16 ABFALLENTSORGUNG Restmüll Mittwoch, 01.03. Mittwoch, 15.03. Mittwoch, 29.03. Papiertonne Mittwoch, 01.03. Donnerstag, 30.03. Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl Entsorgungsservice von zu Hause abgeholt. Anmeldung: Tel. 0941/830 20-0 oder www.meindl-entsorgung.de Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internet www.meindlentsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHOF Großberger Weg 30, 93080 Pentling Montag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter am Wertstoffhof halten Sie bitte weiterhin den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg 09405/2160 Grundschule Großberg (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling 0941/93370 Kindergarten Großberg 09405/6211 Hand in Hand Kinderkrippe Pentling 0941/698411-800 Kinderhort Großberg 09405/9699158 Seniorenpflegeheim Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz 0941/899 355 01 Störung Strom REWAG (24 h) 0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk 0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h) 0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV) 09406/9410-0 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING MÄRZ 2023 Ausbau der Windkraft in der Region Regensburg; Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des Regionalen Planungsverbandes Regensburg In der Gemeinderatsitzung vom 12.01.2023 wurde der aktuelle Entwurf des Regionalen Planungsverbandes Regensburg mit den Windkarten vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat wurde gebeten ggf. Einwendungen oder Stellungnahmen vorzubereiten. Eingegangen ist eine Stellungnahme der CSU Fraktion und eine gemeinsame Stellungnahme der GemeinderäteAlois Eisvogel jun., Franz Kreil, Carmen Paul, Theodor Gruschka, Frank Resch, MarkusWeigert, Johannes Knittl und Stephanie Wiesbauer. Letztere Stellungnahme wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Zur Übersichtlichkeit werden die einzelnen Windkorridore auf der Karte von 1-6 durchnummeriert. Diese Karte ist Teil dieses Beschlusses und als Anlage 3 beigefügt. Die angegebenen Meter sind gemessen vom jeweiligen Ortsrand in die ungefähre Mitte des potentiellenWindgebietes. Die Randbereiche der potentiellen Windgebiete sind deutlich näher an der Wohnbebauung. BEREICH 1 (WESTLICH A93 „BEREICH POIGN“) Der Bereich umfasst ca. 35 haWaldfläche. Er ist rund 1.200m vom Ortsteil Poign entfernt und grenzt an das Gemeindegebiet Bad Abbach. Die CSU nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Grundsätzlich halten wir die Fläche Poign für einen Standort, an dem die Nutzung der Windenergie ermöglicht werden könnte. Eine an diesem Standort errichtete Windenergieanlage würde unseres Erachtens – und in diese Richtung äußern sich auch nach unserer Kenntnis die Einwohner des Ortsteils Poign – weder das Ortsbild noch die Lebensverhältnisse der Bürger der Gemeinde Pentling, insbesondere der Einwohner des Ortsteils Poign betreffen. Darüber hinaus hätte diese Fläche den Vorteil, dass sich angrenzend auf dem Gemeindegebiet des Markts Bad Abbach weitere Möglichkeiten zur Aufstellung von Windenergieanlagen ergeben, und somit eine effiziente Energieerzeugung möglich wäre. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ausgeschlossen ist, dass der Betrieb von Windenergieanlagen auf dieser Fläche negative Auswirkungen auf die umliegenden Wohnbebauungen hat. Derartige Auswirkungen sind zwingend zu jeder Zeit auszuschließen.“ Der Gemeinderat stimmt dieser Stellungnahme zu. BEREICH 2 („HOHENGEBRACHINGER BAND“) Zwischen Hohengebraching und Seedorf zieht sich bandartig ein geeigneterWindkorridor. Hierbei handelt es sich um ca. 87 ha. In direkter Nachbarschaft sind 5 Ortsteile näher betroffen und von den Auswirkungen betroffen. Neudorf und Nußhof befinden sich lediglich ca. 700m entfernt. Seedorf und Hohengebraching ca. 900 m. Niedergebraching ca. 1100 m. Die CSU nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Aus unserer Sicht kommt eine Errichtung vonWindenergieanlagen auf der Fläche Hohengebraching unter keinen Umständen in Betracht. Es handelt sich hierbei um ein Waldstück auf dem Hügel zwischen Hohengebraching und Seedorf. Durch diese topographische Eigenschaft wird dieWirkung einer Windenergieanlage mit einer durchschnittlichen Höhe von rund 100 m nochmals deutlich verschärft. Die Fläche befindet sich in direkter Sichtlinie der Neubau-Gebiete Hohengebraching und hätte massiven Einfluss auf die Wohnqualität in diesen Bereichen. Darüber hinaus würden Windenergieanlagen, die in dieser erhöhten Position errichtet werden, massiv die gesamte Optik des historischen Kerns Hohengebrachings mit der Kirche Mariae Himmelfahrt als markantes Zentrum belasten. In diesem Zentrum befinden sich neben den Baudenkmälern Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Pfarrhof und Schule noch eine Vielzahl weiterer Baudenkmäler. Diese würden optisch massiv durch die Errichtung von Windenergieanlagen in direkter Sichtlinie beeinflusst. Aufgrund der massiven Beeinträchtigung derWohnqualität insbesondere für den Ortsteil Hohengebraching sowie aufgrund der massiven Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Ortskerns von Hohengebraching ist aus unserer Sicht die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Fläche Hohengebraching zwingend zu verhindern.“ Der Gemeinderat lehnt diese Stellungnahme ab. BEREICH 3 UND 4 („POSTHOF“) Hierbei handelt es sich um ca. 14 ha Waldfläche. Der Ortsteil Hohengebraching ist ca. 1.000 m, der Posthof ca. 650 m und Neudorf ca. 900 m entfernt. Die CSU nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Auch hinsichtlich der Fläche Posthof gilt, dass wir diese Fläche für einen Standort halten, an dem die Nutzung der Windenergie grundsätzlich ermöglicht werden könnte. Eine an diesem Standort errichtete Windenergieanlage würde unseres Erachtens weder das Ortsbild noch die Lebensverhältnisse der Bürger der Gemeinde Pentling betreffen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ausgeschlossen ist, dass der Betrieb von Windenergieanlagen auf diesem Flächen negatiGemeinderatssitzung vom 9. Februar 2023
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