Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

20 ABFALLENTSORGUNG Restmüll Mittwoch, 07.12.  Mittwoch, 21.12. Mittwoch, 04.01. Papiertonne Donnerstag, 01.12.  Freitag, 01.30. Dienstag, 31.01. Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl Entsorgungsservice von zu Hause abgeholt. Anmeldung: Tel. 0941/830 20-0 oder www.meindl-entsorgung.de Sperrmüll Sperrmüll wird nach Voranmeldung bei der Fa. Meindl über das Internetwww.meindlentsorgung.de oder per Sperrmüllkarte (erhältlich bei der Gemeinde) von zu Hause abgeholt. » Entsorgungsdaten online Alle Entsorgungsdaten finden Sie auch im Internet unter www.entsorgungsdaten.de. WEITERE TELEFONNUMMERN Grundschule Großberg 09405/2160  Grundschule Großberg  (Mittagsbetreuung) 09405/940663 Angrüner Mittelschule  Bad Abbach 09405/9501-0 Kindergarten Pentling 0941/93370  Kindergarten Großberg 09405/6211  Hand in Hand Kinderkrippe  Pentling 0941/698411-800 Kinderhort Großberg 09405/9699158  Seniorenpflegeheim  Haus Benedikt 0941/698411-0 Johannes-Hospiz 0941/899 355 01  Störung Strom REWAG (24 h)  0941/601-3555 Störung Strom Bayernwerk  0941/28003366 Störung Gas REWAG (24 h)  0941/601-3444 Wasserversorgung (WZV) 09406/9410-0  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING DEZEMBER 2022 Haushalt 2023, Festlegung des Investitionsprogramms 2023 bis 2026 Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf des Bau- und Investitionsprogrammes 2023-2026 haben alle Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung erhalten. Der ergänzte Entwurf liegt außerdem dieser Niederschrift als Anlage bei. Die einzelnen Punkte wurden zum Teil ausgiebig diskutiert. Unter Planungen wurden mittelfristig anstehende Baumaßnahmen aufgenommen, die jetzt ohne Zeitdruck detailliert geplant werden können und je nach Dringlichkeit verwirklicht werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Bau- und Investitionsprogramms den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr aufzustellen. Strombeschaffung 2023 – 2025 Ergebnis der Bündelausschreibung sowie Vergabe von Aufträgen In Kooperation mit dem Bay. Gemeindetag hat die KUBUS GmbH für die teilnehmenden Gemeinden wieder die Stromausschreibung für die Jahre 2023 – 2025 durchgeführt. Leider konnte im Rahmen der Bündelausschreibung kein Ergebnis erzielt werden, da sich keine Bieter beteiligt haben. Eine erneute Ausschreibung wird erst für 2024-2026 erfolgen, so dass die Gemeinde für 2023 anderweitig einen Stromlieferanten finden muss. Die Gemeinde hat einen jährlichen Verbrauch von ca. 536.000 kWh. Der Gemeinderat hat für die letzte Ausschreibung beschlossen, 100% Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beschaffen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation und den derzeitigen Preisen - der Strompreis, den die KUBUS GmbH für eine andere Ausschreibung erzielen konnte, liegt im Durchschnitt der nächsten 3 Jahre brutto bei 69,91 Ct/kWh (reiner Energiepreis 45,93 Ct/kWh) - empfiehlt die Verwaltung, auf die Neuanlagenquote bzgl. Ökostrom zu verzichten, um überhaupt mehrere Angebote zu erhalten und einen möglichst niedrigen Preis zu erzielen. Strombeschaffung 2023: Aufgrund der Dringlichkeit hat die Verwaltung bereits versucht, Angebote von Stromanbietern einzuholen. Die Ergebnisse werden im nichtöffentlichen Teil erörtert und soweit möglich im Nachgang zur Veröffentlichung freigegeben. Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Pentling auf die Neuanlagenquote bzgl. Ökostrom verzichtet. Neubau von vier Reiheneinfamilienhäusern mit Energiedach auf Fl.Nr. 2/3 Gem. Großberg, Heinrichstr. 99 Am 19.10.2022 ging bei der Verwaltung ein Bauantrag zum Bau von vier Reiheneinfamilenhäuser mit Energiedach in der Heinrichstr. 99, Großberg ein. Das bestehende Haus soll abgerissen werden. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Insofern hat sich das Gebäude gem. § 34 BauGB nach Art und Maß in die Umgebung einzufügen. Von den Maßen her gehört das beantragte Vorhaben, neben Heinrichstr. 88 zu den größten Gebäuden. Die Stellplätze können nachgewiesen werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Gemeinderat lehnt den Bauantrag ab. Anbau einer landwirtschaftlichen Holzscheune an eine bestehende Maschinenhalle, auf Fl.Nr. 321/2 Gem. Pentling Am 25.10.2022 ging bei der Verwaltung eine Bauvoranfrage für den Bau einer landwirtschaftlichen Holzscheune ein. Das Bauvorhaben erfolgt als Anbau an eine bestehende landwirtschaftlich Maschinenhalle. Das geplante Vorhaben soll auf der Fl.Nr. 321/2 Gem. Pentling erfolgen und befindet sich im Außenbereich. Es ist anzunehmen, dass eine Privilegierung gem. § 35Abs. 1 Nr. 1 BauGB da eine Landwirtschaft betrieben wird. Diese wäre jedoch noch dem Landratsamt nachzuweisen. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Neubau von Doppelhäusern in Seedorf 5, Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign; Nochmalige Behandlung wegen Ausgleichsflächen und gemeindlichen Einvernehmen Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.02.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von zwei Doppelhäusern in Seedorf 5, Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign verweigert. Mit Schreiben vom 24.10.2022 wurde die Gemeinde Pentling vom Landratsamt über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung informiert. Das Schreiben wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung übermittelt. Das Landratsamt beurteilt das Bauvorhaben als genehmigungsfähig sofern eine noch ausstehende Voraussetzung erfüllt wird. Weder gegen die Art der baulichen Nutzung noch gegen das Maß der baulichen Nutzung wird verstoßen. Es handelt sich von der Art umWohngebäude, welche in der Umgebung vorherrschend sind. Die Baukörper fügen sich vom Maß her ebenfalls in die Umgebung ein. Die Kubatur der Gebäude überschreitet nicht diejenige der näheren Umgebung. Auch die GRZ von 0,4 wird eingehalten, da nach BauNVO eine Überschreitung unter Berücksichtigung für Garagen und deren Zufahrten bis zu einem gewissen Maß zulässig ist. Die Gemeinde legt in Ihrer Ortsabrundungssatzung die zu erbringenden Ausgleichsflächen im nördlichen Teil des Grundstückes fest. Der Bauantragsteller ist von diesen festgelegten Flächen nicht Eigentümer und Gemeinderatssitzung vom 10.November 2022

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