Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

JANUAR 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 Auszug aus der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhal- tungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Gemeinde Pentling. § 9 SICHERUNGSPFLICHT Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinter- lieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbah- nen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in si- cherem Zustand zu erhalten. § 10 SICHERUNGSARBEITEN Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsflä- che anWerktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetz- lichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten ab- stumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Ver- hütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigen- tum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu la- gern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hin- terlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrin- nen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgän- gerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten Die vollständige Verordnung finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Gemeindliche Satzungen“. Bei Schnee und Glatteis gilt im Gemeindegebiet die Räum- und Streupflicht Sitzungsplan An folgenden Tagen sind im Jahr 2022 voraus- sichtlich Gemeinderatssitzungen geplant: Donnerstag, 27. Januar 19:30 Uhr ! Donnerstag, 24. Februar 19:30 Uhr ! Donnerstag, 17. März 19:30 Uhr ! Donnerstag, 07. April 19:30 Uhr ! Donnerstag, 12. Mai 19:30 Uhr ! Donnerstag, 02. Juni 19:30 Uhr ! Donnerstag, 28. Juli 19:30 Uhr ! HINWEISE: Ab einer Inzidenz im Landkreis von über 100 ! haben Besucher der Sitzung eine Bescheini- gung über ein negatives Corona Testergebnis vorzulegen, welches nicht älter als 48 Stun- den ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ! dass sich aufgrund der coronabedingten Si- tuation die Sitzungstermine auch ändern könnten. Bitte beachten Sie daher entspre- chende Hinweise auf der Homepage.

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