Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING OKTOBER 2021 18 Beschaffung eines MLF für die Feuerwehr Niedergebraching; Beschluss über die Aus- stattung mit Mehrkosten Mit Beschluss vom 05.03.2020 wurde die Verwaltung beauftragt ein MLF für die Feuerwehr Niedergebra- ching zu beschaffen. Die Ausschreibungsunterlagen sind nun nahezu fertig. Die Kosten werden sich ge- schätzt im obersten Bereich des vom Gemeinderat vorgegebenen Kostenrahmen bewegen. Zur Klarstel- lung beträgt dieser 250.000 € netto/ 297.500 € brutto. Die Feuerwehr Niedergebraching wünscht und emp- fiehlt nun das Fahrzeug mit einemAllradantrieb aus- zustatten. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen. Eine verlässliche Angabe von Kosten kann nicht ge- macht werden – mindestens jedoch rd. 7.000 € - 15.000 € - je nach Hersteller und Ausführung. Der Gemeinderat stimmt der Ausstattung mit einem Allradantrieb und einem Unfalldatenspeicher zu. Haushaltsmittel sollen hierfür bereitgestellt und im Haushalt 2022 eingeplant werden. Änderung der Zweckvereinbarung über ei- nen gemeinsamen Datenschutzbeauftrag- ten Die Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutz- beauftragter“ trat zum 01.04.2016 in Kraft. Das ge- meinsame Projekt stellt ein Beispiel für gelungene in- terkommunale Zusammenarbeit dar und hat bayern- weit als „Regensburger Modell“ Beachtung gefun- den. Seit der letzten Änderung der Zweckvereinba- rung im Jahr 2018 hat sich wieder einiges verändert, so dass erneut geringfügige Anpassungen an der Zweckvereinbarung notwendig sind, im Einzelnen: Der Markt Schierling kommt hinzu. ! Die Zweckvereinbarung unterliegt ab 2023 der ! Umsatzsteuer. Frau Landrätin Tanja Schweiger wird bevollmächtigt, die Gemeinden und Zweckverbände bei weiteren An- passungen der Zweckvereinbarung und Kostenver- einbarung zu vertreten, wenn bei der Anpassung aus- schließlich neue Mitglieder hinzukommen. Dies dürfte in Zukunft nur noch selten der Fall sein, da nunmehr alle Gemeinden und ein Großteil der Zweckverbände Mitglieder sind. Bekanntgabe Jahresrechnung 2020 mit Auf- trag zur Rechnungsprüfung Den Gemeinderäten wurden der Bericht und das Er- gebnis der Jahresrechnung 2020 mit der Sitzungsein- ladung übersandt. Im Haushaltsplan wurde mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.203.700 € kalkuliert. Tatsächlich wurde ein Betrag von 2.775.710 € erwirtschaftet. Nach Abzug der Aus- gaben im Vermögenshaushalt und dem Übertrag der benötigten Haushaltsreste konnten rund 19.500 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrech- nung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10 und Aufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet für rege- nerative Energien / Sonnenenergie Poign IV“; Behandlung von Bedenken und Anre- gungen der öffentlichen Auslegung, Sat- zungserlass und Feststellung der Flächen- nutzungsplanänderung Der Planentwurf des Bebauungsplanes und das Deck- blatt Nr. 10 zur Änderung des Flächennutzungsplanes lagen einschließlich Begründung, Umweltbericht und Blendgutachten in der Zeit vom 15. Juli 2021 bis ein- schließlich 30.August 2021 öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung be- nachrichtigt. Stellungnahmen oder Einwände von Bürgern sind nicht eingegangen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10 mit Begründung und Umweltbericht, ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekten Heigl, 94327 Bogen (Planfassung vom 16.09.2021) wird hiermit verbindlich festgestellt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Flächen- nutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10 beim Land- ratsamt Regensburg zur Genehmigung einzureichen. § 1 Gegenstand und Bestandteile der Sat- zung Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grün- ordnungsplan „Sondergebiet für regenerative Ener- gien / Sonnenenergie Poign IV westlich und östlich der A 93“ wird aufgestellt. Bestandteile dieser Satzung sind: Planzeichnung mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensvermerken, Begründung und Umwelt- bericht in der Fassung vom: 16.09.2021 des Land- schaftsarchitekten Heigl aus Bogen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan gilt die Darstellung auf der Planzeichnung im Maßstab 1:1000. Er umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 153, 157 und 160 Gemarkung Poign westlich der Bundesauto- bahn A93 und der Fl.Nr. 61 und 71/6 Gemarkung Poign östlich der Bundesautobahn A93 eine Fläche von ca. 9,78 ha. Es wird ein Sondergebiet für regene- rative Energien / Sonnenenergie festgesetzt. