AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING MÄRZ 2022 12 Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2022 Beschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Pentling Die Feuerwehr Pentling hat bei der Gemeinde einen Antrag gestellt, entsprechend dem Feuerwehrbedarfsplan das alte Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 auszusondern und als Ersatz ein HLF 20 anzuschaffen. Das LF 16/12 ist mit Erstzulassung 02/1996 in Betrieb gegangen. Die Verwaltung hat bereits Angebote von Büros eingeholt, welche die Ausschreibung durchführen sollen. Das wirtschaftlichste Angebot kam vom Büro Dittlmann, Passau. Die Zuständigkeit dieser Auftragsvergabe liegt bei der Verwaltung. Die Kostenschätzung für das HLF 20 beträgt 500.000 € - 550.000 € (brutto) je nach Ausstattung und Beladung. Es kann mit Zuwendungen in Höhe von 119.000 € gerechnet werden. Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung eines HLF 20 zu. Das alte Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 ist zu veräußern. Bauanträge zur Bebauung der Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign, Seedorf 5 Am 01.02.22 gingen bei der Gemeinde Pentling 5 Bauanträge zur Bebauung der Fl.Nr. 253/1 Gemarkung Poign ein. Es sollen 2 Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus errichtet werden. Das Grundstück fällt unter die Innenbereichssatzung „Seedorf“. Sämtlich Bauten befinden sich im Innenbereich. Sowohl die Abstandsflächen als auch die vorgeschriebene Stellplatzzahl wird eingehalten. Die Gebäude fügen sich in Art und Maß in die Umgebung ein. Die Erschließung findet mittels Erschließungsstraße von 3,50m Breite statt. Gemäß Satzung haben die Bauwerber Ausgleichsflächen zu schaffen. Diese können auf der Fl.Nr. 173 Gemarkung Poign nachgewiesen werden. Die GRZ wird geringfügig überschritten. Lt. Satzung sollen es 0,4 sein. Hier sind es 0,49. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Gesamtbebauung auf der Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign. Es ergeht der Hinweis, dass der Gemeinde bekannt ist, dass es auf dem Baugrundstück zu wild abfließendenWasser kommen kann. Der Bauwerber sollte hier Vorkehrungen treffen, welche sich nicht nachteilig auf die Nachbarbebauung auswirken dürfen. Bauantrag zweier Mehrfamilienhäuser Fl.Nrn. 83, 83/3 Gem. Großberg, Van-Zuylen-Str. 1 / Emmeramstr. 2 Am 15.02.2022 ging bei der Gemeinde Pentling ein Bauantrag zweier Mehrfamilienhäuser auf den Fl.Nrn. 83 (Emmeramstr. 2) und 83/3 (Van-Zuylen-Str. 1) Gemarkung Großberg ein. Der Baukörper I in der Emmeramstraße stellt den größeren dar mit 20m (zzgl.Erker) * 12,95m. Baukörper II in der Van-Zuylen-Str. 1 hat eine Abmessung von 16m (zzgl.Erker) * 12,95 m. Baukörper I gehört damit zu den grundflächengrößten Wohngebäuden und Baukörper II mit zu den größten in der Umgebung. In jedem Baukörper sollen 5Wohneinheiten entstehen. Der Nachweis der Stellplätze (20) kann in der Tiefgarage erbracht werden. Eine Tiefgarage ist derzeit nicht gebietstypisch. Aufgrund von möglich vorkommenden Felsen, wird zum Schutz vor Bestandseigentum auf eine notwendige Beweissicherung hingewiesen. Die Bauweise findet in E+I+ausgebautem DG statt. Die Höhe der Gebäude erreicht durch die große Dachschräge von 40° 11,29 m. Die Abstandsflächen können trotzdem großzügig eingehalten werden. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Gigabitausbau der Gemeinde Pentling, Ergebnisse der Markterkundung Das Ingenieurbüro Ledermann hat imAuftrag der Gemeinde Pentling im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ erneut eine Markterkundung im Zeitraum vom 30.09.2021 bis 15.12.2021 zum Gigabitausbau durchgeführt. Der Vorteil des kombinierten Markterkundungsverfahrens besteht darin, dass unmittelbar im Anschluss des Markterkundungsverfahrens je nach Rückmeldung der Netzbetreiber, entweder im Bundesförderprogramm oder im bayerischen Förderprogramm das Auswahlverfahren gestartet werden kann. In Bezug auf den Ortsteil Matting wurde erneut eine Unterversorgung (<30Mbit/s) zurückgemeldet, so dass dieser als weißer Fleck zu beurteilen ist. Aufgrund dessen kann im bayerischen