36 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 05/2023 Aus dem lAndKreis Um das Antragsaufkommen zu entzerren, weist das Landratsamt Regensburg bereits jetzt schon auf den nächsten Termin für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine hin. Alle Landkreisbürgerinnen und -bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine (grau/rosa) umtauschen. Hintergrund ist, dass der Bundesrat im Jahr 2019 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie den gestaffelten Umtausch von Führerscheinen beschlossen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-weit bis 2033 alle Führerscheine sowohl fälschungssicher als auch einheitlich sind. Für den Umtausch gibt es deutschlandweit einen Stufenplan, damit die Behörden nicht überlastet und Wartezeiten vermieden werden können. Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss, hängt zunächst vom Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments ab. Die Umtauschfrist 19. Januar 2024 gilt für alle Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind (also Papierführerscheine in grau oder rosa), aber nur für die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) besitzt, muss jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Hier sieht der Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor, und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Was ist zu tun? Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes bis spätestens 19. Januar 2024 einen entsprechenden Antrag stellen. Entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/ auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092. Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/ #/ einen Termin buchen. Umtausch ist verpflichtend Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich somit lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die mit der Führerscheinprüfung erhaltene Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vomUmtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben. Welche Unterlagen sind notwendig? Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, dann muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto. geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Führerschein-Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2024 anzeige
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