Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

die historische seite 26 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 06/2021 Auf dem Gelände der heutigen „Pink-Tankstelle“ (früher Grünauer), Großberg, standen einst „Steinerne Bank“ und „Heinrichskreuz“. Beide Objekte sind jetzt weiter nordwärts versetzt und befinden sich inmitten einer kleinen Grünanlage, wo die Straße „An der Stei- nernen Bank“ anfängt. Wohl ein halbes Jahrtau- send lang waren Steinkreuz und Steinerne Bank also an der ursprünglichen Stelle. Um 1963 wurde das Grundstück von Baufirmen der B 16 als Abstellplatz für deren Baufahrzeuge be- nutzt. Dabei wurden Kreuz und Bank aus Unachtsam- keit umgefahren und be- schädigt. Der Grundstücksbesitzer Max Grünauer ließ daraufhin das Kreuz ausgraben, si- chern und nahm zwecks einer Restaurierung Kon- takt mit dem damaligen Be z i r k s h e ima t pfl e g e r Georg Rauchenberger sowie mit Dombaumeister Richard Triebe auf. 1966 wurde das Kreuz zur Dom- bauhütte gebracht und dort fachgerecht restauriert. Den Löwenanteil der Res- taurierungskosten trug trotz zugesagter Zuschüsse letztendlich der Besitzer des Grundstück Max Grünauer selbst. Das Denkmal wurde dann weiter nördlich am heutigen Standort wieder aufgestellt. Bank und Kreuz heute Die Reste der ursprünglichen Steinernen Bank blieben ver- schollen. 1985 – nach einer erneuten Beschädigung und Res- taurierung des Kreuzes – ersetzte der Obst- und Gartenbau- verein eine schlichte Betonbank durch einen altertümlich an- mutenden Granitquader (177 x 92 x 56 cm) aus dem Bayerischen Wald (vgl. Wechselberger 2018). Das 275 cm emporragende gotische Hochkreuz (stei- nernes Kreuz mit langem Schaft auf hohem Sockel) mit einer vollplastischen Christusfigur (Korpus im Dreinageltypus) aus Granit und Haugestein stammt wohl aus dem Spätmittel- alter (vielleicht 15. Jahr- hundert). Die Initialen auf dem gefassten Pfeiler (H.P., R.P.) dürften erst im 18. Jahrhundert ange- bracht worden sein. Leider wird das wertvolle Denk- mal immer wieder Opfer von mutwilliger Zerstö- rung, so etwa auch 2015. Sühnekreuz Unter Sühnekreuze ver- steht man steinerne Flur- kreuze, die seit ca. 1300 zur Sühne für Mord oder Tot- schlag oder zur Erinnerung an einen tödlichen Unfall errichtet wurden. Das Kreuz sollte Vorüber- gehende zu einem Gebet für die Person anhalten, die durch den „gachen“, jähen Tod ohne Empfang der Sterbesakramente aus dem Leben scheiden musste. Errichtet wurde ein solches Mahnmal meist vom Täter selbst oder von den Angehörigen. Ein Totschlag musste im Mittelalter nicht zwangsläufig eine Strafverfolgung nach sich ziehen; möglich war auch, dass sich der Totschläger mit den Hinterbliebenen des Opfers in einem Sühnevertrag ei- Steinerne Bank und Heinrichskreuz anzeige anzeige

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