Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2022 12 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsaus- schusses; Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung der Verwaltung Die Jahresrechnung 2020 wurde in der Zeit vom 11.10.2021 – 06.12.2021 gemäß Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Die Prü- fung wurde von den Prüfern erläutert. Unstimmigkei- ten wurden nicht festgestellt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt, die über- und außerplanmäßigen Aus- gaben genehmigt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschließt der Gemeinde- rat, mit den heute festgestellten Ergebnissen zur Jah- resrechnung 2020 die Entlastung der Verwaltung zu erteilen. 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm hat wegen per- sönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen; dies wurde vorher vom Gemein- derat mehrheitlich festgestellt. 2. Bürgermeister Hr. Hopfensperger leitete die Sitzung zu dieser Abstim- mung. Zuschussantrag des Skiclub Großberg e.V. zum Bau einer Sportanlage Der Skiclub Großberg e.V. plant den Bau einer Roller- bahn im Bereich des Wasserhochbehälters Hohenge- braching. Laut Kostenberechnung des Planers Jürgen Eichhammer werden die Baukosten mit rund 250.000 € veranschlagt.Vom Skiclub wird eine Bezuschussung der Baukosten von der Gemeinde nach den gültigen Vereins-Förderrichtlinien in Höhe von 20 Prozent (§ 5 Abs. 3 der Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Pentling) beantragt. Dies entspricht einer Summe von 50.000 €. Der Gemeinderat beschließt, dem Skiclub Großberg e.V. einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächli- chen Baukosten als Investitionskostenförderung für den Bau der Rollerbahn zu gewähren, sofern die Zu- wendungsvoraussetzungen des §5 der Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Ge- meinde Pentling erfüllt sind. Zuschussantrag des Schützenvereins St. Hu- bertus Hohengebraching e.V. zum Bau eines Vereinsheimes Der Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching e.V. plant den Bau eines Schützenheims im Bereich desWasserhochbehälters Hohengebraching. Laut Kos- tenschätzung des 1. Schützenmeisters und Planers Kurt Nadler werden die Baukosten mit rund 1.210.000 € veranschlagt.Vom Schützenverein St. Hubertus wird eine Bezuschussung der Baukosten von der Gemeinde nach den gültigen Vereins-Förderrichtlinien in Höhe von 20 Prozent (§ 5 Abs. 3 der Richtlinien zur Förde- rung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Pentling) beantragt. Dies entspricht einer Summe von 216.000 €. Zugleich beantragt der Schützenverein die Übernah- me einer Ausfallbürgschaft. Die maximal beantragte Höhe der Bürgschaft beträgt 763.000 €, wovon 400.000 € für ein zu tilgendes Darlehen des Schüt- zenvereins und 363.000 € für die beantragte Förde- rung beim BSSB, die der Schützenverein über ein Dar- lehen zwischen finanzieren muss, sind. Der Förderantrag, die Kostenschätzung, der Finanzie- rungsplan, die Übersicht über das Vereinsvermögen sowie ein Darlehens-Angebot der Raiffeisenbank Re- gensburg-Wenzenbach sind den Gemeinderäten zu- gesandt worden. Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching e.V. einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Kosten als Investi- tionskostenförderung für den Bau des Schützenheims zu gewähren, sofern die Zuwendungsvoraussetzun- gen des §5 der Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Pentling erfüllt sind. Die Auszahlung der Gesamtzuwendung erfolgt nach Beendigung des Bauvorhabens und unter Vor- lage der Original-Rechnungen der tatsächlichen Bau- kosten. Eine Abschlagszahlung der Zuwendung ist un- ter Nachweis der angefallenen Kosten möglich. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2022 zu berücksich- tigen und stehen danach auf Abruf zur Verfügung. Zugleich beschließt der Gemeinderat, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, unter der Vo- raussetzung einer geordneten gemeindlichen Haus- haltswirtschaft und einer soliden Finanzierungsgrund- lage des Vereins die grundsätzliche Bereitschaft zur Erteilung einer Ausfallbürgschaft für den Bau eines Vereinsheims des Schützenvereins St. Hubertus Ho- hengebraching e.V. Über die letztendliche Entscheidung der Zulässigkeit und Höhe der Bürgschaft hat der Gemeinderat bei Vorliegen aller Unterlagen zu entscheiden. Bauvoranfrage auf Fl.Nr. 400 Gmkg. Pent- ling, Am Ammerholz, zum Bau eines Gebäu- des mit gewerblicher Nutzung Mit Posteingang vom 29.11.2021 ging bei der Ge- meinde eine Bauvoranfrage zum Bau eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung ein. Die Nutzung dieses Gebäudes ist lt. Bauwerber noch nicht ganz klar. Der- zeit ist eine Nutzung als Praxisräume angedacht (Phy- siotherapie, Psychotherapie, o.