Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING APRIL 2022 16 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 mit Finanz- und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 Der Gesamthaushalt liegt bei 22.378.500 € (Vorjahr: 22.009.200 €). Der Verwaltungshaushalt steigt gegenüber dem Vorjahr um 10,25 % auf 14.256.300 € (Vorjahr: 12.930.800 €). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.302.000 € (Vorjahr: 376.600 €). Der Vermögenshaushalt schließt mit 8.122.200 € (Vorjahr: 9.078.400 €). Zusätzlich stehen noch Haushaltsreste aus dem Vorjahr für Baumaßnahmen und andere Investitionen zur Verfügung. Die Gemeinde ist schuldenfrei, Kreditaufnahmen sind für 2022 nicht vorgesehen. Auch in den Finanzplanungsjahren 20232025 ist nach derzeitigem Stand keine Kreditaufnahme notwendig. Sollten die geplanten Baumaßnahmen (v.a. der Neubau des Bauhofs und des FW-Gerätehauses Großberg) jedoch höhere Kosten, als bis dato für die Finanzplanungsjahre eingeplant, verursachen oder weitere Investitionsmaßnahmen hinzukommen, könnte eine Kreditaufnahme notwendig werden. Das Kassenkreditvolumen liegt bei 2,35 Mio €. Eine Inanspruchnahme des Kassenkreditvolumens wird im Haushaltsjahr 2022 vermutlich nicht notwendig werden. Die weiteren Eckdaten des Haushalts sind dem Vorbericht zu entnehmen. Den gesamten Haushaltsplan haben alle Gemeinderäte erhalten. Der Haushaltsplan 2022 wurde von Kämmerer Markus Maier ausgearbeitet. Er wurde den Gemeinderäten in der Sitzung nochmals kurz vorgestellt. Die Gemeinde Pentling ist bis dato gut durch die Corona-Krise gekommen und ist finanziell solide aufgestellt. Trotz alledem gibt es noch Unwägbarkeiten aufgrund der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges, die sich auf den Haushalt auswirken könnten. Darauf wurde sowohl im Vorbericht als auch bei der Vorstellung des Haushalts in der Gemeinderatssitzung hingewiesen. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan sowie den Finanz- und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 und den Stellenplan 2022. Die Fertigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2022 sowie des Finanzplans 2021-2025 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Bekanntgabe von Bauvorhaben Carport, An der Kuchelbreite 19  Garage, Fischerstr. 5  Terrassenüberdachung, Jahnstr. 22 a  Anbau einer Wohneinheit, Rosenweg 13 (Bauvor-  anfrage) Bekanntgabe von Auftragsvergaben Die Ingenieurgesellschaft Dr. Spang in Bochum/  Niederlassung Nürnberg wurde mit der Untersuchung der Fels- und Steinschlagrisiken, sowie der Überprüfung der vorhandenen Schutzbauwerke entlang der Donau zwischen der Autobahnbrücke und bis ca. 1km nach Unterirading Richtung Matting beauftragt. Die Kosten für die Begehung einschließlich der geotechnischen Böschungsaufnahme und des Zustandsberichtes belaufen sich auf ca. 10.000 € inklusive Mehrwertsteuer. An das Fachbüro für Feuerwehr-Bedarfsplanung  und Ausschreibung Andreas Dittlmann in Passau wurde der Auftrag für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, sowie für die Durchführung der Ausschreibung und die Abwicklung des Beschaffungsvorgangs für ein HLF 20 für die Feuerwehr Pentling in Auftrag gegeben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.000 € inklusive Mehrwertsteuer. Information zu aktuellen Themen Fehldruck im Mitteilungsblatt unter den amtli-  chen Mitteilungen. Im Bericht über die letzte Sitzung wurde geschrieben, dass der Gemeinderat dem Bauvorhaben in Seedorf 5 zugestimmt hätte. Eine Gegendarstellung wird im nächsten Blatt veröffentlicht. Der Landesentwicklungsplan wird fortgeschrie-  ben. Die Gemeinde Pentling hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, um wie bisher dem Verdichtungsraum Regensburg anzugehören. Mobilfunkstandort Rasthof Pentling wird ausge-  baut zu 5 G Impfaktion läuft bis einschließlich April im 2-Wo-  chenrhytmus weiter. Keine Terminanmeldung mehr notwendig. Gemeinderatssitzung vom 17. März 2022 Folgend ein Auszug aus der genehmigten Niederschrift zur Sitzung: Bauanträge zur Bebauung der Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign, Seedorf 5 Am 01.02.22 gingen bei der Gemeinde Pentling 5 Bauanträge zur Bebauung der Fl.Nr. 253/1 Gemarkung Poign ein. Es sollen 2 Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus errichtet werden. Das Grundstück fällt unter die Innenbereichssatzung „Seedorf“. Sämtlich Bauten befinden sich im Innenbereich. Sowohl die Abstandsflächen als auch die vorgeschriebene Stellplatzzahl wird eingehalten. Die Gebäude fügen sich in Art und Maß in die Umgebung ein. Die Erschließung findet mittels Erschließungsstraße von 3,50m Breite statt. Gemäß Satzung haben die Bauwerber Ausgleichsflächen zu schaffen. Diese können auf der Fl.Nr. 173 Gemarkung Poign nachgewiesen werden. Die GRZ wird geringfügig überschritten. Lt. Satzung sollen es 0,4 sein. Hier sind es 0,49. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Gesamtbebauung auf der Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign. Es ergeht der Hinweis, dass der Gemeinde bekannt ist, dass es auf dem Baugrundstück zu wild abfließendenWasser kommen kann. Der Bauwerber sollte hier Vorkehrungen treffen, welche sich nicht nachteilig auf die Nachbarbebauung auswirken dürfen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 6 gegen 12 Stimmen (abgelehnt) Richtigstellung zu Bericht Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2022 in der Ausgabe März des Pentlinger Mitteilungsblattes Allen Bürgern und der Gemeinde ist es möglich, Störungen der Straßenbeleuchtung bequem und papierlos im Internet unter www.rewag.de im Menüpunkt Service/defekte Straßenbeleuchtung zu melden. Nunmehr wurde dieser Service erweitert. Der StörungsService ist jetzt auch mobil verfügbar und kann im App-Store und bei Google Play heruntergeladen werden. Mit einer kostenlosen App bietet die REWAG den Bürgern die Möglichkeit, Störungen oder Schäden von Straßenbeleuchtungen bequem per Smartphone zu melden. Mit der App ist die REWAG in der Lage, schneller auf Störmeldungen zu reagieren und diese zu beheben. Sobald ein Hinweis eingeht, kümmern sich die Mitarbeiter der REWAG um die Behebung des Schadens. Defekte Straßenbeleuchtung: Störungs-Service jetzt auch mobil über REWAG-App erreichbar Aufruf: Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen Wir bitten alle Hausbewohner, der Reinigungspflicht von Gehwegen, Radwegen, öffentlichen Straßen etc. entsprechend der vorgeschriebenen Reinigungsfläche nachzukommen. Besonders die Reste von Streugut nach demWinter sind zu beseitigen. Zum Nachlesen finden Sie die Reinigungs- und Sicherungsverordnung auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.pentling.de/rathaus-service/satzungen . Vielen Dank für Ihr Mitwirken am „Frühjahrsputz“ im Gemeindegebiet.

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