Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

15 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 02/2022 die historische seite Abbacher Gerichtsschreiber; 8. Mathias Treutinger; 9. Jakob Poschenrieder. Gerichtsschreiber Fischer, der selbst auch Siedler wurde, schlug als Ortsname „Seedorf“ vor. Der „See“ war ein kleines Weiherl östlich in der Flur „Himmel“ (zwischen Autobahn und Hohenedernberg). Bis vor einigen Jahrzehnten konnte man aber auch den Namen „Obere Heid“ hören. Mit dem Gemeindeedikt von 1818 kam Seedorf zur Gemeinde Poign; seit 1978 gehört das Dorf zur Gemeinde Pentling. Neudorf Um die Errichtung von Neudorf (Haidneudorf) kümmerte sich ab 1725 das Pflegegericht Haidau. Hier erhielt jeder Bewerber nur 14 bis 18 Tagwerk. 1732 hatten sich acht Söldner (= Kleinbauern, die sich als Tagelöhner oder Handwerker einen „Sold“ dazuverdienen mussten) angesiedelt und 1752 waren es zehn mit verschiedenen Hofgrößen sowie ein Hirthaus. Darunter waren auch ein Wirt (mit dem Recht zur Ausübung der Bäckerei, Metzgerei und Krämerei) und ein Hafner, der aus der nahen Degelgrube Ziegelerde entnehmen konnte. Im Jahre 1732 klagten die Siedler in einer Bittschrift an die kurfürstliche Hofkammer, in einem trockenen Sommer wachse überhaupt kein Getreide. Wenn ihnen das Stift St. Emmeram nicht immer wieder unter die Arme gegriffen hätte, wären sie schon längst verdorben. 1740 sind als Siedler in Neudorf angeführt: 1. Hans Aumer; 2. Mathias Hendlmayr; 3. Michael Kammermayr; 4. Christoph Schmidt; 5. Johann Jobst; 6. Antoni Schmidt; 7. Georg Ramsteiner; 8. Mathias Weißenhammer; 9. Tobis Kastenmayr; 10. Mathias Pichlmayr, Wirt. Mit dem Gemeindeedikt 1818 wurde Neudorf eine selbständige Gemeinde. Zu ihr gehörten als weitere Gemeindeteile Tenacker, Höhenhof, Nußhof und Posthof. Bei der von König Ludwig I. veranlassten Gebietsreform 1837 wurde der Regenkreis in „Kreis Oberpfalz und Regensburg“ umbenannt. Es kam dabei jedoch zu einer neuen Grenzziehung quer durch unsere heutige Gemeinde: Neudorf („Heiden-Neudorf“, bis 1971 auch „Haidneudorf“), Posthof und Nußhof bleiben imRegenkreis und somit in der Oberpfalz (Landgericht Stadtamhof). Alle anderen „Altgemeinden“ wurden nach Niederbayern mit Kreissitz Landshut (Landgericht Kelheim) ausgegliedert. 1857 wurde dies wieder rückgängig gemacht: Das Landgericht Kelheim musste elf Gemeinden an das Gericht Stadtamhof abgeben. Somit kamen auch Graßlfing, Großberg, Hohengebraching, Matting, Pentling und Poign endgültig in den Regierungsbezirk „Oberpfalz und Regensburg“. 1974 schloss sich die Gemeinde Neudorf mit Hohengebraching zusammen, seit 1978 gehört Neudorf zur Gemeinde Pentling (die ehemaligen Ortsteile Tenacker und Höhenhof kamen nach Obertraubling). Nußhof und Nußgarten 1727 wurde der Nußhof erbaut. Dem Siedler Bernhard Jobst ließ das Haidauer Gericht beim Erwerb der Gründe freie Hand. Der Nußbauer hat „soviel ihm gelustet und er zuwegs bringen konnte, unter sich gebauscht“. Der Nußhof war 1752 der größte aller Heidegüter mit 90 Tagwerk, 206 Kreuzruten (1 Kreuzrute = ca. 8,5 m²). Das benachbarte Gütel Nußgarten („Klein-Nußgarten“; existiert heute nicht mehr) erhielt nur 14 Tagwerk, 12 Kreuzruten. Bericht und Fotos: ortsheiMatPFleger hans weigert Anzeigenhotline:  0941 / 44806813  info@das-amtliche.info Pentlinger Mitteilungsblatt Zum Nach- und Weiterlesen: Deml J. (1927): Besiedlung der Hohengebrachinger Heide. VHVO 78 (1928) S. 107 - 180 Motyka G. (1987). Pentling. Gemeinde mit großer Vergangenheit. Pentling: Gemeinde, S. 80 – 96 Schaffelhuber L. (2010): Einöd-Höfe und Weiler in der Gemeinde Pentling. Pentling: Eigenverlag Völkl G. (1973): Planmäßig errichtet wurden um 1725 die Reihendörfer Seedorf und Neudorf. In: Die Oberpfalz 61 (1973) S. 205 – 208

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=