Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING AUGUST 2022 18 Den Gemeinderäten wurden der Bericht und das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit der Sitzungseinladung übersandt. Im Haushaltsplan 2021 wurde aufgrund der prognostizierten Auswirkungen der Corona-Pandemie lediglich mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 376.600 € kalkuliert. Der prognostizierte Wirtschaftseinbruch fand glücklicherweise nicht statt und auch die Gemeinde Pentling ist bisher sehr gut durch die Krise gekommen. 2021 konnten sogar Mehreinnahmen imVerwaltungshaushalt, u.a. bei der Einkommens- und Gewerbesteuer, erwirtschaftet werden. Durch diese zusätzlichen Einnahmen sowie Minderausgaben bei den Unterhaltskosten, konnte demVermögensaushalt ein Betrag von 2.881.230 € zugeführt werden. Nach Abzug der Ausgaben imVermögenshaushalt und dem Übertrag der benötigten Haushaltsreste konnten der allgemeinen Rücklage 23.229 € zugeführt werden. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO) hat der Gemeinderat die Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 363/27, TFL 363/26 Gem. Hohengebraching, Fl.Nr. 529/32 Gem. Großberg; Regensburger Straße 100 Am 13.06.2022 ging bei der Gemeinde Pentling eine Bauvoranfrage ein. Es soll auf den Fl.Nrn. 363/27, TFL 363/26 Gem. Hohengebraching, Fl.Nr. 529/32 Gem. Großberg, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage entstehen. Das Grundstück liegt imAußenbereich, direkt imAnschluss an eine Bebauung. Auf gleicher Linie endet die Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Das Vorhaben wäre ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich und ist genehmigungsfähig sofern die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan sieht die Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen vor. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Streusalz für 1 Jahr bei der Fa. Südwestdeutsche  Salzwerke AG rd. 22.000 €. Bekanntgabe von Bauvorhaben Terrassenüberdachung, Bruckgartenweg 8  MFH Reiterweg 4 wurde gemäß den ersten Plä-  nen aus der GR-Sitzung vom 17.06.2021 vom LRA genehmigt. Der Stauraum vor dem Multiparker wurde mit 3m eingehalten. Eine Abweichung zu den Abstandsflächen wurde erteilt. Information zu aktuellen Themen Termine Bürgerversammlungen:  20.07.22 Poign/Seedorf mit Ortssprecherwahl 21.07.22 Neudorf mit Ortssprecherwahl 21.09.22 Matting 22.09.22 Pentling/Hölkering 28.09.22 Großberg/Graßlfing 29.09.22 Hohen-/Niedergebraching 14.07.22 Besichtigung Schlossstraße 8, 8a Deutschkurse im Bürgersaal insbes. für ukraini-  sche Flüchtlinge von VHS Fertigstellung der Kinderkrippe Haus Benedikt,  heute fand Begehung durch LRA statt. Gigabitausbau im Gemeindegebiet; Abgabe des laufenden Projektes im Bayerischen Förderverfahren an die LNI GmbH Der Gemeinderat hat grundsätzlich beschlossen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie die weißen und grauen Flecken auszubauen. Daraufhin wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt und mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.02.2022 hat der Gemeinderat das Ausbaugebiet (Matting, Irading, Seedorf, Nußhof, Posthof) festgelegt. Die Gemeinde Pentling ist Gesellschafterin bei der LNI GmbH. Der GmbH wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2020 im Rahmen des Gesellschafter-vertrages Aufgaben übertragen, welche den Glasfaserausbau in der Gemeinde beinhaltet. Ursprünglich war vorgesehen, dass dieses Projekt noch von der Gemeinde abgewickelt wird, da man zum Zeitpunkt des Beitritts zur LNI GmbH schon sehr weit mit den Planungen war und keine Zeitverzögerung mehr in Kauf nehmen wollte. Vom Ing.-Büro Ledermann wurde ein Vergleich aufgestellt, welcher das bayerische Förderprogramm und das Bundesförderprogramm vergleicht. Wesentlichster Unterschied ist, dass das bayerische Förderprogramm mit einer Pauschale pro Anschluss finanziert und das Bundesprogramm nach tatsächlichen Kosten. Die aktuelle Kostenschätzung ist aus dem Jahr 2021. Ab einer Kostensteigerung von 15%- 18% ist das Bundesförderprogramm das Günstigere. Die LNI GmbH ist nun auf die Gemeinde zugekommen, dass sie ohne Zeitverzug das Projekt übernehmen würde. Vertragsrechtlich ist dies unproblematisch. Hierzu wurde ein Zeitplan zur Abwicklung des Projektes aufgezeigt: Bis August 2022 wird der Förderantrag gestellt und parallel ein Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Das Hauptverfahren mit Auswertung und Feinplanung würde bis Dezember 2022 erfolgen. Mitte 2023 könnte mit dem Bau begonnen werden. Ferner kann im Bundesförderprogramm das bereits errichtete Leerrohrsystem in Matting von der LNI GmbH abgekauft werden. Im bayerischen Programm kann es lediglich verpachtet werden. Die Amortisationszeit mit diesen Pachteinnahmen würde sich auf ca. 21 Jahre hinziehen. Ferner könnte im Bundesverfahren mit relativ wenig Mehrkosten von ca. 172.000 € das gesamte Gebiet (einschließlich der Höfe wie z.B. Kohlenschacht) erschlossen werden. Es deutet sich an, dass ein späterer Ausbau dieser Einzelgehöfte viel teurer kommen wird oder finanziell gar nicht mehr darstellen lässt. Die Gemeinde Pentling hätte bei der Abgabe an die LNI GmbH verschiedene Vorteile: Korrekte Zuordnung der Aufgabe gemäß Gesell-  schaftervertrag Nutzen des Know-Hows der LNI GmbH sowohl in  der Abwicklung des Projektes als auch beim späteren Betrieb mit den anstehenden Pflichten wie z.B. Netzdokumentation Einsparung von Personalressourcen in der Ge-  meindeverwaltung Pentling Die LNI GmbH würde die Fördermittel zum Ausbau beantragen und das Projekt durchführen. Sie wird Eigentümerin des passiven Netzes; ein eigener Betrieb des Netzes ist nicht geplant. Die Gemeinde Pentling leistet den Eigenanteil der Kosten an die LNI GmbH als echten Zuschuss an die Gesellschaft. Die Gesellschafteranteile bleiben gleich. Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel ERÖRTERUNG DES SACHVERHALTS Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikations-infrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 12. Juli 2021 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie – KofGibitR) ergänzt werden. Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Pentling nach aktueller Beschlusslage von Bau- und Materialkosten in Höhe von 1.921.000 EUR auszugehen. BESCHLUSS: Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen  Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die  Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewillig-  ten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Kommune zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen. Der Gemeinderat beschließt das bisher beschlossene Ausbaugebiet zu erweitern. Es soll das Erschließungsgebiet PEN 1, 1.1, 1.2, sowie PEN 2 und 2.1 mit aufgenommen werden. Es erfolgt somit ein Gesamtausbau der möglichen Adressen. Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich auf ca. 3.067.000 €. Der kommunale Eigenanteil hiervon beträgt ca. 613.000 € Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2022 IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt.pentling@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. 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