Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING FEBRUAR 2022 12 Vorläufiger Sitzungsplan An folgenden Tagen sind im Jahr 2022 voraussichtlich Gemeinderatssitzungen geplant: Donnerstag, 24. Februar 19:30 Uhr  Donnerstag, 17. März 19:30 Uhr  Donnerstag, 07. April 19:30 Uhr  Donnerstag, 12. Mai 19:30 Uhr  Donnerstag, 02. Juni 19:30 Uhr  Donnerstag, 28. Juli 19:30 Uhr  Hinweise: Ab einer Inzidenz im Landkreis von über 100 haben Besucher der Sitzung eine Bescheinigung über ein negatives Corona Testergebnis vorzulegen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der coronabedingten Situation die Sitzungstermine auch ändern könnten. Bitte beachten Sie daher entsprechende Hinweise auf unserer Homepage. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet mit Zweckbestimmung für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie bei Poign V“; Behandlung von Bedenken und Anregungen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 15.11.2021 bis einschließlich 05.01.2022 durchgeführt. Hierauf wurde in der Bekanntmachung vom 04.11.2021 angeheftet an die Amtstafel am 08.11.2021 hingewiesen. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 08.11.2021 informiert und der Vorentwurf mit Anlagen zum Download auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt. Für die Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Frist bis 05.01.2022 gesetzt. Der Planer wird beauftragt sämtliche Hinweise in den Erläuterungen mit aufzunehmen. Ferner soll eine Regelung aufgenommen werden, welcheWerbeanlagen grundsätzlich verbietet. Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg zum Flächennutzungsplan (FNP) und vorhabenbezogenen Bebauungsplan (BP): Die Sachgebiete Verkehrsentwicklung, Immissionsschutz, Gesundheitsamt, Abfallentsorgung, Kreisjugendamt, Fachreferent für Denkmalschutz, Kreisbrandrat, haben keine Einwendungen eingebracht. Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an den Vorhabenträger weitergegeben. Einwendungen von Bürgern gingen nicht ein. Den ausgearbeiteten obigen Vorschlägen der Verwaltung zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergie bei Poign V“ wird zugestimmt und hiermit beschlossen. Das Deckblatt Nr. 11 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan werden jeweils in der Fassung vom 27.01.2022 gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses oder 2 Einfamilienhäusern mit Garagen auf der Fl.Nr. 15/3 Gemarkung Matting Die Bauvoranfrage wurde am 26.01.2022 vom Bauwerber zurückgezogen. Eine Behandlung entfällt deshalb. Bekanntgabe von Bauvorhaben Genehmigungsfreistellung Parzelle 12 Baugebiet  Jahnstraße Bauvoranfrage zum Abriss eines Einfamilienhau-  ses und Neubau eines Doppelhauses Talstraße 2 Ausbau eines Dachgeschosses in eine zusätzliche  Wohneinheit Schedlweg 3 Terrassenüberdachung, Bruckgartenweg 3a  Bauantrag Parzelle 42 Baugebiet Jahnstraße  Bekanntgabe von Auftragsvergaben Keine  Information zu aktuellen Themen Zuwendungsantrag für Klimaschutzmanager im  Dezember noch gestellt. So konnte die höhere Förderung gesichert werden. Baugrunduntersuchungen entlang der B16 für  den 3-streifigen Ausbau Baugrunduntersuchung entlang der A3 Richtung  Sinzing Einwohnerstand zum 31.12.2021: 7.026 (Vorjahr  7.040); davon HW 6.245 (VJ 6.263) Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2022 Fotografier-Hinweis Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen der Gemeinde Fotos gefertigt werden, insbesondere Übersichtsaufnahmen des Festakts sowie Gruppenbilder bei Empfängen. Die Aufnahmen finden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwendung.Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Veranstaltung den anwesenden Fotografen oder die anwesende Fotografin an, damit Ihr Wunsch berücksichtigt werden kann.

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