Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING MÄRZ 2022 16 Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll. Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhenpunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich. Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten. In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u.a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können. Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittleren Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekannt gegeben. Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.01.1970 (BayRS 219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist. Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten. Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Landesamt Für digitaLisierung, BreitBand und vermessung, e-maiL: serviCe@geodaten.Bayern.de Bekanntmachung über Höhenmessungen Im Interesse einer auch künftig sicheren Stromversorgung wird die Bayernwerk Netz GmbH an den Stahlgittermasten der im Betreff genannten 110-kV-Freileitung Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen. Eine durch die Bayernwerk Netz GmbH beauftragte Fachfirma wird die Arbeiten Ende März 2022 beginnen. Sie ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt zu beachten. Die Korrosionsschutzmaßnahmen erfordern es, verschiedene Wege und Grundstücke zu begehen und mit entsprechenden Fahrzeugen zu befahren. Unsere Mitarbeiter sind, ebenso wie das Personal der ausführenden Firma, angewiesen, die Flur- und Wegeschäden so gering wie möglich zu halten. Nach Abschluss der Arbeiten werden evtl. entstandene Schäden nach den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen geregelt. Die Eigentümer, bzw. Pächter von Grundstücken, auf denen die Gittermaste stehen, werden über die vorgesehenen Arbeiten rechtzeitig vor Beginn informiert. Es sind die auf dem Übersichtslageplan gekennzeichneten Masten 218 bis 225 betroffen. BeriCht: Christian poppe Bayernwerk netz gmBh Christian.poppe@Bayernwerk.de Instandhaltungsmaßnahmen an Masten zur Stromversorgung Sitzungsplan An folgenden Tagen sind voraussichtlich Gemeinderatssitzungen geplant: Donnerstag, 17. März 19:30 Uhr  Donnerstag, 07. April 19:30 Uhr  Donnerstag, 12. Mai 19:30 Uhr  Donnerstag, 02. Juni 19:30 Uhr  Donnerstag, 28. Juli 19:30 Uhr  Hinweise: Ab einer Inzidenz im Landkreis von über 100 haben Besucher der Sitzung eine Bescheinigung über ein negatives Corona Testergebnis vorzulegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der coronabedingten Situation die Sitzungstermine auch ändern könnten. Bitte beachten Sie daher entsprechende Hinweise auf unserer Homepage.

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