf der Fl.Nr. 141/1 Gem. Pentling ein (Nähe Bergstraße). Im Erdgeschoss istWohnen und im Obergeschoss Büroflächen. Das Grundstück ist ein Hinterliegergrundstück und liegt imAußenbereich. Nach § 35 Abs. 2 BauGB ist das Vorhaben nur zulässig, sofern keine öffentlich-rechtlichen Belange beeinträchtigt sind. Das Bauvorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes welches Ackerland aufweist. Nach der Bebauung auf Fl.Nr. 141/3 soll nun weiter in diesem Bereich ohne gemeindlichen Planungswillen verdichtet werden und lässt eine Splittersiedlung entstehen. Das Baugrundstück ist weder von einer öffentlichen Straße noch von einem öffentlichen Feldweg erschlossen. Es wird über ein Geh- und Fahrtrecht durch das Grundstück Fl.Nr. 141/3 Gem. Pentling erschlossen. Dieses liegt an dem nicht ausgebauten öffentlichen Feldweg, anschließend an die Bergstraße. Das Grundstück ist ferner nicht mit Wasser und Abwasser erschlossen. Weshalb auch kein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht. DerWasserzweckverband gibt den Hinweis, dass nur mit einer Druckerhöhungsanlage eine Versorgung sichergestellt werden kann. Nur bei Abschluss einer Sondervereinbarung und Übernahme aller Kosten, sowie der dinglichen Sicherung der Leitungen würde dieser das Grundstück erschließen. Seitens des Abwassers wäre das Leitungsrecht dinglich zu Gunsten der Gemeinde schon gesichert. Jedoch müsste auch hier erst eine Sondervereinbarung abgeschlossen werden, welche die Kostenübernahme und technischen Voraussetzungen regelt. Die aktuell vorliegenden Planungen für die Grundstücksentwässerung sind noch nicht genehmigungsfähig. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Die Stellplätze können (u.a. mit einer dinglichen Sicherung auf Fl.Nr. 141/3 Gem. Pentling) nachgewiesen werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Haidstr. 22 b, Fl.Nr. 33/1, 33 Gemarkung Neudorf Bei der Gemeinde ging eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 33/1, 33 Gem. Neudorf ein. Für Neudorf wurde eine Ortsabrundungssatzung erlassen. Die Grenze des Innenbereiches umschließt die Fl.Nr. 33/1 Gem. Neudorf. Das jetzt angedachte Vorhaben reicht über den Innenbereich in den Außenbereich hinaus. Die Zufahrt soll über das südlich angrenzende Feld erfolgen. Das Grundstück Haidstr. 22b ist mit Wasser und Kanal erschlossen. Der Neubau hat jedoch noch keinen eigenen Anschluss. Die Wasserversorgung und Entwässerung des Grundstückes muss deshalb bis zur Vorlage eines Bauantrages geklärt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Einziehung des öffentlichen Feldund Waldweges Fl.Nr. 503/3 Gem. Hohengebraching nach Art. 8 BayStrWG Nach Art. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes sind die Straßen nach ihrer »

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING OKTOBER 2023 18 Verkehrsbedeutung in Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentliche Feldund Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege und Eigentümerwege einzuteilen. Für Gemeindestraßen und sonstige Straßen sind Bestandsverzeichnisse zu führen. Das Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche FeldundWaldwege der Gemeinde Pentling führt unter der Nr. 42 mit einer Länge von 144 Metern den Feld- und Waldweg der Fl.Nr. 503/3 Gem. Hohengebraching. Dieser öffentliche Feld- und Waldweg Hohengebraching Nr. 42 ist gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen, da er durch dichten Bewuchs mit Sträuchern und Bäumen jede Verkehrsbedeutung verloren hat und in der Natur nicht mehr erkennbar ist. Um das Bestandsverzeichnis den tatsächlich vorhandenen Verhältnissen anzupassen, ist deshalb die Einziehung notwendig. Gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ist die Absicht über die Einziehung einer öffentlichen Straße drei Monate vor Wirksamkeit der Einziehung ortsüblich bekannt zu geben. Durch diese Bekanntmachung soll denjenigen, die vom Einziehungsverfahren betroffen sind, die Gelegenheit gegeben werden, Einwendungen vorzubringen. Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen zu und beauftragt die Verwaltung mit dieser Bekanntmachung. Sofern keine berechtigten Einwendungen eingehen, wird die Verwaltung beauftragt, den Feld- und Waldweg Fl.Nr. 503/3 Gemarkung Hohengebraching mit einer Länge von 144m einzuziehen. Das Straßenbestandsverzeichnis ist zu aktualisieren. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Die Kosten für die Sanierung der GVS  von Hohengebraching – Neudorf im Brückenbereich stehen nun fest. Das Ausschreibungsergebnis beträgt 175.000,00 €. Kostenschätzung lag bei 216.000 €(Dez. 2022). Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat hat die Ertüchtigung  der Skateanlage am Jugendtreff beschlossen. Es soll neben einer Minihalfpipe weitere neue Geräte angeschafft werden. Den Auftrag erhielt die Fa. Populär Skateparks aus Nürnberg zu 70.571,76 €. Ferner wird ein großer Kletterwürfel der Fa. Kompan aus Flensburg zu 15.673,25 € angeschafft. Der Auftrag für die Kanal- und Straßen-  baumaßnahme am Ziegelweg und Ziegelackerweg wurde an die Fa. Brendel aus Regensburg zu 1.268.847,90 € vergeben. Der Auftrag für die Straßenbeleuchtung  (16 LED Leuchten) im Rahmen der Sanierung des Ziegelweges und Ziegelackerweges ging an die Fa. Rewag & Co.KG zu 50.552,16 €. Der Auftrag für den Neubau des Gehwe-  ges Breitwiesen wurde an die Fa. Brendel aus Regensburg zu 79.992,40 € vergeben. Information zu aktuellen Themen Segnung der Waldhütte des Waldkinder-  gartens am 27.09.2023, 14.30 Uhr. Fahrt nach Corciano zur 25 Jahre Part-  nerschaftsfeier v. 05.10.-08.10.23. Anmeldung noch möglich In diesem Jahr findet der 15. Pentlinger und 6. Europäischer Weihnachtsmarkt der Gemeinde auf dem Rathausplatz Pentling am Samstag, 9. Dezember 2023 ab 15.00 Uhr statt. Interessierte Aussteller können sich bis 18. Oktober 23 in der Gemeindeverwaltung bei Birgit Burgel, Tel. 0941/92082-17, birgit.burgel@pentling.de anmelden. 15. PentlingerWeihnachtsmarkt

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