AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING DEZEMBER 2022 22 IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt.pentling@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 14. Januar 2023 Anzeigenschluss: Dienstag, 20.12.2022 Redaktionsschluss: Freitag, 16.12.2022 Sitzungsplan An folgenden Tagen sind im Jahr 2022 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen geplant: Do., 08. Dezember 2022 19:30 Uhr An folgenden Tagen sind im Jahr 2023 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen geplant: Do., 12. Januar 2023 um 19:30 Uhr Do., 09. Februar 2023 um 19:30 Uhr Do., 09. März 2023 um 19:30 Uhr Do., 30. März 2023 um 19.30 Uhr Do., 20. April 2023 um 19:30 Uhr Do., 11. Mai 2023 um 19:30 Uhr Do., 15. Juni 2023 um 19:30 Uhr Do., 06. Juli 2023 um 19:30 Uhr Do., 27. Juli 2023 um 19.30 Uhr Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der coronabedingten Situation die Sitzungstermine bzw. der Sitzungsort auch ändern könnten. Bitte beachten Sie daher entsprechende Hinweise auf unserer Homepage. Immer wieder gehen bei der Gemeinde Pentling Beschwerden von Mitbürgern ein, die sich über die Verunreinigung der Bürgersteige durch Hunde beklagen. Nach Art. 16 Bayer. Straßen- und Wegegesetz in Verbindung mit § 32 Straßenverkehrsordnung, hat derjenige, der eine Straße über das übliche Maß verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Dies trifft auch auf Verunreinigungen durch mitgeführte Tiere (z. B. Hunde) zu. Auch nach § 3 Abs. 2 Nr. b der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen imWinter, der Gemeinde Pentling vom 02.04.1984 ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Ebenso sind nach dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Abfallbeseitigungsgesetz Verunreinigungen durch kleinere Mengen von Fäkalien, wie Hundekot, mit Geldbuße oder einemVerwarnungsgeld bedroht. Wir bitten deshalb alle Hundebesitzer erneut darauf zuachten, dass ihre Hunde die Bürgersteige und sonstige öffentliche Einrichtungen, insbesondere auch Kinderspielplätze, Kindergartenbereiche und die Beach – Volleyball - Anlage nicht verunreinigen. Bitte nutzen Sie die im Gemeindebereich aufgestellten Hundekottütenspender samt Entsorgungsbehälter. Verunreinigung der Bürgersteige und Kinderspielplätze durch Hundekot
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