Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

MAI 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 23 In Bayern sind ca. 5 000 Kilometer Asbestzement-Rohre verlegt, diese Leitungen sind mittlerweile über 30 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig. Allerdings ist bislang zur Sanierung dieser AZ-Rohre das Einziehen von dünnwandigen Inlinern verboten. Fachleute sprechen sich für Inliner aus, da diese nicht aufwändig im offenen Rohrgraben verlegt werden, sondern von einer Baugrube aus in das AZ-Rohr eingebracht werden. Mit dieser Methode wird die Dichtheit des Rohres sichergestellt und dessen Lebensdauer deutlich verlängert. Viele bayerische Gemeinden und Verbände fordern daher mit Nachdruck, dass das sogen. Inliner-Verfahren nun auch in Bayern zugelassen wird.Ansonsten kann keine Sanierung durchgeführt werden, sondern es müsste der arbeits- und kostenintensive Ausbau der AZ-Rohre erfolgen. Die Verbandsvorsitzende setzt sich seit zwei Jahren zusammen mit anderenVerbänden und Gemeinden für die Zulassung des Inliner-Verfahrens bei der AZ-Rohrsanierung ein. Auch Frau Dr. Thimet vom Bayerischen Gemeindetag hat dieses Thema immer wieder an das Umweltministerium herangetragen mit dem Hinweis, dass alle anderen Bundesländer dieses Verfahren zugelassen haben. Durch die vielen Baugebiete in den Mitgliedsgemeinden ist durch den gewaltigen Anstieg der Tiefbaukosten bei der Abrechnung der Erschließungsgebiete häufig eine Unterdeckung entstanden. Um diese künftig verhindern zu können, sollten Zweckvereinbarungen geschlossen und/ oder die Beitrags- und Gebührensätze angehoben werden. Dazu werden für die nächste Verbandsversammlung Lösungsvorschläge erarbeitet. Bericht: joseF eder / redAktion Aufgrund einer gesetzlichen Änderung zum 1. Januar 2021 sind Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig. Dies hat zur Folge, dass die Kinderreisepässe jährlich verlängert (muss vor Ablauf des Kinderreisepasses erfolgen) oder neu beantragt werden müssen. Daher bittet das Einwohnermeldeamt die Eltern, sich frühzeitig um die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu kümmern, damit gerade in den Sommermonaten längere Wartezeiten vermieden können. Folgende Unterlagen zur Antragstellung werden benötigt: Kinderreisepass (Neuausstellung oder Verlängerung Aktuelles biometrisches Foto  Zustimmungserklärung (unterschrieben  von allen Sorgeberechtigten) Geburtsurkunde  Kind muss zur Beantragung zwingend  mitkommen! Bisherige Ausweisdokumente(falls vor-  handen) Gebühren: Neuausstellung: 13,00 €, Verlängerung: 6,00 € (Gültigkeit: 1 Jahr) MITTEILUNGEN AUS DEM EINWOHNERMELDEAMT Beantragung oder Verlängerung von Kinderreisepässen Fotografierhinweis Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen der Gemeinde Fotos gefertigt werden, insbesondere Übersichtsaufnahmen des Festakts sowie Gruppenbilder bei Empfängen. Die Aufnahmen finden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwendung. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Veranstaltung den anwesenden Fotografen oder die anwesende Fotografin an, damit Ihr Wunsch berücksichtigt werden kann. Die aktuelle Online-Ausgabe als PDF und ePaper finden Sie unter: www.pentlinger-mitteilungsblatt.de

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