38 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 02/2023 Aus dem lAndkreis Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2023 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Beizufügen sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original. Bei Übungsleiterlizenzen ohne Prägung, bei Ausdrucken der Übungsleiterlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, oder bei Lizenzaufteilung ist die zusätzliche Abgabe des Formulars „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ zwingend erforderlich. Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen. Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice – Kommunales – Kommunalaufsicht, Abgaben, Zuschüsse – Vereinspauschale des Freistaates Bayern (Übungsleiterzuschüsse) gewähren. Bei Fragen steht Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer EMail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten. Förderung: sport- und schützenvereine können jetzt ihre Anträge stellen Vereinspauschale jetzt beantragen – Stichtag 01. März 2023 Bisher haben Bauherren und Planer Bauanträge bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht. Nach der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen leitete die Gemeinde die Anträge an das Bauamt im Landratsamt Regensburg weiter. Im Landkreis Regensburg ändert sich dieser Verfahrensweg ab dem 1. Januar 2023: Dann erfolgt die Antragseinreichung sämtlicher Anträge, für deren Entscheidung die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, in digitaler oder Papierform direkt beim Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde. (Hintergrund: Die Bauaufsichtsbehörden sind die vom Freistaat Bayern geschaffenen Schnittstellen für die digitalen Bauanträge.) Künftig reichen also Bauherren und Planer ihre Anträge bevorzugt digital über das BayernPortal ein. Links hierzu finden Sie ab 1. Januar 2023 auf der Homepage des Landkreises. Für eine analoge Antragstellung können Bauherren ihre Bauanträge in einem verschlossenen Kuvert persönlich an der Infotheke des Landratsamts Regensburg abgeben, in den Briefkasten vor dem Haupteingang in der Altmühlstr. 3 werfen oder per Post (Empfehlung: per Einschreiben) an das Landratsamt senden*. Die betreffende Gemeinde wird anschließend vom Landratsamt beteiligt. An den Regelungen des Bauplanungsrechts und der Kompetenzen der Gemeinden sowie an dem Zeitraum, der den Gemeinden für die Entscheidung über das Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert das neue Verfahren nichts. Es ändert sich nur das Verfahren an sich. Die jeweilige Gemeinde bleibt für die Bauherren also nach wie vor der erste Ansprechpartner für baurechtliche Fragen rund um das geplante Bauvorhaben. Die Änderung des Verfahrens hat für die Bauherren den Vorteil, dass die Fachstellen und die jeweiligen Gemeinden zeitgleich beteiligt werden. Ein Antrag kann also von mehreren Stellen parallel bearbeitet werden. Da das Bauantragsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde und in der jeweiligen Gemeinde künftig parallel abläuft, fordern im Falle von fehlenden Unterlagen sowohl das Landratsamt als auch die jeweilige Gemeinde die Bauherren daher jeweils getrennt und unabhängig voneinander zur Nachlieferung von Unterlagen auf. Um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, werden alle Bauherren gebeten, einen vollständigen Bauantrag einzureichen. Zum 1. Januar 2023 finden Sie Informationen zum vollständigen Bauantrag auf der Homepage des Landkreises. Ausnahme: Nur bei den Verfahren Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung/Abweichung von gemeindlichen Bebauungsplänen beziehungsweise Satzungen bleibt der Ort der für die Abgabe gleich, nämlich die zuständige Gemeinde. 1. Persönliche Abgabe des Bauantrags im Landratsamt (Infotheke) Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg Öffnungszeiten: Mo: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15.30 Uhr, Di: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15.30 Uhr, Mi: 8 bis 12 Uhr, Do: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17.30 Uhr, Fr: 8 bis 12 Uhr 2. (Außerhalb der Öffnungszeiten) Einwurf in Briefkasten vor dem Haupteingang des Landratsamtes 3. per Post (Empfehlung: per Einschreiben) Landratsamt Regensburg, Bauabteilung Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg Digitaler Bauantrag – so geht’s anzeige
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