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma- chung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Bauvoranfrage für den Ausbau eines Dach- geschosses und Errichtung eines Anbaus an ein Studentenwohnheim, Prüfeninger Weg 7 Am 10.08.2021 ging bei der Gemeinde Pentling ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus sowie der Dachgeschossausbau im Prüfeninger Weg 7 ein. Der Um- und Anbau umfasst zusätzliche 13 Appart- ments. Insgesamt wären es nach Abschluss der Bau- arbeiten 35 Appartments. Für das Gebiet existiert ein Bebauungsplan „Pentling Nord/Süd – Teil Süd“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und es be- darf umfassender Befreiungen. Im BGH, Urteil vom 13. Juni 2012, AZ VIII ZR 92/11 wurden Kriterien festgesetzt ab wann ein Gebäude ein Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB ist. Unter anderem sei notwendig, aber auch aus- reichend, wennWohnraum in hierfür bestimmten und geeigneten Gebäuden an Studenten auf der Grund- lage eines institutionalisierten sozialen Förderkon- zepts vermietet wird, nach dem dieWohnungsnot der Studenten gerade dadurch gelindert werden soll, dass ein planmäßiger zügiger Bewohnerwechsel eine mög- lichst gleichmäßige Versorgung der Studentenschaft mit Wohnheimplätzen verwirklicht. Im beantragten Vorbescheid fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen aus diesem Urteil, dass es sich um ein Studentenwohnheim handelt. Insofern handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, was zur Folge hat, dass die Stellplätze bei weitem nicht nachgewiesen werden können. Ferner würde es sich bei einem Studentenwohnheim um einen atypischen Bau in dieser Gegend handeln. Die Umgebung ist geprägt von kleineren Mehrfami- lienhäusern welche auf dauerhaftes Wohnen ausge- richtet ist. Die Nutzungsbeanspruchung widerspricht der in ihrer Umgebung und würde sozialen Unfrieden auslösen. Auch aus Betrachtungssicht als Mehrfami- lienhaus, widerspricht das begehrte Bauvorhaben den Planungswillen der Gemeinde in diesem Gebiet. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht nicht dem der Umgebung. Der durch den Umbau ausgelösten Stellplatzbedarf verletzt das nachbarliche Rücksichtnahmegebot. Die Stellplätze sollen in der Planung rund um die öffent- lichen Flächen angelegt, was zusätzliche Belastungen für die Nachbarschaft mit sich bringt. Der Gemeinderat verweigert das gemeindliche Ein- vernehmen. 9.1.6 Widmung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 15 Gem. Matting zur öffentlichen Gemeinde- straße Die Stichstraße beim Anwesen Appoltshauser An der Donau in Matting wird im Bestandsverzeichnis Blatt Nr. 38 als Ortsstraße mit 51 Meter geführt und ent- sprechend gewidmet. Die Gemeinde Pentling konnte nun weiteren Straßengrund bis zur Grenze der Fl.Nr. 15/1 Gemarkung Matting hinzugewinnen. Die Straße hat nun eine Gesamtlänge von 76,07 Meter Der Gemeinderat beschließt daher die Verlängerung der Stichstraße als öffentliche Ortsstraße zu widmen. Die Gesamtlänge beträgt nunmehr 76,07 Meter. Beschaffung von mobilen Raumluftreini- gungsgeräten für die Grundschule Groß- berg Für die Grundschule Großberg sollen mobile Raum- luftreinigungsgeräte beschafft werden. Der Freistaat Bayern fördert dies. Die Förderung wird bis zu 50 Pro- zent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 1750 Euro je Raum begrenzt. Die Grundschule Großberg hat insgesamt 24 Klassen- zimmer und Fachräume. Je nach Kubikmeter Raum- größe sind 2-4 Geräte notwendig. Insgesamt sind rund 5.600m³ Luft zu reinigen. Kosten pro Gerät be- laufen sich auf ca. 700-900 € brutto. Hinzu kommen Kosten für die Montage. Insgesamt wird mit Kosten von ca. 90.000 € gerechnet. Der Gemeinderat stimmt der Ausstattung von Klas- senzimmern und Fachräumen zu. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Keine ! Bekanntgabe Bauvorhaben Tektur 2 Familienhaus, Am Schlagteil 4a ! Erweiterung einer Garage mit Neubau einer ! Wohnung, Mitterweg 2 Ausbau Dachgeschoss Seedorf 8 ! 4-Familienhaus An der Donau 11 ! Wintergarten Kohlstadt 8 ! Neubau Doppelhaus Rosenweg 1 ! Information zu aktuellen Themen Regensburger Klimapreis an Fam. Merkl aus ! Pentling für „klimafreundliche Gebäude“ Bundestagswahl am 26.09.2021, bereits 52% ! Briefwähler Gemeinderatssitzung vom 16. September 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=