AUGUST 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 Die nächste Landtagswahl findet am Sonntag, den 08. Oktober 2023 statt. In Pentling wird es voraussichtlich wieder 6 Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke geben. Zur Abwicklung derWahl benötigt die Gemeinde insgesamt ca. 75Wahlhelfer. Dabei ist die Gemeinde auf ehrenamtliches Engagement für die Abwicklung und Auswertung der Wahl angewiesen. Mittlerweile sind dieWahlteams zusammengestellt, es werden noch Ersatzwahlhelfer gesucht. Falls Sie als ehrenamtliches Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Landtagswahl mitarbeiten möchten und Ablauf und Auswertung vor Ort live miterleben wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich ausschließlich über diesen Link im Bürgerserviceportal auf der gemeindlichen Homepage anmelden: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/pentling/ meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/ Von der Gemeinde wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € bezahlt. IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 9. Sept. 2023 Anzeigenschluss: Montag, 28.08.2023 Redaktionsschluss: Dienstag, 29.08.2023 zu dicht und das Gebäude zu lang und breit. Das Bauvorhaben wurde nun vom Landratsamt Regensburg mit Bescheid vom 13.06.2023 genehmigt und das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden ob die Baugenehmigung so akzeptiert werde oder ob gegen die Baugenehmigung geklagt werden soll. Die Nachbarunterschriften lagen zum Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Baugenehmigung einleiten. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Reparatur Heckpumpe vom LF16/12 (Baujahr 2002) der Feuerwehr Pentling; 22.221,10 € Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Die Gemeinde Pentling hat für das Schuljahr 2023/2024 die Schülerbeförderung an das Busunternehmen Watzinger vergeben. Es fallen in der Gemeinde Pentling rund 200.000 € pro Jahr an Kosten für die Schülerbeförderung an. Es werden im Kindergarten Pentling die Rauchmelder ausgetauscht. Mietkosten gesamt für 10 Jahre rund 29.500 €. Bekanntgabe von Bauvorhaben keine Information zu aktuellen Themen 150-jähriges Feuerwehrjubiläum und 300 Jahre Neudorf 08.07.-09.07.23 150-jähriges Feuerwehrjubiläum Graßlfing von 21.07.-24.07.23 Aktueller Sachstand Havarie Fähre. Imagefilm der Gemeinde Pentling über Homepage und YouTube aufrufbar. Sendemast in Seedorf wurde von Telefo- nica für mobiles Breitband erweitert. Sitzungsplan An folgenden Tagen sind im Jahr 2023 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant: Do., 14. Sept. 2023 um 19:30 Uhr Do., 05. Okt. 2023 um 19:30 Uhr Do., 19. Okt. 2023 um 19:30 Uhr Do., 16. Nov. 2023 um 19:30 Uhr Do., 07. Dez. 2023 um 19.30 Uhr Wahlhelfer für die Landtagswahl am 08. Oktober 2023 Wer ebenfalls durch eine Spende helfen möchte, kann diese gerne im Rathaus abgeben oder unter Verwendungszweck: Glückstopf an folgende Bankverbindung überweisen: Sparkasse Regensburg, IBAN: DE95 7505 0000 0201 9500 60, BIC: BYLADEM1RBG oder Raiffeisenbank Regensburg, IBAN: DE56 7506 0150 0000 4017 06, BIC: GENODEF1R02. Jede Spende wird wie oben beschrieben verwendet und kommt bedürftigen oder behinderten Menschen zugute. „Glückstopf“ der Gemeinde Pentling
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