Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

OKTOBER 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg Süd erhöht ab 1. Oktober 2022 den Preis für Trinkwasser von 1,10 €/m³ auf 1,39 €/m³. Die letzte Erhöhung desWasserpreises erfolgte vor 18 Jahren am 1. Oktober 2004. Die jetzige Anhebung der Wassergebühr wird mit den stark gestiegenen Energiekosten begründet. Für einen 4-Personenhaushalt wird die nächste Jahresabrechnung im Durchschnitt um circa 50 Euro höher ausfallen. Der Preis für Bauwasser steigt von 2,20 €/m³ auf 2,78 €/m³. Die Kalkulation des neuen Wasserpreises hat der Wasserzweckverband durch das Kommunalberatungsbüro Stefan Bieramperl + Birgit Mühlbauer vornehmen lassen. Zugrunde gelegt wurde eine Strompreiserhöhung auf 0,40 €/kWh. Bisher kostete der Strom 0,17 €/kWh. Die Verbandsräte beschlossen einstimmig die Gebührenanpassung in der Verbandsversammlung am 14.09.2022. Sollte der Strompreis weiter ansteigen, müssen die Gebühren in zwei Jahren erneut angepasst werden. Der Zweckverband ist aufgrund der Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) gesetzlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren festzusetzen. Preiserhöhung für Trinkwasser Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr OnlineFinanzamt unter www.elster.de abgeben. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de , in Ihrem Finanzamt oder bei den Gemeinden. In der Gemeinde Pentling erhalten Sie die Vordrucke zu den Öffnungszeiten in der Kasse bei Frau Nadler. Bitte beachten Sie, dass in der Gemeinde keine Beratung zum Ausfüllen der Dokumente stattfinden kann. Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die Gemeinde Pentling weist darauf hin, dass alle Eigentümer von Grundbesitz im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen der Gemeinde Wenzenbach Amtsblatt An alle Haushalte Oktober 2019 Herbstlicher Blick auf Wenzenbach November 2019 Pentlinger Mitteilungsblatt Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Pentling Eingangstor zur Altstadt von Corciano FOTO: JOSEF EDER Bekanntmachungsorgan der Marktgemeinde Mitteilungsblatt des Marktes November 2019 ▼ANZEIGE Pollenrieder Kircherl FOTO: ALEX NIEBLER Alle Ausgaben als ePaper und zum Download: www.das-amtliche.info Online- Leser? IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6 93164 Laaber info@dtpd.com https://www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt.pentling@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 12. Nov. 2022 Anzeigenschluss: Freitag, 28.10.2022 Redaktionsschluss: Mittwoch, 26.10.2022

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