ä.). Aber auch andere gewerbliche Nutzungen sind denkbar. Das Bauvorhaben entspricht in den Festsetzungen grundsätzlich dem Bebauungsplan. Je nach Art der Nutzung ist jedoch eine unterschiedliche Anzahl an Stellplätzen zu erbringen. Die Nutzung mit Praxisräu- me verlangt 1 Stellplatz je 25m². Die dargestellten 8 Stellplätze reichen hier nicht aus. Der Bauwerber be- antragt hierfür eine Ausnahme von der Stellplatzsat- zung. Eine anderweitige gewerbliche Nutzung ver- langt 1 Stellplatz je 50m². Hier würden die dargestell- ten Stellplätze ausreichen. Der Gemeinderat erteilt grundsätzlich das gemeind- liche Einvernehmen. Die Stellplätze sind je nach Nut- zungsart im Bauantrag nach der gemeindlichen Stell- platzsatzung darzustellen. Eine Ausnahme von der Satzung oder eine Ablöse wird nicht gewährt. Antrag auf Baugenehmigung zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses im Reiterweg 4, Fl.Nr. 277/1 Gmkg. Pentling Am 26.11.2021 ging ein Bauantrag zum Abbruch ei- nes Gebäudes mit Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Stellplätze im Reiterweg 4 ein. Es fanden noch Umplanungen statt, weshalb hiermit ein neuer Bau- antrag eingereicht wird. Im Juni 2021 hatte sich der Gemeinderat bereits mit dem Bauvorhaben beschäf- tigt. Es sollen 4Wohneinheiten entstehen. Für das Ge- biet existiert ein Bebauungsplan „Pentling Nord-Süd – Teil Süd“ aus dem Jahre 1968. Dahingehend sind Befreiungen notwendig: Bauen außerhalb den Baugrenzen ! Unterschreiten der Mindestabstandsfläche von ! 4m im Norden und Osten Anordnung der Firstrichtung ! E+I+D statt E+I ! Höhe des Kniestockes und Geschosshöhe ! Dachdeckungsfarbe grau ! Anordnung des Zwerchhauses ! Überschreitung der GRZ ! Die Begründung zu den Befreiungen wurden dem Ge- meinderat übersandt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Da bezüglich der Stellplätze keine Regelung im Be- bauungsplan vorhanden ist greift die Stellplatzsat- zung. Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf wurden die Stellplätze anders angeordnet. Die Duplexstell- plätze sind nun nur oberirdisch angebracht und 1m weiter in das Grundstück gerückt. Dies ist konform mit unserer Stellplatzsatzung. Die Duplexparkplätze sollen mit einem nicht eingehausten Carport über- dacht werden. Der Gemeinderat stimmt folgenden Befreiungen zu: Bauen außerhalb den Baugrenzen ! 3 gegen 14 Stimmen (abgelehnt) Unterschreiten der Mindestabstandsfläche von ! 4m im Norden und Osten 4 gegen 13 Stimmen (abgelehnt) Anordnung der Firstrichtung ! 16 gegen 1 Stimme E+I+D statt E+I ! 14 gegen 3 Stimmen Höhe des Kniestockes und Geschosshöhe ! 11 gegen 6 Stimmen Dachdeckungsfarbe grau ! 17 gegen 0 Stimmen Anordnung des Zwerchhauses ! 9 gegen 8 Stimmen Überschreitung der GRZ: ! 3 gegen 14 Stimmen (abgelehnt) Auf den Stauraum von 3m kann bei offenen Carports lt. Stellplatzsatzung verzichtet werden, wenn es die Verkehrssicherheit zulässt. Hinsichtlich des geplanten Carportes wird auf den Stauraum, wie in den Planunterlagen dargestellt, ver- zichtet Abstimmungsergebnis: 2 gegen 15 Stimmen (abge- lehnt) Der Gemeinderat erteilt (unter Berücksichtigung der oben abgelehnten Befreiungen) das gemeindliche Ein- vernehmen zum eingereichten Bauvorhaben. Abstimmungsergebnis: 4 gegen 13 Stimmen (abge- lehnt) Bauvoranfrage auf Neubau eines mobilen Holzstadels als Hofgastronomie, Hartweg 3, Niedergebraching Am 29.11.2021 ging bei der Gemeinde eine Bauvor- anfrage zum Neubau eines mobilen Holzstadels als Hofgastronomie ein. Das Bauvorhaben befindet sich am Hartweg 3, Niedergebraching. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Demnach beurteilt sich das Bauvorhaben nach §35 BauGB. Der Bauwerber gibt an, dass das Bauvorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und er somit privi- legiert ist. Ferner ist die Erschließung gesichert. Das Vorhaben wäre dann zulässig, wenn öffentliche Be- lange nicht entgegenstehen. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass aufgrund des Konzeptes, der vorhandenen Bäume, des Feldweges und dem vorhandenen Graben die Situierung des Ge- bäudes öffentliche Belange nicht gravierend berührt werden. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einverneh- men. Erweiterung der Planungen für ein kommu- nales Sturzflut-Risikomanagement auf das gesamte Gemeindegebiet Aufgrund der bislang ausgebliebenen Auftragsverga- be kann das bestehende Vorhaben „Sturzflutrisiko- managementkonzept der Gemeinde Pentling“ im Sin- ne einer Weiterverfolgung nicht angepasst / erweitert werden. Auch der Bewilligungszeitraum des beste- henden Vorhabens, welcher am 31.12.2021 abläuft, kann nicht verlängert werden. Demnach plant das WWA, dieses Vorhaben einzustellen. Das Förderprogramm „Kommunales Sturzflut-Risiko- management“ wurde von einem Sonderförderpro- gramm in ein Regelförderprogramm umgewandelt. Förderbedingungen sind dieselben. Die Gemeinde Pentling hat für das Gebiet Matting einen Zuwen- dungsbescheid. Da die Gemeinde Pentling bisher noch keinen Planungsauftrag hierfür erteilt hat, ist dasWas- serwirtschaftsamt auf die Gemeinde zugekommen, Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2021

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