Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

Aus der gemeinde 8 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 06/2021 Die Gemeinde Pentling verfügt über Waldflächen im Umfang von 2,94 Hektar und zählt damit zu den kleineren Waldbesit- zern der Region. Der Waldbesitz erstreckt sich über sieben Teilflächen in den Gemarkungen Matting und Hohengebra- ching. Die größte Waldfläche “Feilbrunn” mit 0,86 ha befindet sich in der Gemarkung Hohengebraching beim Ortsteil Nie- dergebraching. Zumeist handelt es sich um Mischwälder mit einer Altersstruktur von mehr als 80 Jahren. Sie bestehen aus Eiche, Buche und Kiefer. Die kommunalen Waldflächen sto- cken überwiegend auf mäßig frischen bis ziemlich frischen, mittelbasischen bis basenreichen Sanden oder Lehmen. Förster Martin Faltermeier vom zuständigen Forstrevier Nit- tendorf erläuterte im Vorjahr bei einer Gemeinderatssitzung den Waldpflegeplan der gemeindlichen Waldgrundstücke. Bisher wurden die Flächen natürlich belassen und es wurden nur Verkehrssicherungsmaßnahmen vom Bauhof durch- geführt. Jetzt konnten sich bei einer Waldbegehung interes- sierte Gemeinderäte informieren. Die Waldfläche Feilbrunn war früher eine sogenannte Hutfläche, auf der die Dörfler ihre Tiere beweideten. Sie ist ein sogenannter „Sauwald“, da viele alte Eichen bzw. Buchen dort stehen. Diese Früchte waren bei den Altvorderen als Futter bei der Schweinemast beliebt. Ein Einschnitt durchzieht das Waldstück, dass einmal der Fahrt- weg war. Heute ist einWirtschaftsweg zwischen Wald und Fel- dern vorhanden. Ein weiterer ungenutzter, nahezu nicht mehr existierender Weg, ist auf der gegenüberliegenden Seite des Baumbestandes in den Flurkarten eingetragen. Bei Letzterem schlug Faltermeier vor, diesen zu entwidmen, damit die Ver- kehrssicherungspflicht entfalle. Der Forstmann zeigte den Kommunalpolitikern mit Bürger- meisterin Barbara Wilhelm an der Spitze an, wo in den nächs- ten Tagen die Sicherungsmaßnahmen zu erfolgen haben. Bauamtsleiter Thomas Kohlmeier wird den Bauhof beauftra- gen, die Arbeiten durchzuführen. Der Einsatz einer Hebe- bühne ist erforderlich. In den Kronen ist gefährliches Todholz vorhanden. Diese Stämme und auch die, die jetzt zwingend zu entnehmen sind, wurden gekennzeichnet. Für nach der Brut- ÖkologischeWaldpflege ist wichtig anzeige

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