Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

MÄRZ 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 ve Auswirkungen auf die umliegenden Wohnbebauungen hat. Derartige Auswirkungen sind zwingend zu jeder Zeit auszuschließen.“ Der Gemeinderat stimmt dieser Stellungnahme zu. BEREICH 5 („GRASSLFING“) Dieses ca. 16 ha große potentielleWindenergiegebiet ist ca. 1.200 m von Graßlfing und ca. 1.150 m von Matting entfernt. Oberirading ist als nächster Ort ca. 1.000 m entfernt. Hierzu liegen der Verwaltung keine besonderen Ausschlussgründe vor. Der Gemeinderat beschließt diese Fläche als geeigneten Standort anzuerkennen. Negative Auswirkungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf die umliegenden Wohnbebauungen sind zwingend auszuschließen. BEREICH 6 („SÜDLICH NUSSHOF“) Dieses ca. 8 ha große potentielleWindenergiegebiet ist ca. 700 m von Nußhof und ca. 900 m von Seedorf und Hänghof entfernt. Hierzu liegen der Verwaltung keine besonderen Ausschlussgründe vor. Der Gemeinderat beschließt diese Fläche als geeigneten Standort anzuerkennen. Negative Auswirkungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf die umliegenden Wohnbebauungen sind zwingend auszuschließen. Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zum Ausbau des Donauradweges In der Gemeinderatsitzung vom 12.01.2023 wurde das Bodengutachten zum Ausbau des Donauradweges erläutert. Auf Grund der Ergebnisse undWortbeiträge in der Sitzung soll heute über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Pentling für das Ausbaubereich nicht Eigentümerin des Grundstückes ist und auch nicht wird. Als nächster Schritt würde auf Basis des Bodengutachtens die Planung über die Asphaltierung des Weges vorangetrieben werden, sowie der Weg vermessen werden. Ziel dieser Planungen ist es, einen Planentwurf und eine Kostenschätzung zu erlangen. Mit dieser Planung könnte man weitere Abstimmungen mit der Förderstelle bzgl. der Zuwendung vornehmen. Der Gemeinderat beschloss die Planungen für eine Asphaltierung nicht weiter zu führen. Vorstellung des Vorentwurfs und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Großberg Nord“ Wie dem Gemeinderat bereits bekannt, kann die Rechtsnatur bzw. die „Existenz“ eines rechtskräftigen Bebauungsplanes „Großberg Nord“ nicht zweifelsfrei bestätigt werden. Hierzu liegt auch eine Stellungnahme des Landratsamtes vor. Die Gemeinde Pentling ist jedoch dazu verpflichtet Rechtsklarheit herzustellen. Dies geschieht mittels eines neuen Bauleitverfahrens für dieses Gebiet. Das Planungsbüro Bartsch hat deshalb hierzu einen Vorentwurf gefertigt. Dieser wurde den Gemeinderäten aufgezeigt und erläutert. Der Gemeinderat beschließt hiermit im räumlichen Geltungsbereich (gestrichelte Linie), gemäß dem diesem Beschluss als dessen Bestandteil beigefügten Lageplan vom 30.01.2023, einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der aufgezeigte Vorentwurf wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung hat die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses Am Sandacker 11 Am 11. 01.2023 ist bei Landratsamt eine Bauvoranfrage eingegangen, welche den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses in der Straße Am Sandacker 11 beinhaltet. Es sollen 7 Wohneinheiten entstehen. Das alte Haus wird abgerissen. Die Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Ebenso werden die Abstandsflächen eingehalten. Nachbarunterschriften sind nicht eingeholt worden. Für das Gebiet existiert der Bebauungsplan „Pentling Nord/Süd – Teil Süd“. Für das Vorhaben ist eine Befreiung von den Baugrenzen im Westen und Süden her notwendig. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bauantrag zum Bau von Garagen auf Fl.Nr. 45, Gem. Pentling Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da der Bauantrag bis zur Sitzung noch nicht eingegangen war. Bewilligung einer Ausfallbürgschaft zum Breitbandausbau für die LNI GmbH Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“) als öffentliche Infrastrukturgesellschaft unterstützt seine 48 ausschließlich öffentlichen Gesellschafter beim Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur. Auf Grundlage dessen wurde eine Aufgabenübertragungsvereinbarung mit der LNI geschlossen nach der die LNI verschiedene Aufgaben für denAuf- undAusbau der (über)örtlichen Breit-bandinfrastruktur für die Gemeinde Pentling wahrnimmt. Im Rahmen der Umsetzung des Aufbaus der Breitbandinfrastruktur wurden für das Gesamtgebiet der LNI-Fördermittel über das Bundesförderprogramm Gigabit („graue Flecken“) beantragt. Insgesamt wurden Bundesfördermittel in Höhe von insgesamt 109.180.000,00 EUR für die drei Ausbaucluster des LNI-Gebietes im Betreibermodell nach Nr. 3.2 der über das Bundesförderprogramm Gigabit genehmigt. Für den Cluster Süd, in dem sich Ihre Kommune befindet, wurden mit dem Zuwendungsbescheiden des Bundes vom 06.12.2022 Bundesfördermittel in Höhe von 33.430.000,00 EUR bewilligt. Des Weiteren wurden mit der Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern Landesfördermittel für die drei Ausbaucluster des LNIGebietes in Höhe von insgesamt 85.518.000,00 EUR genehmigt. Für den Cluster Süd, in dem sich Ihre Kommune befin-det, wurden mit dem Zuwendungsbescheid des Freistaates Bayerns vom 22.12.2022 Landesfördermittel in Höhe von 25.838.000,00 EUR bewilligt. Auf der Gesellschafterversammlung am 8. Dezember 2022 wurde die Finanzierung des Gigabit-Ausbauprogramms im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses aufgestellt (Anlage 1). Die Finanzierung des Breitbandausbaus im LNI-Gebiet erfolgt sowohl aus Fördermitteln des Bundes und des Landes und eines Eigenanteils jeder Kommune. Im Rahmen der Bundes- und Landeszuschüsse ab Mitte 2024 bis 2027 muss die LNI aufgrund der Zwischenfinanzierung bzw. der Unterdeckung, die durch den Sicherheitseinbehalt entsteht, Darlehen in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro aufnehmen. Dies entspricht ca. 20 Prozent der Gesamtkosten. Diese Darlehen sollen durch Ausfallbürgschaften der 45 sich am aktuellen Förderverfahren beteiligenden Kommunen abgesichert werden, wobei sich die Gesamthöhe auf die 45 Gesellschafter der LNI in derWeise verteilt, dass jede Kommune eine Ausfallbürgschaft von 20 Prozent bezogen auf die Gesamtkosten der jeweiligen Kommune übernimmt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Ausfallbürgschaften erfolgt anhand der geltenden gesetzlichen und sonstigen im Freistaat Bayern geltenden Bestimmungen. Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da noch einige Fragen an den Geschäftsführer der LNI GmbH sind. Der Geschäftsführer der LNI GmbH soll zu dieser Sitzung geladen werden. Strombeschaffung 2024 – 2026, Teilnahme an der Bündelausschreibung durch KUBUS GmbH Mit der Sitzungseinladung haben alle Gemeinderatsmitglieder ausführliche Unterlagen zur Strombündelausschreibung über »

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