Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

37 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 05/2023 Aus dem lAndKreis Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Ab sofort können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sportund Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Die Anträge auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses 2023 müssen bis spätestens 15. Mai 2023 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Zu richten ist der Antrag per Post an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/ kommunales/kommunalaufsicht-abgaben-zuschuesse/?energiepreiszuschuss-fuer-sport-und-schuetzenvereine&orga=241958. Bei Fragen steht Ihnen Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten. Allgemeinen energiepreiszuschuss jetzt beantragen – stichtag 15. mai 2023 Unterstützung für Sport- und Schützenvereine Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich Führerscheininhaber (Papier- oder Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092 Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-vonfuehrerscheinen.html anzeige anzeige

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