APRIL 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 Die Fraktion Freie Wähler und Grüne/Aktive Bürger haben bei der Verwaltung einen Antrag eingereicht. Es wird hierin vorgeschlagen eine kommunale Förderung an die Bürger auszugeben, welche sich ein Balkonkraftwerk/Balkonsolaranlagen anschaffen. Der Antrag wurde wie folgt gestellt: „Die aktuelle Energiekrise trifft besonders auch Menschen mit geringem Einkommen. Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit fossiler Energieversorgung haben zusätzlich wenig Möglichkeiten, Strom- und Heizkosten durch Investitionen zu senken. Eine kleine Nische bilden hier sogenannte Balkonsolaranlagen, also steckerfertige Kleinanlagen die z.B. an Geländern von Terrassen oder Balkonen der Wohnung montiert werden und in eine geeignete Steckdose eingesteckt werden. Mit einer typischen Anlagengröße von 500-600Watt Leistung (=ca. 3m² Fläche) kann der Besitzer einer solchen Anlage etwa 300-400 kWh Stromersparnis erreichen. Die Gemeinde Pentling kann ihre Bürger unterstützen, indem sie eine Förderung für solche Anlagen anbietet. Die Gemeinden Obertraubling, Neutraubling, Wenzenbach, Tegernheim u.a. bieten ein solches Programm bereits an. Die Sicherheit und rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind inzwischen weitgehend geklärt. Umfassende Information bietet die DGS an: www.pvplug.de Die Förderung soll sich in Höhe von 20% des Kaufpreises für Anlagen von 300 bis maximal 800Wp Leistung, jedoch maximal 200,00 Euro/Anlage, belaufen. Für das Förderprogramm sollen 10.000,00 Euro im Haushalt 2023 eingestellt werden. Dies würde etwa 50 Anlagen unterstützen.“ In der Gemeinde existieren lt. REWAG bereits 14 gemeldete Balkonkraftwerke. Diese sind bei der REWAG anzeigepflichtig. Ebenso müssen sie imMarktstammdatenregister registriert werden. Auch die REWAG gibt den Käufern einen Zuschuss in Höhe von 150,— €. Ein Deckungsvorschlag der Mittel wurde demAntrag nicht beigelegt. Insofern erfolgt diese freiwillige Leistung aus allgemeinen Steuermitteln. BESCHLUSS: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Förderrichtlinie. Festgelegt wird im Vorfeld ein Fördersatz von 20% für Anlagen von 300 bis 800 Wp, maximal jedoch 200,00 Euro/Anlage und Wohnung. Die Förderung wird beschränkt auf 10.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2023. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Der Gemeinderat stimmt zu TOP 4. Antrag auf Baugenehmigung eines Betriebsgebäudes mit Büro und Lkw-Garagen; Fl.Nr. 113 Gem. Graßlfing - beschließend Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2022 hat sich der Gemeinderat mit einer Bauvoranfrage zu diesemThema befasst und seine gemeindliches Einvernehmen erteilt. Die Bauvoranfrage wurde auch vom Landratsamt positiv verbeschieden. Nun liegt der zugehörige Bauantrag vor. Dieser ist bei der Gemeinde am 28.02.2023 eingegangen. Die Genehmigungsunterlagen wurden den Gemeinderäten mit der Ladung zur Verfügung gestellt. Das Grundstück ist über die Regensburger Straße her verkehrlich erschlossen. Eine Erschließung mitWasser und Kanalanschlüssen fehlt. Hier sind bei den zuständigen Versorgern entsprechende Erschließungsvereinbarungen abzuschließen. Ebenfalls ist noch eine Entwässerungsplanung mit der Gemeinde abzustimmen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. TOP 5. Bekanntgabe von Auftragsvergaben – Information keine TOP 6. Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen - Information Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 beschlossen, für den Bauhof einen Radlader, Typ Yanmar V 80 anzuschaffen. Die Kosten hierfür betragen 87.613 €. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 beschlossen, Herrn StefanWalig zum Standesbeamten und zum stellvertretenden Leiter des Standesamtes zu bestellen. TOP 7. Bekanntgabe von Bauvorhaben - Information EFH mit Doppelgarage, Talstr. 17 Nutzungsänderung von Wohnräumen in Büro, An der Donau 19a Errichtung eines Anbaus Godimstr. 13 – abgelehnt EFH mit Doppelgarage,Waldstr. 20 Erweiterung eines Carports, Pentlinger Str. 5d Tektur Garage Gebrachingerweg 18 Neubau eines Wohnhauses mit 3 WE, Gebrachinger Weg 5 TOP 8. Information zu aktuellen Themen - Information Haushalt 2023 soll in der nächsten Sit- zung beschlossen werden. Antrag für Wasserrechtsverfahren wurde beim LRA eingereicht. Bauarbeiten an A93 werden wiederauf- genommen. Verkehrsführung ist seit 04.03.23 aufgebaut. Richtung Regensburg wird es ab Anschlussstelle Bad Abbach auf einen Kilometer einspurig. Die DB Netz AG führt im Zeitraum vom 03.-06.03. sowie vom 10.-13.03.23 lärmintensive Arbeiten im Bereich Matting durch. Für die Verkehrsüberwachung fielen für das Abrechnungsjahr 2022 insgesamt 36.921,50 € an Kosten an. Demgegenüber standen Einnahmen in Höhe von 57.765,00 €. Somit ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 20.843,50 €. Für das Abrechnungsjahr 2021 war noch eine Bezuschussung der Gemeinde in Höhe von rund 5.700 € (inkl. rückzahlbarer Anschubfinanzierung in Höhe von 1.860 €) notwendig. Die Gemeinde bezuschusste den Kinder- hort Großberg im Jahr 2021 mit 19.859,39 € und die Mittagsbetreuung an der Schule Großberg mit 54.298,95 €. Die Abrechnung für 2022 wird von der Johanniter Unfallhilfe voraussichtlich im Mai oder Juni 2023 erstellt. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung zum 1. Januar 2021 sind Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig. Dies hat zur Folge, dass die Kinderreisepässe jährlich verlängert (muss vor Ablauf des Kinderreisepasses erfolgen) oder neu beantragt werden müssen. Daher bittet das Einwohnermeldeamt die Eltern, sich frühzeitig um die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu kümmern, damit gerade in den Sommermonaten längere Wartezeiten vermieden können. Folgende Unterlagen zur Antragstellung werden benötigt: Kinderreisepass (Neuausstellung oder Verlängerung Aktuelles biometrisches Foto Zustimmungserklärung (unterschrieben von allen Sorgeberechtigten) Geburtsurkunde Kind muss zur Beantragung zwingend mitkommen! Bisherige Ausweisdokumente(falls vor- handen) Gebühren: Neuausstellung: 13,00 €, Verlängerung: 6,00 € (Gültigkeit: 1 Jahr) MITTEILUNGEN AUS DEM EINWOHNERMELDEAMT Beantragung oder Verlängerung von Kinderreisepässen
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