AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING AUGUST 2022 20 Am 20. und 21. Juli 2022 fanden Bürgerversammlungen in Neudorf und Poign mit Ortssprecherwahl statt. Für den Ortsteil Neudorf wurde Herr Max Heinzmann und für den Ortssteil Poign Herr Andreas Beck zum Ortssprecher gewählt. Erste Bürgermeisterin Barbara Wilhelm und dritter Bürgermeister Franz Geiselhöringer gratulieren den Herren zu ihrer neuen Aufgabe. Ortssprecher werden in den Ortsteilen gewählt, die keine Gemeinderäte stellen. Fotos: JoseF eder Ortssprecherwahlen in Neudorf und Poign Aus gegebenemAnlass wird darauf hingewiesen, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder hineinwachsen, gerade für Passanten, aber auch für Fahrzeuge, eine Verkehrsgefährdung darstellen. Immer wieder müssen wir feststellen, dass manche Gehsteige von Fußgängern gar nicht oder nur unter starker Behinderung benutzt werden können, weil sie durch überhängende Zweige oder überwucherte Zäune und nicht zurückgeschnittene Bodenpflanzungen fast unbegehbar geworden sind. Dies ist besonders an den Stellen gefährlich, an denen Fußgänger, insbesondere ältere Mitbürger und Kinder, dadurch gezwungen werden, auf eine stark befahrene Straße auszuweichen. Auch bei Nässe stellen überhängende Zweige in Kopfhöhe eine besondere Zumutung für Fußgänger dar. Wir machen Sie deshalb auf Ihre Pflicht zum Zurückschneiden der Bäume und Sträucher aufmerksam. Die Anpflanzungen auf öffentlichen Wegen und Straßen müssen so ausgerichtet werden, dass Sie nicht in den Gehweg hineinragen, bzw. über Geh- und Radwegen ein Mindestlichtraum von 2,5 m bzw. über Fahrbahnen von 4,5 m freigehalten wird. Der Lichtraum setzt sich zusammen aus der maximal zulässigen Höhe eines Fahrzeuges einschließlich Bewegungsspielraum und Sicherheitsabstand. Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und schneiden Sie Ihre Bepflanzung im Bedarfsfalle zurück. Der anfallende Baum- und Strauchschnitt kann am Grüngutlagerplatz beim Wertstoffhof kostenlos entsorgt werden. Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Gehwegen und Straßen Jährliche Grabsteinprüfung auf den Friedhöfen Pentling und Graßlfing Die Gemeinde Pentling hat zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht alle Grabmale auf den gemeindlich verwalteten Friedhöfen jährlich mindestens einmal auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die Überprüfung auf den Friedhöfen in Pentling und Graßlfing findet dieses Jahr voraussichtlich in der Woche vom 06. – 08. September statt und wird, wie auch bereits im vergangenen Jahr, von einem externen Prüfer durchgeführt. Interessierte Grabnutzungsberechtigte haben die Möglichkeit am Prüftermin teilzunehmen. Es wird gebeten, die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Der genaue Tag der Standsicherheitsprüfung konnte von Seiten des beauftragten Prüfers bis Redaktionsschluss noch nicht mitgeteilt werden. Sobald der genaue Termin feststeht, wird dieser auf der Homepage der Gemeinde Pentling veröffentlicht. Die Grabnutzungsberechtigten der Gräber, die bei der Prüfung beanstandet wurden, werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur zeitnahen Instandsetzung des Grabmals aufgefordert. v.l. Franz Geiselhöringer, Andreas Beck, Barbara Wilhelm v.l. Franz Geiselhöringer, Max Heinzmann, Barbara Wilhelm
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=