Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

33 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 06/2022 Aus dem lAndkreis Ab 01. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn eine sogenannte Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorliegt. Der Bundesrat hat am Freitag das entsprechende Gesetzesverfahren für den Übergang zur Grundsicherung nach dem SGB II verabschiedet. Welche Änderungen damit verbunden sind, dazu gibt das Jobcenter Landkreis Regensburg einige wichtige Informationen. Geflüchtete aus der Ukraine bekommen ab dem 1. Juni neben Geld auch leichteren Zugang zu Integrationskursen oder zum Arbeitsmarkt. Für die finanzielle Versorgung und Integration sind dann die Jobcenter zuständig. Informationen hierzu und eine Online-Antragsstellung sind auf www.arbeitsagentur.de/ukraine ab sofort zum 01.06.2022 möglich. Direkt nach Aushändigung der Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels beim Ausländeramt, kann ein Antrag beim Jobcenter – das ebenfalls im Gebäude des Landratsamtes untergebracht ist – persönlich gestellt werden. Weitere Fragen, die derzeit dem Jobcenter gestellt werden: Ich beziehe bereits Asylbewerberleistungen vom Sozialamt, habe ich beziehungsweise haben wir auch Anspruch auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter? Wenn Sie nach dem 24. Februar 2022 eingereist sind und bereits vor dem 01. Juni 2022 Asylbewerberleistungen beziehen, werden wir Sie von uns aus kontaktieren beziehungsweise Sie werden von uns angeschrieben, um notwendige Informationen für die Berechnung und Bewilligung des Arbeitslosengeld II einzuholen. Eine zusätzliche Antragsstellung ist in diesem Fall nicht notwendig. In einem Übergangszeitraum bis zum 31. August 2022 erhalten Sie weiterhin solange Asylbewerberleistungen, bis Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld II erhalten. Was kann ich schon jetzt tun? Krankenkassenwahl: Beim Arbeitslosengeld II werden Sie vom Jobcenter krankenversichert. Bitte informieren Sie sich bereits jetzt hierzu und wählen eine gesetzliche Krankenkasse aus, die Sie dann dem Jobcenter mitteilen. Bankkonto: Das Jobcenter überweist die Geldleistungen auf ein deutsches Bankkonto. Falls noch nicht geschehen, eröffnen Sie bitte schnellstmöglich ein eigenes Bankkonto bei einer Bank Ihrer Wahl. Die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Bankkontos wurden angepasst, so dass die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung vom Ausländeramt und Ihr Reisepass aus der Ukraine ausreichen. Kindergeld: Ab 01. Juni 2022 haben Sie mit einer Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis auch Anspruch auf Kindergeld, das Sie ab sofort online beantragen können unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld Ich habe bereits Unterlagen für das Jobcenter ausgefüllt und abgegeben, was muss ich noch tun beziehungsweise beachten? Wenn Sie bereits Unterlagen für das Arbeitslosengeld II beim Jobcenter oder Landratsamt abgegeben haben, helfen diese Ab 1. Juni ist das Jobcenter für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zuständig anzeige Fortsetzung auf Seite 34

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