28 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 03/2023 Aus dem lAndkreis Die Bayerische Ehrenamtskarte, die der Landkreis Regensburg am 1. April 2016 gemeinsam mit der Stadt Regensburg eingeführt hat, erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Zum Stand 31. Dezember 2022 befanden sich 3053 Ehrenamtskarten im Umlauf. Davon sind 1730 so genannte blaue Ehrenamtskarten, die über eine zeitlich begrenzte Gültigkeit verfügen, sowie 1323 goldene Ehrenamtskarten, die zeitlich unbegrenzt gültig sind. Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren. Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen in staatlichen oder kommunalen Einrichtungen (zum Beispiel beim Eintritt in Museen, Theater, Schwimmbäder, Schlösser) oder Rabatte beim Einkauf in Geschäften und bei Firmen in nahezu ganz Bayern. Zurzeit gibt es bayernweit rund 4000 Akzeptanzstellen, in Stadt und Landkreis sind es circa 180. Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, können bei der Freiwilligenagentur alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren beantragen, die sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche n oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen En- n gagement tätig sind Inhaber einer Jugendleitercard sind n einen Freiwilligendienst in einem Freiwilligen Sozialen n Jahr (FSJ), einen Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten. aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener n Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungs- n dienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der n Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren Die goldene Ehrenamtskarte ist zeitlich unbegrenzt gültig. Erhalten können sie alle Personen, die Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten n sind Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Ret- n tungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes – (zum Beispiel beim Bayerischen Roten Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-UnfallHilfe, Malteser Hilfsdienst, Technischen Hilfswerk oder bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft) –, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz haben Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre n mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren Kontakt und Information: Freiwilligenagentur des Landkreises, Yvonne Bachfischer, Telefon 0941 4009-414, oder auf der Homepage unter www.freiwilligenagentur-regensburgerland.de (Rubrik Ehrenamtskarte) Bayerische Ehrenamtskarte im Landkreis Regensburg bleibt nachgefragt anzeige anzeige
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