Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Lkr. Regensburg-Süd weist darauf hin, dass durch den Einbau des digitalenWasserzählers die Ablesung per Funk durch den Zweckverband erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Zählerstände der Gartenwasserzähler direkt über das Bürgerportal an die Realsteuerstelle Regensburg gemeldet werden müssen. Die Gemeinde Pentling bittet Sie daher umAblesung des Zählerstandes Ihres Gartenwasserzählers zum 30.09.2022. Hierzu erhalten Sie im September ein Ableseschreiben mit zugehöriger Ablesekarte von der Realsteuerstelle Regensburg. Die Eingabe Ihrer Verbrauchsdaten ist vom 24. September bis 7. Oktober 2022 unter www.pentling.de „Bürgerportal“ möglich. Gehen Sie hierzu auf dieses Symbol auf der Startseite: In begründeten Ausnahmefällen ist die Meldung in Papierform weiterhin möglich; verwenden Sie hierzu lediglich den im Ablesebrief abgedruckten Ableseausschnitt und senden Sie ihn direkt an die Realsteuerstelle Regensburg, Altmühlstr. 1a, 93059 Regensburg. Sollten wir Ihre Zählerdaten bis dahin nicht erhalten haben, können die Abzugsmengen bei der Gebührenabrechnung leider nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten keine weitere Aufforderung mehr! AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING SEPTEMBER 2022 20 Ablesung der Gartenwasserzähler Sitzungsplan An folgenden Tagen sind im Jahr 2022 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen geplant: Donnerstag, 15. September, 19:30 Uhr  Donnerstag, 13. Oktober, 19:30 Uhr  Donnerstag, 10. November, 19:30 Uhr  Donnerstag, 08. Dezember, 19:30 Uhr  Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der coronabedingten Situation die Sitzungstermine bzw. der Sitzungsort auch ändern könnten. Bitte beachten Sie daher entsprechende Hinweise auf unserer Homepage. Baustelle Matting Die Asphaltbauarbeiten an der Wolfgangstraße werden ab Montag, 19. September 2022 bis Dienstag, 20. September 2022 durchgeführt. Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de , in Ihrem Finanzamt oder bei den Gemeinden. In der Gemeinde Pentling erhalten Sie die Vordrucke zu den Öffnungszeiten in der Kasse bei Frau Nadler. Bitte beachten Sie, dass in der Gemeinde keine Beratung zumAusfüllen der Dokumente stattfinden kann. Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die Gemeinde Pentling weist darauf hin, dass alle Eigentümer von Grundbesitz im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen

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