Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

SEPTEMBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 WER IST STIMMBERECHTIGT? Stimmberechtigt für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die amWahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (ge-  boren am 8. Oktober 2005 oder früher), seit mindestens drei Monaten in Bayern  bzw. im Regierungsbezirk ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten ohne eine Wohnung im Bundesgebiet zu haben (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 8. Juli 2023 oder früher) und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen  sind. Das Stimmrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in einWählerverzeichnis eingetragen ist oder einenWahlschein besitzt. Alle nach den genannten Kriterien stimmberechtigten Personen wurden von Amts wegen am 27.August 2023 (= bayernweiter Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) für die Landtagswahl in Bayern und die Bezirkswahl im Bezirk Oberpfalz in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Pentling eingetragen, sofern sie hier mit alleinigerWohnung oder - bei mehrerenWohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet waren. Andere Stimmberechtigte werden ab dem 28.August 2023 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 17. September 2023 beimWahlamt der Gemeinde Pentling gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Pentling kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht. Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Bayern innehaben, sind - anders als bei der Europawahl und der Bundestagswahl - bei der Landtags- und Bezirkswahl grundsätzlich nicht stimmberechtigt. WIE ERHALTE ICH EINEN WAHLSCHEIN MIT BRIEFWAHLUNTERLAGEN? Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 4. September 2023 erteilt werden können. Durch die Erteilung einesWahlscheins ist es möglich, an der Landtags- bzw. der Bezirkswahl durch Briefwahl teilzunehmen. Ebenso kann man durchAbgabe einesWahlscheins bei gleichzeitiger Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses in einem beliebigen Stimmbezirk (Wahlraum) der Gemeinde Pentling wählen. Wahlscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden. Auf der Rückseite derWahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch formlos schriftlich per Telefax oder per EMail beantragt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Hierzu benötigen Sie die Daten auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Nummer Ihres Stimmbezirks sowie die fortlaufende Nummer mit der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden). Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens 6. Oktober 2023, 15.00 Uhr, gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten entsprechend. Bei der Antragstellung müssen stets Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer „abweichenden Versandanschrift“ versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. DerWahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt. Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern. In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können. Landtags- und Bezirkswahl 2023

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