Förderprogramm weitergearbeitet werden, da hier die höchstmöglichen Zuschüsse für die Gemeinde erreicht werden können. Da die Telekom im Ortsteil Poign zwischenzeitlich eine Versorgung mit 250Mbit/s (Super Vectoring) zurückgemeldet hat, gilt Poign nicht mehr als unterversorgt im Sinne der Richtlinie und ist somit nicht mehr förderfähig. Es wird daher empfohlen, dieses Gebiet nicht zu berücksichtigen. Perspektivisch könnte der Ortsteil Poign aber ab 2023 über das „Graue Flecken Programm“ gefördert mit Glasfaser ausgebaut werden. Die geplante Aufgreifschwelle ab 2023 wird bei 200 Mbit/s symmetrisch liegen. Dem Gemeinderat wurden die Kostenschätzung und das aktualisierte Fördergebiet vorgelegt. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Ingenieurbüro Ledermann entsprechend diesem Erschließungsgebiet (ohne Ortsteil Poign) das Auswahlund Vergabeverfahren zu starten und einen Kooperationsvertrag mit dem künftigen Anbieter auszuarbeiten. Ferner ist vom Ingenieurbüro Ledermann die erste Netzdokumentation zu erarbeiten. Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Pentling; Änderung der Richtlinie Der Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17.02.2022 mit demThema beschäftigt. Als Empfehlung für den Gemeinderat wurde beschlossen, die Richtlinie in Bezug auf die Investitionsförderung anzupassen. Künftig sollen bei Investitionen Eigenleistungen förderfähig sein. Als Stundensatz für Eigenleistungen soll der Helfersatz des BLSV (derzeit 12,15€/Std.) dienen, welcher dann als förderfähige Kosten anerkannt werden soll. § 2 Abs. 3 der Richtlinie soll um VdK Großberg und OGV Weillohe-Poign ergänzt werden, § 8 komplett gestrichen werden. Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende 1. Änderung zu den Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Pentling. Sie ist Teil dieses Beschlusses. Die neue Richtlinie ist bereits auf die im Dezember beschlossenen Zuwendungsanträge der Schützen Hohengebraching und des Skiclubs Großberg anwendbar. Beratung über den Umgang mit den gemeindlichen sanierungsbedürftigen Liegenschaften Der Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17.02.2022 mit demThema beschäftigt. Einige kommunale Liegenschaften sind stark sanierungsbedürftig und der Gemeinderat hat sich mit der Verwendung der einzelnen Liegenschaften auseinander zu setzen. Bei einigen Gebäuden muss jederzeit mit größeren Investitionen gerechnet werden (Austausch Heizung, Elektrik, Dach, etc.). Es soll grundsätzlich in nächster Zeit die Frage geklärt werden: Bleibt die Immobilie im Gemeindebesitz? Welche Nutzung soll die Immobilie erhalten? Wie erreicht man die wirtschaftlichste Umset- zung (z.B. Kommunales Wohnbauförderprogramm)? Folgende Liegenschaften wären betroffen: Schloßstr. 8 und 8a. Heinrichstr. 83 mit Feuerwehrgerätehaus Groß- berg und Heinrichstr. 52 Da mit jederzeitigen größeren Investitionen gerechnet werden muss, ist diese Auseinandersetzung mit den einzelnen Liegenschaften notwendig. Zu diesem Zweck sollen mit dem Gemeinderat Ortsbesichtigungen stattfinden, beginnend mit Schloßstr. 8 und 8a. Teilnahme an der Bündelausschreibung für Erdgas ab Lieferjahr 2024 Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb marktgerechte Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren. Ferner sollen mit der Teilnahme die vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Deshalb hat der Bayerische Gemeindetag die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH als Kooperationspartner in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent. Die Kommune/der Zweckverband wird über die Ergebnisse informiert. Der Gemeinderat beauftragt die Bürgermeisterin mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein webbasiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit (erst Laufzeit 2024 – 2026). Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. Bekanntgabe von Bauvorhaben Neubau EFH, Ziegelackerweg 12 Bekanntgabe von Auftragsvergaben Keine Information zu aktuellen Themen Impfaktion wird in Pentling im März und April wie gehabt alle 2 Wochen fortgesetzt.
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