JUNI 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 Kriminalitäts-/Verkehrslage 2022 (Be- richt der PI Neutraubling). Verkehrsunfälle mit BAB stark gestiegen (2013: 397; 2022: 622). Ohne BAB auf gleichbleibenden Niveau. In Pentling wurden im zurückliegenden Jahr insgesamt 320 (202) Straftaten registriert. Dies bedeutet einen Anstieg um 58,4 Prozent oder 118 Fälle. Damit erreicht Pentling in etwa wieder die Werte, die vor der Pandemie registriert wurden. Häufigste Fälle sind die Vermögens- und Fälschungsdelikte (136 Fälle) und Straftaten nach Nebengesetzen (65). Es wurde kein Wohnungseinbruchsdiebstahl registriert. Die deutlichsten Zuwächse sind beim einfachen Diebstahl zu verzeichnen. Sie erhöhten sich von 26 auf 62 Fälle. Es ereigneten sich keine Sexual- oder Raubstraftaten im öffentlichen Raum. Die Stadt Regensburg und der Landkreis Regensburg wollen eine gemeinsame Marketingstrategie ins Leben rufen – dem sogenannten „Regensburg Marketing“, welches vom Stadtmarketing Regensburg e.V. umgesetzt werden soll. Ziele sind unter anderem ein regionsweites koordiniertes Marketing, regionsweit konzipierte Marketingaktivitäten mit abgestimmten Angeboten und die Vernetzung von relevanten Akteuren. Die Gemeinde Pentling beteiligt sich hier für die nächsten 3 Jahre mit 3.000 €/Jahr. STMUV hat nun seine Auffassung bzgl. AZ-Abwasserrohre geändert. Künftig dürfen durch Inlinerverfahren diese, ohne dauerhafte Verbindung des Inliners mit dem AZ-Rohr, saniert werden. Die KERL eG möchte zusammen mit Bad Abbach an der Gemeindegrenze Bad Abbach/Pentling-Poign eine Windkraftanlage errichten. Derzeit laufen Vorarbeiten zur Umsetzung. Bahnübergang Matting wurde heute freigegeben. Bauarbeiten sind abgeschlossen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2023 wurde die Förderung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen (sog. MiniPV-Anlagen, Balkonkraftwerke, o.ä.) auf den Weg gebracht. Damit wird allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Pentling erleichtert, ein aktiver Teil der Energiewende zu werden. Dies gilt speziell auch für Mietende und Eigentümerinnen und Eigentümer vonWohnungen in Mehrfamilienhäusern, die ansonsten kaum Einfluss auf die Technik des Gebäudes haben. Für die Förderung sind im Haushaltsjahr 2023 begrenzte Mittel in Höhe von 10.000 € im Haushalt zur Verfügung gestellt. Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Kosten für Anlagen von 300 bis 800Wp, maximal jedoch 200,00 Euro/Anlage undWohnung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung. Die Entscheidung über die Fortführung der Förderung und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für zukünftige Jahre wird jedes Jahr neu getroffen. Eine Förderzusage stellt keine technische Prüfung der Anlage durch den Fördergeber dar. Informieren Sie sich vor Bestellung/Installation über die noch zur Verfügung stehenden Mittel. Gefördert wird die Installation von neuen steckerfertigen Erzeugungsanlagen. Dabei handelt es sich lt. C.A.R.M.E.N e.V. um kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die z.B. an Balkonbrüstungen, auf der Terrasse oder an der Hausfassade angebracht werden. Die PV-Module können das Licht der Sonne in elektrische Energie umwandeln. Bei Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen in der Gemeindeverwaltung Herr Maier (Tel. 0941/9208227, E-Mail: markus.maier@pentling.de) zur Verfügung. Richtlinie zur Förderung steckerfertiger Erzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, o. ä.) der Gemeinde Pentling Die nächste Landtagswahl findet am Sonntag, den 08. Oktober 2023 statt. In Pentling wird es voraussichtlich wieder 6Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke geben. Zur Abwicklung der Wahl benötigt die Gemeinde insgesamt ca. 75 Wahlhelfer. Dabei ist die Gemeinde auf ehrenamtliches Engagement für die Abwicklung und Auswertung der Wahl angewiesen. Falls Sie als ehrenamtliches Mitglied einesWahlvorstandes bei der Landtagswahl mitarbeiten möchten undAblauf und Auswertung vor Ort live miterleben wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich ausschließlich über diesen link im Bürgerserviceportal auf der gemeindlichen Homepage anmelden https://www.buergerservice-portal.de/bayern/pentling/meldungals-freiwilliger-wahlhelfer/ Von der Gemeinde wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € bezahlt. Wahlhelfer für die Landtagswahl am 08. Oktober 2023 Sitzungsplan An folgenden Tagen sind im Jahr 2023 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant: Do., 15. Juni 2023 um 19:30 Uhr Do., 06. Juli 2023 um 19:30 Uhr Do., 27. Juli 2023 um 19.30 Uhr Do., 14. Sept. 2023 um 19:30 Uhr Do., 05. Okt. 2023 um 19:30 Uhr Do., 26. Okt. 2023 um 19:30 Uhr Do., 16. Nov. 2023 um 19:30 Uhr Do., 07. Dez. 2023 um 19.30 Uhr IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt.pentling@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. 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