16 ABFALLENTSORGUNG Restmüll Donnerstag, 13.04. Mittwoch, 26.04. Mittwoch, 10.05. Papiertonne Donnerstag, 30.03. Donnerstag, 03.05. Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl Entsorgungsservice von zu Hause abgeholt. Anmeldung: Tel. 0941/830 20-0 oder www.meindl-entsorgung.de Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internet www.meindlentsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHOF Großberger Weg 30, 93080 Pentling Montag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter am Wertstoffhof halten Sie bitte weiterhin den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg 09405/2160 Grundschule Großberg (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling 0941/93370 Kindergarten Großberg 09405/6211 Hand in Hand Kinderkrippe Pentling 0941/698411-800 Kinderhort Großberg 09405/9699158 Seniorenpflegeheim Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz 0941/899 355 01 Störung Strom REWAG (24 h) 0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk 0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h) 0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV) 09406/9410-0 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING APRIL 2023 TOP 1. Vorstellung Planungsstand Risikosturzflutmanagement - Information Das Ingenieurbüro Spekter GmbH aus Herzogenaurach wurde mit der Erstellung eines Risikosturzflutmanagements beauftragt. Der Projektleiter Hr. Brodrecht stellte dem Gremium den aktuellen Planungsstand dar. Der Projektablauf sieht grundsätzlich wie folgt aus: 1. Bestandanalyse 2. Gefahrenermittlung 3. Gefahren- und Risikobeurteilung 4. Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung 5. Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement Es liegen bereits die ersten Simulationsergebnisse vor, welche vorgestellt wurden.Als nächstes erfolgt nun der erste Workshop. Beteiligte Akteure sind, Bürgermeister, Freiwillige Feuerwehr, Bauamt, Bauhof. In dem Workshop erfolgt eine Validierung und Überprüfung der Ergebnisse für jeden Ortsteil, sowie der Austausch von Erfahrungen und Sammlung von Hinweisen. Ebenfalls steht dem Bürger eine Internetplattform zur Verfügung, auf welcher sie Schadensereignisse und Beobachtungen über Sturzflutbereiche eingeben können. TOP 2. Bewilligung einer Ausfallbürgschaft zum Breitbandausbau für die LNI GmbH - beschließend Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“) als öffentliche Infrastrukturgesellschaft unterstützt seine 48 ausschließlich öffentlichen Gesellschafter beim Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur. Auf Grundlage dessen wurde eine Aufgabenübertragungsvereinbarung mit der LNI geschlossen nach der die LNI verschiedene Aufgaben für den Auf- und Ausbau der (über)örtlichen Breitbandinfrastruktur für die Gemeinde Pentling wahrnimmt. Im Rahmen der Umsetzung des Aufbaus der Breitbandinfrastruktur wurden für das Gesamtgebiet der LNI-Fördermittel über das Bundesförderprogramm Gigabit („graue Flecken“) beantragt. Insgesamt wurden Bundesfördermittel in Höhe von insgesamt 109.180.000,00 EUR für die drei Ausbaucluster des LNI-Gebietes im Betreibermodell nach Nr. 3.2 der über das Bundesförderprogramm Gigabit genehmigt. Für den Cluster Süd, in dem sich Ihre Kommune befindet, wurden mit dem Zuwendungsbescheiden des Bundes vom 06.12.2022 Bundesfördermittel in Höhe von 33.430.000,00 EUR bewilligt. Des Weiteren wurden mit der Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern Landesfördermittel für die drei Ausbaucluster des LNIGebietes in Höhe von insgesamt 85.518.000,00 EUR genehmigt. Für den Cluster Süd, in dem sich Ihre Kommune befindet, wurden mit dem Zuwendungsbescheid des Freistaates Bayerns vom 22.12.2022 Landesfördermittel in Höhe von 25.838.000,00 EUR bewilligt. Auf der Gesellschafterversammlung am 8. Dezember 2022 wurde die Finanzierung des Gigabit-Ausbauprogramms im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses aufgestellt (Anlage 1). Die Finanzierung des Breitbandausbaus im LNI-Gebiet erfolgt sowohl aus Fördermitteln des Bundes und des Landes und eines Eigenanteils jeder Kommune. Im Rahmen der Bundes- und Landeszuschüsse ab Mitte 2024 bis 2027 muss die LNI aufgrund der Zwischenfinanzierung bzw. der Unterdeckung, die durch den Sicherheitseinbehalt entsteht, Darlehen in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro aufnehmen. Dies entspricht ca. 20 Prozent der Gesamtkosten. Diese Darlehen sollen durch Ausfallbürgschaften der 45 sich am aktuellen Förderverfahren beteiligenden Kommunen abgesichert werden, wobei sich die Gesamthöhe auf die 45 Gesellschafter der LNI in derWeise verteilt, dass jede Kommune eine Ausfallbürgschaft von 20 Prozent bezogen auf die Gesamtkosten der jeweiligen Kommune übernimmt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Ausfallbürgschaften erfolgt anhand der geltenden gesetzlichen und sonstigen im Freistaat Bayern geltenden Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: 1. Die Gemeinde Pentling genehmigt den im Rahmen der Gesellschafterversammlung vom 8. Dezember 2022 gefassten Gesellschafterbeschluss (Anlage 1) zur Finanzierung des Gigabit-Ausbauprogramms. 2. Die Gemeinde Pentling beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die LNI zur Besicherung der im Rahmen des Breitbandausbaus erforderlichen Darlehen der LNI bis zu einer Höhe von 620.000,00 EUR. Es handelt sich hier um 20% Prozent bezogen auf die Gesamtkosten der Gemeinde Pentling. 3. Die Gemeinde Pentling fasst den Beschluss unter Ziffer 2 unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Rechtsaufsicht. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Der Gemeinderat stimmt zu TOP 3. Antrag der Fraktion Freie Wähler und Grüne/Aktive; Kommunale Förderung von Balkonkraftwerke - beschließend Aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 09. März 2023
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