Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JULI 2022 20 Gigabitausbau im Gemeindegebiet; Abgabe des laufenden Projektes im Bayerischen Förderverfahren an die LNI GmbH Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, da noch nicht alle relevanten Sachverhalte zum Sitzungstag vorliegen. Mit der Absetzung des Tagesordnungspunktes wurden die Gemeinderäte rechtzeitig informiert. Gigabitausbau im Gemeindegebiet; Fortsetzung des Ausbaus im „grauen Flecken Programm“ des Bundes mit Inanspruchnahme von Fördermitteln für Beratungsleistungen BUND durch die LNI GmbH Im Rahmen des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur sieht die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 („novellierte Bundesförderrichtlinie“) nach Ziffer 3.3 die Möglichkeit vor, unter gewissen Voraussetzungen Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Bewilligungsverfahrens und/oder die Realisierung eines bewilligten Vorhabens in Anspruch zu nehmen. Dabei stehen für Kommunen bis zu EUR 50.000,00 bzw. für Landkreise bis zu EUR 200.000,00 zur Verfügung, vgl. Ziffer 6.11 novellierte Bundesförderrichtlinie. Die Gemeinde Pentling ist Gesellschafterin in der LNI. Diese setzt als öffentliche Infrastrukturgesellschaft die entsprechenden Ausbauprojekte für die Kommune auf Grundlage einer gesondert abgeschlossenen Aufgabenübertragungsvereinbarung um. Die Refinanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der LNI insbesondere durch Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen. Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat folgendes: Die Gemeinde Pentling ermächtigt die Laber-  Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe Unterstützungsleistungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH verwendet  die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und dokumentiert die Mittelverwendung. Neubau Bauhof; Festlegung auf einen Planentwurf Am 12.05.2022 wurden dem Gemeinderat zwei Entwurfszeichnungen für den Neubau des Bauhofes dargestellt. Die Vorschläge wurden eingehend diskutiert. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen die Variante 1 b zu verwirklichen, da die nutzbare Hoffläche für den Bauhof in dieser Variante größer ist. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfszeichnung der Variante 1 b zu. Das Architekturbüro Gutthann wird beauftragt auf dieser Basis und den bisherigen Beschlussfassungen den Entwurf auszuarbeiten und mit einer Kostenschätzung zu hinterlegen. Ferner soll das Planungsbüro für Heizung Lüftung Sanitär Vorschläge mit Kostenschätzungen und Amortisationszeiten für die verschiedenen möglichen Heizungsarten erarbeiten, um eine Entscheidungsgrundlage hierfür zu haben. Antrag der CSU-Fraktion; Verzicht der Gemeinde Pentling auf Aufzahlungen falls im Baugebiet „Jahnstraße“ der KfW-40 Standard nicht erreicht wird Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.04.2022 folgenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat Pentling möge beschließen: 1. Die Verkaufsbedingungen im Neubaugebiet  „Jahnstraße“ werden nachträglich zugunsten der Erwerber geändert. Die Errichtung eines Gebäudes im KfW 40-Standard ist ab sofort nicht mehr verpflichtend, sondern wird von der Gemeinde Pentling empfohlen. Die nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises bei nicht Einhaltung des KfW 40Standards entfällt. 2. Die Gemeinde Pentling erklärt dies gegenüber  den Erwerbern der Grundstücke in wirksamer Form. Die Kosten dieser Umsetzung trägt die Gemeinde Pentling. 3. Dies gilt nicht für die Parzellen 4, 9 und 43  Der Antrag selbst und die Begründung hierzu sind den Gemeinderäten zugegangen. Der Antrag ist Teil dieser Niederschrift. Ferner ist ein Schreiben mit Unterschriftsliste von einigen Baugrunderwerbern bei der Verwaltung eingetroffen, welche ein ähnliches Anliegen äußern. Auch dies wurde den Gemeinderäten zugesandt. Der Gemeinderat stimmt demAntrag der CSU-Fraktion vom 28.04.2022 zu. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Abstimmungsergebnis: Antrag abgelehnt Bestellung eines Verbandsrat Stellvertreters beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz Die Gemeinde Pentling ist seit 16.03.2021 Mitglied im Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Der Gemeinde steht ein Verbandsratsmitglied in der Versammlung zu. Mit Beschluss vom 01.10.2020 wurde Frau Bürgermeisterin Wilhelm als „geborenes“ Mitglied bestellt. Als Stellvertreter rückt 2. Bürgermeister Herr Hopfensperger bzw. 3. Bürgermeister Herr Geiselhöringer nach. Es ist ferner möglich, als weiteren Stellvertreter einen „gekorenen“ Vertreter zu entsenden. Bei der Einberufung der letzten Sitzung des Zweckverbandes hat sich gezeigt, dass ein weiterer Stellvertreter aus Termingründen durchaus Sinn machen würde. Der Gemeinderat benennt daher als weiteren Stellvertreter für den Verbandsrat den Geschäftsleiter Herrn Christoph Limmer. Dem Zweckverband ist dies mitzuteilen. Bekanntgabe von Auftragsvergaben keine  Bekanntgabe von Bauvorhaben Neubau EFH mit Einliegerwohnung, Parzelle 19  Baugebiet Jahnstraße Neubau EFH, Parzelle 38 Baugebiet Jahnstraße  Neubau DHH, Waldstr. 30  Nutzungsänderung zum Hofcafe, An der Donau  15 a Bau eines Pools, Lärchenstr. 10  Information zu aktuellen Themen Die Einführung eines Ratsinformationssystems  wird nun gefördert. Die Verwaltung hat sich für ein Produkt der Fa. Kommune-Aktiv entschieden. Ein Zuwendungsantrag wurde gestellt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Auftragsvergabe. Vermessung Baugebiet Jahnstraße soll Ende Juni  im unteren Teil beginnen. Theaterveranstaltung auf Rathausplatz am  16.07.2022 Auflösung Arbeitskreis Frauen (letzte Sitzung am  06.07.2022) Die Gemeindebürger der Ortsteile Neudorf,  Poign/Seedorf wurden mit Rückmeldeschein angeschrieben ob Interesse an einem Ortssprecher besteht. Sofern ein Drittel (Art. 60a GO) dies bejaht wird eine Wahl abgehalten. Jahreshauptversammlung TSV Großberg e.V. am  06.07.2022 Gemeinderatssitzung vom 02. Juni 2022 Liebe Absolventinnen und Absolventen, es ist geschafft - Sie haben Ihre Schulzeit erfolgreich abgeschlossen und dafür viele Anstrengungen auf sich genommen! Sie haben einen Schulabschluss in der Tasche, auf dem Sie Ihre Zukunft bauen können und starten nun in einen neuen Lebensabschnitt. Ich möchte Sie gerne zu einer kleinen Feierstunde einladen, um Ihnen persönlich zu Ihrem Abschlusszeugnis gratulieren und Ihnen ein kleines Präsent überreichen zu können. Ihr Kommen würde mich sehr freuen! Ich hoffe, dass ich Sie am Donnerstag, den 21. Juli 2022 um 16:00 Uhr im Rathaus begrüßen darf. Herzliche Grüße Ihre Barbara Wilhelm 1. Bürgermeisterin Hinweis: Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 15. Juli 2022 an Birgit Burgel, Tel. 0941-9208217 oder per mail birgit.burgel@pentling.de Einladung an alle Schulabsolventinnen und -absolventen

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