MAI 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 21 Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach demWert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig von Ihnen ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Waren Sie am 01. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnprojekts oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag. Was ist zu tun? Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 01. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de oder in Ihrem Finanzamt. Wichtiger Hinweis! Grundsätzlich brauchen Sie keine Belege mit Ihrer Grundsteuererklärung einzureichen. Beabsichtigen Sie dennoch Belege einzureichen, reichen Sie diese bitte nicht im Original, sondern nur als Kopie ein. Alle eingereichten Belege werden von der Steuerverwaltung gescannt und in der Regel anschließend vernichtet. Sie sind steuerlich beraten? Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen. Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung? Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de. Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar unter: 089/30 70 00 77. In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab. Neuregelung der Grundsteuer Immer wieder kommt es beim jährlichen Ablesen der Wasserzähler oder spätestens bei der Zustellung der Verbrauchsgebührenabrechnung zu bösen Überraschungen. Die Verbrauchsmengen haben sich gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht und erhebliche Nachzahlungen fallen an. Die erhöhte Verbrauchswerte sind erfahrungsgemäß auf Wasserrohrbrüche, undichte Spülkästen an Toiletten, trotzendeWasserhähne, undichte Überdruckventile im Heizraum, defekte Entkalkungsanlagen o.ä. zurückzuführen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie als Abnehmer selbst für die Überwachung der Hausinstallation und die Übernahme der erhöhten Kosten aufgrund von Schadensfällen verantwortlich sind. Vermeiden Sie dieses Ärgernis indem Sie Ihren Wasserverbrauch regelmäßig kontrollieren und am besten monatlich den Zählerstand notieren! Auffällige Anzeichen für einen Defekt an der Hausinstallation sind ein sich ständig drehender Wasserzähler oder ein plötzlich angestiegener Wasserverbrauch gegenüber dem Vormonat. Bei Auffälligkeiten können Sie nun schnell reagieren. Melden Sie einen deutlich erhöhten Verbrauch sofort beim Zweckverband für Wasserversorgung, Landkreis Regensburg-Süd (Tel.: 09406/94 100). Geben Sie hierbei das Übergabedatum und den Wasserzählerstand bei Übergabe an. Wenn Sie Ihre Endabrechnung erhalten, kontrollieren Sie bitte auch diese umgehend und melden Auffälligkeiten zeitnah dem Zweckverband. NOTRUFNUMMER FÜR SCHÄDEN AN DER ÖFFENTLICHEN WASSERLEITUNG: Während der Geschäftsöffnungszeiten: Tel.: 09406/94 10-0 Außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten: Tel.: 09406/94 10 -0 0172-759 65 40 0172-759 47 23 Aufruf zur Selbstkontrolle des Wasserzählers und Sorgfaltspflicht der Abnehmer Vorläufiger Sitzungsplan An folgenden Tagen sind im Jahr 2022 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen geplant: Donnerstag, 12. Mai 19:30 Uhr Donnerstag, 02. Juni 19:30 Uhr Donnerstag, 07. Juli 19:30 Uhr Donnerstag, 28. Juli 19:30 Uhr Donnerstag, 15. September 19:30 Uhr Donnerstag, 13. Oktober 19:30 Uhr Donnerstag, 10. November 19:30 Uhr Donnerstag, 01. Dezember 19:30 Uhr Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der coronabedingten Situation die Sitzungstermine bzw. der Sitzungsort auch ändern könnten. Bitte beachten Sie daher entsprechende Hinweise auf unserer Homepage. Fotografier-Hinweis Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen der Gemeinde Fotos gefertigt werden, insbesondere Übersichtsaufnahmen des Festakts sowie Gruppenbilder bei Empfängen. Die Aufnahmen finden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwendung. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Veranstaltung den anwesenden Fotografen oder die anwesende Fotografin an, damit Ihr Wunsch berücksichtigt werden kann. Wer ebenfalls durch eine Spende helfen möchte, kann diese gerne im Rathaus abgeben oder unter Verwendungszweck: Glückstopf an folgende Bankverbindung überweisen: Sparkasse Regensburg, IBAN: DE95 7505 0000 0201 9500 60, BIC: BYLADEM1RBG oder Raiffeisenbank Regensburg, IBAN: DE56 7506 0150 0000 4017 06, BIC: GENODEF1R02. Jede Spende wird wie oben beschrieben verwendet und kommt bedürftigen oder behinderten Menschen zugute. „Glückstopf“ der Gemeinde Pentling Die Gemeinde Pentling sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für verschiedene Liegenschaften Sie bringen folgende Voraussetzungen mit: Einschlägige Erfahrung in der Gebäudereinigung Zuverlässigkeit Teamfähigkeit Freundlicher Umgang Volljährigkeit Ihre Aufgabe ist die Reinigung verschiedener Liegenschaften. Aufgrund dessen können wir sehr flexibel auf die Ihnen gewünschte Stundenzahl (maximal 23 Stunden/Woche) und Arbeitstage sowie Arbeitszeiten eingehen. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann bewerben Sie sich gerne per Email unter info@pentling.de oder auf dem Postweg unter folgender Adresse: Gemeinde Pentling, Am Rathaus 5, 93080 Pentling. Auskünfte erteilt Ihnen Herr Limmer oder Herr Maier im Rathaus (Tel.0941/92082-29 oder -27).
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